Wie viel darf man eigentlich als ein 16 jähriger Junge maximal an Geld aufeinmal in einem Laden ohne beisein der Eltern oder sonst wem ausgeben?
unter 18 ist man ja beschränkt geschaftsfähig und eingeschränkt in dem Bereich ja soweit ich weiß.
Wie sieht es da für mich als 16 jähriger Junge aus. Wie viel Geld darf man da ausgeben so? Also was ist im Ramen?
Was würdest du denn z.B kaufen wollen für welchen Preis?
Habe eigentlich nichts vor zu kaufen. Hat mich nur interessiert.
5 Antworten
Du darfst Geld ausgeben, das dir zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurde (§ 110 BGB). In der Mittelüberlassung liegt bereits eine konkludente Einwilligung deiner gesetzlichen Vertreter begründet.
Die Beweislast für die Gültigkeit eines Rechtsgeschäfts mit einer beschränkt geschäftsfähigen Person trägt jeweils die Partei, die sich auf die Gültigkeit beruft. Insofern wird ein Unternehmer ab einem bestimmten Betrag auch eine Grenze ziehen und dir im Zweifel nicht glauben, wenn du sagst, dass dir die Verwendung des Geldes zu diesem Zweck erlaubt worden ist. Dies handhabt aber jeder Unternehmer anders, eine gesetzliche Grenze gibt es hierbei nicht.
LG
Theoretisch kannst du als Minderjähriger soviel ausgeben wie du willst.
Wenn es sich bei dem ausgegebenen Geld um dein Taschengeld oder andere Mittel handelt, die du mit Erlaubnis deiner Eltern bekommen hast (Geburtstagsgeld der Oma), ist der Kauf auch direkt wirksam (§ 110 BGB).
Eine Ausnahme gibt es: Wenn deine Eltern dir verboten haben, von deinem Taschengeld bestimmte Sachen zu kaufen, kannst du das nicht wirksam kaufen. Dasselbe gilt, wenn du objektive unvernünftige Sachen kaufst, die dem Erziehungszweck des § 110 BGB zuwiderlaufen (z.B. Drogen oder sehr teure Dinge).
Wenn deine Eltern dir einen bestimmten Kauf erlaubt haben, ist er natürlich auch sofort wirksam (§107 BGB).
Wenn du weder Taschengeld verwendest noch eine Erlaubnis deiner Eltern hast, kannst du dennoch Sachen kaufen. Der Kauf ist dann aber schwebend unwirksam bis deine Eltern den Kauf genehmigen. (§ 108 BGB)
Wenn du mit Erlaubnis deiner Eltern arbeitest, darfst du für die Arbeit auch problemlos Geschäfte tätigen.
Der Gesetzgeber hat keinen bestimmten Betrag x definiert. Statt dessen bezieht sich §110 BGB nur auf Mittel, dir dir
"zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."
Rein theoretisch kannst Du also dein Taschengeld über Jahre hinweg ansparen und auch große Anschaffungen tätigen.
ABER: Es herrscht auch Vertragsfreiheit, dh wenn der Verkäufer meint, dass die Ware eben nicht aus solchen Mitteln bezahlt wird, dann muss er dir nichts verkaufen.
Die Jugendämter schlagen folgende Zahlen für das Taschengeld in 2024 vor.
Taschengeldtabelle 2024
AlterTaschengeldhöhe pro Monat
6-7 Jahre13-15 Euro
8-9 Jahre17-20 Euro
10-11 Jahre24-30 Euro
12-13 Jahre35-42 Euro
14-15 Jahre47-59 Euro
16-17 Jahre70-88 Euro
Die umgangssprachliche Bezeichnung als „Taschengeldparagraph” hat nichts mit Taschengeld zu tun. Die Empfehlungen zur Taschengeldhöhe der Jugendämter ist für die Beurteilung, ob ein Rechtsgeschäft gem. § 110 BGB gültig ist, völlig unerheblich.
Du verstehst das falsch.
Es geht nicht darum, dass Minderjährige Dinge kaufen können, die maximal so viel wie ihr wöchentliches/monatliches Taschengeld kosten, sondern darum, dass Minderjährige, allgemein Dinge von dem Geld kaufen können, dass sie u.a. als Taschengeld bekommen haben.
Wenn ein Minderjähriger Geld anspart, kann er sich damit theoretisch auch Dinge von hohem Wert kaufen.
Das ist eine Empfehlung für die Höhe des Taschengelds, nicht für die maximale Höhe von Ausgaben.
We gibt sein Kindern so viel Taschengeld zb meine Schwester ist 6 die bekommt in monat 5 euro ,und da steht einfach 13-15 euro in monat für nh 5-6 jährige😭💀
Ich glaube, theoretisch soviel, wie Du willst. Der Verkäufer kann sich aber auf die Einverständniserklärung Deiner Eltern berufen. Tut er das nicht, muss er damit rechnen, dass Deine Eltern den Vertrag widerrufen.
Der sogenannte "Taschengeldparagraph" ist in § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Er besagt, dass ein Minderjähriger, der das siebte Lebensjahr vollendet hat, für den eigenen Bedarf mit seinem Taschengeld Geschäfte tätigen und Verträge abschließen darf, ohne dass hierfür die Einwilligung seiner Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist.