Darf der Tierarzt 19% Mehrwertsteuer für Medikamente verlangen, die er mir aus seiner Praxis mitgibt (üblich 7% in Apotheken+ Internet, auch bei Tiermedizin)?
4 Antworten
Ob er das darf weiss ich nicht. Aber wenn man bedenkt,das viele Medika in den Praxen nicht gekauft son dern von Pharma-Vertretern sind,ist das schon sehr viel,die 19 % Da würd ich den Tierarzt direkt mal drauf ansprechen!
Weder das Finanzamt noch das Einkaufsverhalten des Tierarztes sind hier das Thema!
Nur sollte jeder (?) vielleicht so gut rechnen können, dass er weiß, wie viel 19 minus 7 ist. Und, Oha, da haben wir eine Differenz von 12 Prozent MwSt, und diese möchten manche Leute eben nicht zusätzlich zahlen!
Das war der Kern der Frage.
Bitte Fragen nur beantworten,wenn man etwas zu sagen hat und nicht das Forum zuspammen.
Das muss er sogar. Medikamente unterliegen in Deutschland dem vollen MwStsatz. Etwas anderes wäre es bei Waren, die als Futtermittel deklariert sind. Die haben den ermäßigten Satz von 7%. Ebenso die meisten Lebensmittel.
Kaufe ich Medikamente im Internet zahle ich aber nur 7% MwSt - wie kommt das?
(Seriöse Apotheken; keine aus Fernost etc.)
Ja, für Medikamente schon. Für sogenannte Nahrungsergänzungsmittel nicht.
So wurde mir das von der Krankenversicherung meiner Kleinen erklärt.
Das ist rechtlich in Ordnung und sogar so vorgegeben!
"GebührenordnungDie Tierärztlichen Gebühren werden gemäß jeweils gültigen Fassung der gesetzlichen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet. Sie ist eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung, die vom Bundesrat verabschiedet wurde und geltendes Recht für den Tierarzt darstellt. Die Gebühr enthält 19 % Mehrwertsteuer für Dienstleistungen und Medikamente und 7 % für Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe...."
Quelle:http://www.kleintierpraxis-markdorf.de/impressum.html
Die von dir angesprochenen Medikamente, die nur einem Satz von 7% unterliegen, welche sind das genau?
Dir ist aber schon bewusst, dass die MwSt nicht an den Arzt sondern an das Finanzamt geht? Und bei wem er es zu welchem Preis einkauft ist, mit Verlaub , seine Sache.