Wird das FAER abgefragt?

2 Antworten

Das FAER ist zwingend abzufragen, ohne Ausnahme.

§22 FeV:

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde hat zu ermitteln, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen und er bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist oder war. Sie hat dazu auf seine Kosten eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister einzuholen.

Klar, auch bei einem FE-Erstantrag gehören Abfragen aus dem FAER wie auch entsprechenden Auszügen aus dem BZRG/Erziehungsregister (Je nach Alter des Antragstellers) zur Standardroutine der Vorüberprüfung.


Eskabelle  13.03.2025, 19:54

Auszüge aus dem BZRG werden i.d.R. im Falle einer Ersterteilung nur bei Eignungszweifeln angefordert. Das Führungszeugnis muss in der Regel auf Aufforderung der Behörde vom Bewerber selbst beim Rathaus beantragt werden und dort bezahlt werden.