Wie viel Resturlaub bei Kündigung??

1 Antwort

Ich habe von dem gesetzlichen Mindesturlaub gelesen, der mir nach 6 Monaten zustehen würde (20 Tage) stimmt das?

Ja, das stimmt ...

bei 30 Tagen / Jahr würden Dir

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17,5 Urlaubstage zustehen. Da dies weniger als der Mindesturlaub nach dem BUrlG ist, ist der gesetzliche Urlaubsanspruch = 24 Werktage / 20 Arb.-Tage (bei einer 5-Tage-Woche) zu gewähren.

 - (Recht, Urlaub, Kündigung)

DerCaveman  15.05.2025, 02:44

Bei meinem Kommentar ging ich von der falschen Annahme aus, dass das Arbeitsverhaeltnis bereits am 30. Juni enden wuerde. Tut es aber nicht und daher ist mein Kommentar auch falsch. Ich haette die Frage mal besser etwas genauer lesen sollen.

GutenTag2003  15.05.2025, 06:35
@DerCaveman

Ja, 30.7. das kanns schon auf den1. Blick irritieren und auf die falsche Spur führen.

DerCaveman  15.05.2025, 02:16

Nein, das Arbeitsverhaeltnis wird hier ja gar nicht laenger als 6 Monate bestehen, sondern am letzten Tag des 6. Monats enden. Der volle Jahresanspruch entsteht aber erst nach Ablauf der ersten 6 Monate und nicht auch schon mit deren Ablauf.

BUrlG § 4: "Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben."