Wie stellt sich das Jugendamt überhaupt vor einen 15 Jährigen gegen seinen Willen in eine Einrichtung zu bringen?

TheCityWalker  20.11.2024, 00:16

Was denn für ein Chaos?

joester152OO9 
Beitragsersteller
 20.11.2024, 00:19

Wir wurden als Messies denunziert. Dabei sind wir längst dabei das aufzuräumen.

6 Antworten

Eine Androhung ist noch kein Vollzug. Allerdings ist wohl doch an der Geschichte etwas dran, sonst hätte das Amt so nicht reagiert, nachdem ihr "Denunziert" wurdet.

Aber wenn der Warnschuss wirkt, dann kann ja alles wieder in Ordnung kommen.


joester152OO9 
Beitragsersteller
 12.05.2025, 17:04

Es waren Wertgegenstände kein Müll. Seit März ist alles verkauft jetzt heulen die rum weil ich die hingehalten habe. Wir lassen uns doch vom Staat nicht erpressen Eigentum wegzuschmeißen. Wir hätten im Dezember für die Entrümplung zahlen müssen. Allein mein Anteil an den Verkäufen war über 1000€.

Naja. Dein Aufenthaltsort ist dann die Einrichtung. Wenn du da abhaust, wirst du vermisst gemeldet. Die Polizei bringt dich dann immer wieder zur Einrichtung. Dauerschleife.


joester152OO9 
Beitragsersteller
 20.11.2024, 01:00

Ich weiß was eine Handyortung ist deswegen war ich längst im EU Ausland und habe eine Sim wo man sich nicht registrieren musste.

Gocca  20.11.2024, 06:07
@joester152OO9

Das interessiert keinen. Das ist Jugendhilfe. Du bist kein Srraftäter.

in der regel klingeln die erstmal an der tür, oder suchen andernweitig das gespräch und bauen vertrauen auf. sowas wie "hey ich bin die und die frau von der und jener einrichtung, und ich mache mir sorgen um dich - sag mal hast du kurz zeit, mach doch mal die tür auf, oder komm doch mal kurz mit wo man in ruhe reden kann" und zack, schnappt die falle schon zu.

lass dich halt auf keine gespräche ein mit leuten die du nicht kennst, oder die dich auf einmal ganz nett kennenlernen wollen - egal wo, und egal wie lange du die leute schon kennst.

Wenn das Jugendamt das Kindeswohl gefährdet sieht, kann es dich in einer Einrichtung/Pflegeheim (wie auch immer die korrekte Bezeichnung ist) unterbringen. Was du willst, ist nicht wirklich relevant.

wenn deine eltern den auflagen des jugendamtes nicht nachkommen wirst du irgendwann weg geholt. können die sich nicht drauf verlassen das du vernünftig täglich in der einrichtung erscheinst, kommst du in eine geshclossene einrichtung. du wirst dann dort auch beschult.