Wird das als Spickzettel gewertet?
Ich habe heute eine Deutschklausur schreiben und ich habe zu Beginn, also als die Klausur ausgeteilt wurde, Notizen zum Aufbau auf meinen Klausurbogen geschrieben. Ich habe diese Notizen mit Bleistift an den Rand geschrieben. Es war kein Spickzettel, da ich es ja erst in der Klausur geschrieben habe, aber ich habe Angst, dass meine Lehrerin dies als Spickzettel ansieht:/
6 Antworten
Hallo anonymus12890
Deine Lehrerin darf schon alleine von Rechtswegen nur das als Täuschungsversuch werten, was an Informationen von außen durch unerlaubte Mittel (Handy, Spickzettel, abschreiben vom Nachbar) dazugelangt ist.
Insofern bist du bei Randnotizen, selbst wenn die vorher verboten wurden schon alleine rechtlich auf der sicheren Seite, notfalls wäre das auch gerichtlich anfechtbar.
LG
Darkmalvet
Das war jetzt auch nur als Ultima Ratio gedacht.
Nachdem du die Notizen ja auf den Klausurbogen geschrieben hast, wird das natürlich nicht als "Spicken" gewertet. Die Lehrerin weiß ja, dass du das erst während der Klausur notiert haben kannst.
Keine Sorge!
Sie hat die Bögen durchgeschaut aber ich weiß nicht mehr ob sie meine durchschaut hat bevor ich die Notizen auf den Bogen geschrieben habe oder danach :/
Das ist natürlich etwas anderes.
In Bayern werden die Bögen für Schulaufgaben immer vom Lehrer ausgeteilt.
Da kann ich dir natürlich keine gesicherte Auskunft geben. Die Lehrerin kann ja nicht wissen, ob deine Notizen nicht schon vorher auf dem Zettel standen. Da hättest du wohl besser fragen sollen, ob du dir Notizen machen darfst bzw.. ob du einen Schmierzettel benutzen darfst.
Vielleicht hast du trotzdem Glück ...
Ne das ist vollkommen ok.
Manchmal mögen die Lehrer das, da du strukturiert arbeitest, bzw. planst (Wenn du den Aufbau auf eine Seite schreibst)
Aber ich hoffe dass sie nicht denkt es sei ein spicker weil ich es nur ganz schnell mit Bleistift dahin gekritzelt hab ;)
... nein, denn auch laut Frage ist es kein Zettel, es ist ein Klausurbogen.
Viel Glück.
Das wäre Unsinn. Notizen sind erlaubt.
Naja ich denke mal ich muss mir keine Gedanken machen, bzw. hoffe ich das :)
Ja klar aber vielleicht dachte sie ich hätte es schon vor der klausur auf den Bogen geschrieben was ich aber ja nicht habe ;) dann hätte ich es aber auch nicht so auffällig gemacht ;)
Wow, aber man muss ja nicht gleich vor Gericht, oder? *zwinker*