Wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung nach T-Kreuzung aufgehoben?
Abend zusammen,
man kennt ja die „Regel“ (?), dass bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung (bspw. innerorts „normales“ dreißiger Schild und kein Zonen Schild) diese nicht aufgehoben wird, wenn man an einer Kreuzung geradeaus fährt und aufgehoben, wenn man an einer Kreuzung abbiegt. Wie verhält es sich an einer T-Kreuzung? Hier gibt es ja in dem Sinne nur Abbiegen. Wird das dann auch aufgehoben? Vielen Dank für fachkundige Antworten!
2 Antworten
Wenn du auf das "T" zufährst, also am Ende abbiegen musst, ja. Nach dem Abbiegevorgang befindest du dich auf einer anderen Straße, die eine Beschilderung aufweisen muss.
Wenn du lediglich am "T" vorbeifährst, eine Straße also von der, auf der du dich befindest, abzweigt, du aber geradeaus weiterfährst, nicht.
Es sei denn, du befindest dich z.B. in einem "Zone 30 Bereich". Dieser ist erst aufgehoben, wenn du entsprechendes Schild passierst. Egal, wie oft du vorher abgebogen bist.
An einer Einmündung (T-Kreuzung) gilt dasselbe.
Wenn man geradeaus fährt, bleibt man auf derselben Straße und die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt weiterhin.
Wenn man abbiegt, verlässt man die aktuelle Straße und die Geschwindkeitsbegrenzung gilt dort nicht mehr.
Alles klar, Danke!