Wie viele Mitglieder muss der Vorstand eines Vereins haben?

4 Antworten

Braucht ein eingetragener Verein unbedingt zwei Beisitzer?

2 Vorsitzende und 1 Kassenwart ist wohl die Minimalbesetzung - Mitglieder müssen es aber mindestens 7 sein.

MojitoTom 
Fragesteller
 31.05.2010, 21:22

Danke für den Link.
Dort steht u.a. 1 Vorsitzender, Kassenwart und Schriftführer müssen im Vorstand sein.
Hast Du dafür eine Quelle?

0
sawas  31.05.2010, 21:42
@MojitoTom

Nein, war nur aus meiner Erfahrung berichtet - aber wenn es dort so steht, ist es sicher "richtiger".

0

Geschichte des Vereinswesens in Deutschland

In einigen wenigen deutschen Ortsgemeinden (hier: Frankfurt-Schwanheim) steht ein Vereinsbaum an zentrale Gemeindeplätzen und zeigt die Symbole der ortsansässigen Vereine. Das Allgemeine Preußische Landrecht von 1794 gestand den Untertanen Vereinigung- und Versammlungsfreiheit zu, bei gleichzeitigem Verbot "jeder Beratung politischer Angelegenheiten in Vereinen". Zur Zeit der Napoleonischen Herrschaft und der Freiheitskrieges bildeten sich zahlreiche patriotische Vereinigungen, die die politisch unverdächtigere Bezeichnung Verein (statt Klub oder Gesellschaft) wählten. Bis 1848 ging das Streben der Gesetzgebung in den einzelnen deutschen Staaten dahin, Vereine mit politischer Tendenz zu verbieten und die Abhaltung von Volksversammlungen schlechthin von der Genehmigung der Behörden abhängig zu machen. Die mit dem Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes vom 27. Dezember 1848 für anwendbar erklärten Grundrechte garantierten auch das freie Vereins- und Versammlungsrecht (Vereinigung- und Versammlungsfreiheit). Den Grundrechten kam allerdings noch kaum praktische Bedeutung zu, da die Gegenrevolution zu diesem Zeitpunkt wieder erstarkt war und mehrere Gliedstaaten des Deutschen Bundes die Veröffentlichung der Grundrechte in ihren Gesetz blättern verweigerten, was nach damaligem Bundesrecht zu deren Inkrafttreten erforderlich gewesen wäre. Schon im August 1851 wurde der Grundrechtskatalog von der Bundesversammlung auch formal wieder aufgehoben. Ein Bundesbeschluss vom 13. Juli 1854 verstärkte die Repression gegenüber entsprechenden Aktivitäten noch.

 - (Verein, BGB, Vereinsrecht)

zu a) Der Vorstand muss in ALLEN satzungsmäßigen Positionen besetzt sein, andernfalls ist er nicht beschlussfähig.

.

zu b) § 26 BGB besagt:

.

§ 26 Vorstand und Vertretung

(1) Der Verein muss einen Vorstand haben.

(...)

(2) Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, ...

.

Aus dem Beginn des Absatzes zwei kann zurückgeschlossen werden, dass ein Vorstand auch aus nur einer Person bestehen kann. Diese ist aber gemäß Absatz 1 mindestens notwendig - einen Verein ganz ohne Vorstand kann es nicht geben.

Wie der Vorstand in einem bestimmten Verein zusammengesetzt ist, regelt dessen Satzung, insbesondere, aus wievielen Mitgliedern / Ämtern er besteht.

ALLE diese Ämter müssen besetzt sein, damit der Vorstand beschlussfähig ist.

.

zu c)

jurathek.de, recht.de, juraforum.de sind juristische foren, die sich auch mit dem Vereinsrecht beschäftigen. Bei Unklarheiten einfach dort mal nachschauen oder nachfragen.

MojitoTom 
Fragesteller
 01.06.2010, 05:52

Ich danke Dir für Deine Antwort, die mir wirklich weiter geholfen hat.

0

Ein Verein kann auch nur durch einen Vorstand vertreten werden, wenn das so in der Satzung drinsteht (bei unserem eingetragenen!!! Verein ist das so geregelt, das laut Satzung mindestens einer, aber auch mehrere Vorstände möglich sind). Ist also gesetzlich so zulässig.

Wenn die Satzung aber vorsieht, das alle (Gründungs-)Mitglieder Vostand sind, dann erhebt sich die FRage, ob der Verein dann nicht aufgelöst werden muß, wenn auch nur einer zurücktritt?? Was genau steht in Eurer Satzung, ist hier die Frage, und dann als nächstes, wie ändert man diese dahingehend, dass es zweckmäßig zu handhaben wird. Wenn alle den Verein vertreten, ist das reichlich unüberschaubar und unpraktisch, weil da jeder nach außen hin machen kann was er will, oder iwe ist das weiter in der Satzung gereglt (immer nur 2 vertretungsberechtigt??):

MojitoTom 
Fragesteller
 01.06.2010, 08:10

Vielen Dank für Deine Antwort. Mit dem Rücktritt ist genau das Problem. Denn das hat der Vorstand geschossen getan.
Jetzt stehen Neuwahlen an und es heißt, dass angeblich 3 Vorstandsmitglieder ausreichen.

0