Wie viel darf ein Student arbeiten?

6 Antworten

alle haben schon das wesentliche gesagt. ab 20h wirst du in allen Sozialversicherungen sozialversicherungspflichtig. Arbeiten kannst du aber so viel du willst bzw. an Stunden vom ARbeitgeber bekommst.

Lohnobergrenzen gibt es überhaupt nicht.

Es gab auch mal ein Rundschreiben der Krankenversicherungen, in denen das drin steht. Musst du mal googeln. In der Situation war ich auch mal und hab das durch Recherche rausbekommen.

Noch zur KV: In der KV bist du zwar auch im Studentenstatus versichert, allerdings in der für dich kostenlosen Familienversicherung bzw. wenn du älter bist im günstigen Studententarif. Wenn man über 30 ist oder das 14. FAchsemester abgeschlossen hat, wird man mit vollem Beitrag in der Krankenversicherung versichert, sie wird dann also teuer. Sowas regeln die KV dann automatisch. Wenn du dich bei denen weiter versichern willst, musst du ja dein Alter angeben.

Wenn du viel arbeitest (ü20), muss dein Arbeitgeber dich als sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei den KV anmelden. In diesem Fall muss er das regeln.

Es gibt glaube ich eine Regelung, nach der du vorübergehend mehr als 20h arbeiten darfst, ohne dass sich dein Studentenstatus verändert. Wenn du das aber längere Zeit machst, wirst du als Arbeitnehmer eingestuft (der nur nebenbei Student ist). Das solltest du auch einfach über googel finden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

..... so viel wie er vertragen kann und verdienen so viel, wie Platz im Konto ist.

Siehe ggf., Zitat:

Das Bundessozialgericht hat in ständiger Rechtsprechung (BSG, Urteil v. 26.6.1975, 3/12 RK 14/73, 10.9.1975, 3 RK 42/75, 10.9.1975, 3/12 RK 17/74, 10.9.1975, 3/12 RK 15/74 und 30.11.1978, 12 RK 45/77) festgestellt, dass Personen, die neben ihrem Studium wöchentlich mehr als 20 Stunden beschäftigt sind, ihrem Erscheinungsbild nach grundsätzlich als Arbeitnehmer anzusehen sind. Die allgemeine Rentenversicherungspflicht für Arbeitnehmer nach § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI gilt auch für beschäftigte Studenten. Bei Ausübung eines Minijobs können sie sich nach § 230 Abs. 8 SGB VI von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ein Student darf bis zum Umfallen arbeiten, vorzugsweise für seine belegten Fächer.
Verdienen darf er ohne Obergrenze, wenn er kein BAföG bezieht.

verreisterNutzer  14.08.2019, 14:09

Nein. Wenn du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, verlierst du deinen Studentenstatus.

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Arlecchino  14.08.2019, 14:11
@verreisterNutzer

Meine Antwort intendiert, dass Studieren mit Arbeit verbunden ist, was dem Fragesteller, so wie er die Frage formuliert hat, nicht unbedingt bewußt zu sein scheint. Aber Dein Einwand ist natürlich richtig.

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GanMar  14.08.2019, 14:29
@verreisterNutzer
verlierst du deinen Studentenstatus

Das hat jedoch nur sozialversicherungspflichtige Folgen und hindert nicht an der Fortführung des Studiums und auch nicht am Erwerb des Abschlusses.

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um den Studentenstatus nicht zu verlieren ... bis zu 20 Stunden in der Vorlesungszeit, in der vorlesungsfreien Zeit soviel Du willst

wichtig für Drittstaatler: auf die Auflagen im Aufenthaltstitel achten

schleudermaxe  14.08.2019, 14:36

... wer entzieht den Status und aufgrund welcher Grundlage sollte dies geschehen?

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Ein Student darf höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, sonst verliert er den Staus als Vollstudent.

Wie viel er dabei verdient, spielt keine Rolle, wenn er dafür die fälligen Abgaben entrichtet.

foas12 
Fragesteller
 14.08.2019, 14:28

Was bedeuten Vollstudentstatus ?

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DerHans  14.08.2019, 16:16
@foas12

Nur mit weniger als 20 Stunden bist du in erster Linie >Student. wenn du länger pro Woche bist, studierst du nur noch nebenbei.

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