Wie viel Mehrwertsteuer muss eine Lieferdienst verlangen?

2 Antworten

Eine Lieferungsleistung an sich ist eine sonstige Leistung, daher 19 %. Oft stellt die Lieferungsleistung (also der Transport) aber eine Nebenleistung zur umsatzsteuerlichen "Lieferung" (die Verschaffung der Verfügungmacht an einem Gegenstand, sprich dem Getränk) dar. Deshalb wird auch beim Liefern von Lebensmitteln die üblicherweise einem Steuersatz von 7 % unterliegen auch nur ein Steuersatz von 7 % angewandt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im Studium zum Dipl.-Finanzwirt: deshalb auch ohne Gewähr!
GFvonT 
Fragesteller
 21.04.2024, 19:21

Danke für die Antwort. Kann ich diesbezüglich irgendwo etwas nachlesen?

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GFvonT 
Fragesteller
 21.04.2024, 20:49
@GFvonT

Ich versteh nichts mehr. Wenn ich beim Großhändler einen Getränk mit 7% oder 19% Mehrwertsteuer, dann verkaufe ich diese auch für 7% oder 19% Mehrwertsteuer. Aber für die Lieferungen an sich als Dienstleistung, muss ich jetzt 7% oder 19% Mehrwertsteuer verlangen?

Ich habe zwar das Gesetz https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html gelesen und um ehrlich zu sein habe ich nur Bahnhof verstanden.

Bitte irgendjemand, HILFE?!

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iF3lix  21.04.2024, 20:51
@GFvonT

Das Entgelt für Nebenleistungen unterliegt dem gleichen Steuerstatz wie das der Hauptleistung. Wenn die umsatzsteuerliche "Lieferung" eines Getränkes gem. § 12 UStG einem Steuersatz von 7 % unterliegt, dann wendet man auch diesen 7 %igen Steuersatz auf das in der Rechnung gesonderte Entgelt für die eigentliche Lieferung/den Transport an, da der Transport eine abhängige Nebenleistung zur umsatzsteuerlichen "Lieferung" ist.

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Die Lieferung von Getränken fällt unter die allgemeine Regelung für Lieferungen und Dienstleistungen, daher gilt auch hier der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19%.