Wieso ist Schwarzfahren eine Straftat aber Parken ohne Parkschein zu lösen nicht?

7 Antworten

https://www.juraforum.de/gesetze/stgb/246-unterschlagung

Du hast bzw. wirst eine Leistung entgegengenommen, die keinen Sachwert (z.B. Gegenstände) hat, aber einen Dienstleistungswert, z.B. Friseur sich Haare schneiden lassen, Massage, Schwimmbad, Hausaufgabenhilfe, Beratung beim Anwalt usw.

Das alles muss bezahlt werden, tut man es vorher nicht in dem Falle wie gefordert beim Ticketkauf für Bus und Bahn oder stempelt das Ticket nicht ab, dann muss davon ausgegangen werden, dass man diese Leistung (welche einen Wert hat) grob- fahrlässig nicht bezahlte. Das ist Betrug und ähnlich zu sehen wie Diebstahl. Quasi Diebstahl einer Dienstleistung.

Durch Schwarzfahren müssen mehr Leute (Kontrolleure)eingestellt werden, welche regelmäßig oder hin- und wieder alle Fahrgäste nach Tickets befragen.

Durch die entgangenen Fahrpreise werden indirekt auch Tickets etwas teurer.

iqKleinerDrache 
Fragesteller
 23.09.2019, 12:50

und was ist jetzt der unterschied ? um die leute ohne parkschein zu erwischen brauchen sie auch kontrolleure

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iqKleinerDrache 
Fragesteller
 23.09.2019, 14:05
@iqKleinerDrache

also a) wenn man es als Straftat auflistet fallen viele andere Dinge auch darunter, u.a. Parkschein nicht gelöst --- dies ist aber keine Straftat, das passt nicht.

b) die Zahlung der Strafe müsste an die Staatskasse erfolgen, die Verkehrsbetriebe stellen jedoch eine sittenwidrige Vertragsbedingung und verlangen z.B. 60 Euro auch wenn nur 3 Euro geprellt wurden. Wenn schon Strafe dann müssten diese 60 Euro an die Staatskasse gehen, nicht an den Verein der Zuwenig für seine Dienstleistung bekommen hat. Der Verein bekommt nur das entgangene Geld plus einer kleinen Bearbeitungsgebühr.

c) es ist verfassungsmäßig zu prüfen, ob eine Dienstleistung die sowieso angeboten und erbracht wird unabhängig davon ob einer sie nutzt oder nicht, dann für die Nutzer, die die Vertragsbedingungen nicht 100% einhalten als Straftat gewertet werden darf. Es könnte also nur mit Zivilklage dann die Fahrgebühr eingeklagt werden. Evtl. Inkasso.

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Zum Parken ohne Ticket: JA, weil die Kommune/Stadt den Platz zur Verfügung stellt gegen eine Parkgebühr.

Es ist zwar keine direkte Dienstleistung, aber andere hätten für eine Parkgebühr auch gerne einen Parkplatz gehabt.

Gab es alles schon einmal. Selbst das Falschparken konnte einen ins Gefängnis führen. Es gab bis zum 1.1.1975 im Strafgesetzbuch noch die Übertretungen, kleine Straftaten die mit bis 5 Wochen Freiheitsstrafe oder 500DM Geldstrafe bestraft wurden. Viele der jetzigen Owis waren damals Übertretungen - auch das Falschparken. Mit der großen Strafrechtsreform wurden viele Taten entkriminalisiert und zu Ordnungswidrigkeiten. Jetzt gibt's halt bei Falschparken statt Gefängnis ein Knöllchen. Ist auch besser so.

Erschleichen von Leistungen war nie eine Übertretung, sondern immer schon eine Straftat. Und wurde daher von der Strafrechtsreform nicht erfasst und nicht geändert.

S-Fahren als Straftat ist Unsinn, weil es den Steuerzahler zu viel kostet.

Und in der Tat : PoP sollte dementsprechend eigentlich auch eine Straftat sein.

Aber : es geht um Autos , da ist man gerne mal milder.

Daher : Beides darf keine Strafttat sein.

Lex Spezialis - was soviel bedeutet wie, das speziellere Vorschrift gilt.

Falschparken wird in einer Rechtsvorschrift, der StVO, explizit so benannt und geahndet.

Schwarzfahren nicht. Auf Schwarzfahren passt am besten die Leistungserschleichung und die steht als Straftat im StGB.

Würde man eine Rechtsvorschrift erlassen, z.B. innerhaln der BoStrab oder aber im OWiG, welches genauer aufs Schwarzfahren passt und dies aols OWi beschreibt, wäre es eine OWi.

Asardec  23.09.2019, 12:27

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