Darf man Spenden sammeln, obwohl man kein registrieter Verein ist?

Das Ergebnis basiert auf 0 Abstimmungen

Ja klar dürft ihr Spenden sammeln! 0%
Ja, aber nur, wenn ihr wirklich eine Bestätigung vom Erhalt des Geldes habt! 0%
Nein, ihr dürft auf keinen Fall Spenden sammeln! 0%
Ich glaube nicht, dass man dann Spenden sammeln darf... 0%
Die Idee finde ich gut, aber das wird bestimmt nichts! 0%
Ihr dürft (auch mit Einverständnisserklärung der Eltern) nicht im Register aufgenommen werden! 0%
Ihr könnt auch als Minderjährige im Vereinsregister aufgenommen werden! 0%

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In welchem Bundesland lebt ihr?

In den meisten Bundesländern wurden die Sammlungsgesetze im Verlaufe der letzten Jahre abgeschafft. In diesen Bundesländern bedarf es daher keinerlei Genehmigung mehr, um eine Sammlung durchzuführen. Daher darf dort grundsätzlich Jedermann zu jederzeit um Spenden für irgendetwas bitten, sogar für sich selbst.

Allerdings darf man nicht um Spenden für ein Tierheim bitten und dann das Geld für sich behalten, das wäre Betrug.
Außerdem darf man natürlich keine formalen Zuwendungsbestätigungen erteilen, mit denen der Spender seine Spende steuerlich absetzen könnte, wie das z.B. ein gemeinnütziger Verein dürfte. Eine einfache Empfangsquittung ist natürlich kein Problem, falls denn einer der Spender eine solche haben will.

Dankeschön! Nein, keine Sorge, wir spenden das Geld WIRKLICH!!! Achso und wir sammeln die Spenden in Nordrhein-Westfalen. Ist das dann dort auch so?

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@yKattfli28

Nordrhein-Westfalen war sogar eines der ersten Bundesländer, welches sein Sammlungsgesetz ersatzlos abgeschafft hat, nämlich mit Wirkung zum 01.01.1998.

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@JotEs

Oh dankeschön! Das hilft uns echt weiter! :-D

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Einverständnis des Vereins erforderlich sowie Aushändigung des Geldbetrags an den Begünstigten , hier im konkreten Fall, das Tierheim.

Wir haben in Deutschland kein Bettelverbot, es darf gesammelt werden, es sind jedoch formaljuristische Stadtverordnungen, bzw. Eigentumsrechte (Hausrechte) bezüglich des Sammlungsortes zu beachten.

LGsandra

Okay danke! Aber wie meinst du das genau mit "Einverständnis des Vereins" und "formaljuristische Stadtverordnungen, bzw. Eigentumsrechte (Hausrechte) bezüglich des Sammlungsortes zu beachten." ??? Bitte erklär mir das nochmal genauer oder anders formuliert...Sorry

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@yKattfli28

Du musst für den Begünstigten, an den Du das Spendengeld abführst eine Genehmigung haben. Klär das mit dem Träger. Du kannst nicht überall sammeln, Du musst das Hausrecht des Eigentümers vom Sammelplatz beachten, LG

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Betteln ist meist erlaubt, fragt auf dem Ordnungsamt nach; Dann dürftet ihr aber keine Spendenquittung erteilen, sondern euren Bettelerlös umgekehrt dem Tierheim spenden

Sorry, aber wie meinst du das? Also vonwegen "Dann dürftet ihr aber keine Spendenquittung erteilen, sondern euren Bettelerlös umgekehrt dem Tierheim spenden" ??? Bitte erklär mir das nochmal genauer oder anders formuliert...

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@yKattfli28

Wir hatten hier in der Stadt mal nen Leierkastenmann, leider schon verstorben. Seine milden Gaben spendete er dem Tierheim. Er war kein eingetragener Verein...

Also: Geht zum Ordnungsamt, sagt, ihr wollt für's Tierheim sammeln. Und gebt dem Erlös einfach dem Tierheim.

Die tierlieben Menschen, die euch 2 € geben, brauchen doch keine "Spendenquittung". Ein "Danke" reicht.

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@adavan

Okay, dankeschön! :-) Ja, und das die meisten keine Spendenquittung für ein paar Cent oder 2 Euro sehen wollen, ist mir schon klar :-) Nur es kann ja immer mal Ausnahmen und Probleme geben... Jedenfalls erst mal danke, dass du mir das nochmal erklärt hast, jetzt habe ich es verstanden :-) Schönen Abend noch, SiennaRose

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INFO!!! Aussage Finanzamt am 18.04.17Das Wort Spende existiert nicht im Gesetzbuch es nennt sich Zuwendung oder Schenkung -der Steuerfreibetrag liegt dabei so , ""wenn man das Geld denn behalten würde """geschenktes Vermögen (brutto) 20.000,00 Euro- Freibetrag 20.000,00 Euro= Zu versteuernder Betrag 0,00 EuroSteuersatz 30,0 %- Schenkungssteuer 0,00 Euro= Netto Schenkung 20.000,00 EuroGilt für NRWNovember 2010 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter wie folgt beantwortet: Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum 1. Januar 1998 wurde im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden in NRW das Sammlungsgesetz von Nordrhein-Westfalen ersatzlos aufgehoben. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten sämtliche Sammlungen beim Ordnungsamt beantragt und genehmigt werden. Ziel der Aufhebung des Sammlungsgesetzes war es, Verwaltungsbürokratie abzubauen. Heute darf jeder ohne Anmeldung und Genehmigung Sammlungen durchführen

geht bitte aufs ordnungsamt udn frragt nahc, wie das abläuft . tatsache ist, das man spendensammlungen anmelden muss