Wie sollte ich vorgehen, wenn mein Härtefallantrag abgelehnt wird?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du könntest dich an die ÖRA (öffentliche Rechtsauskunft) in Hamburg wenden, die Hauptstelle ist in der Dammtorstr., Nebenstellen gibt es in vielen Stadtteilen:

http://www.hamburg.de/oera/kontakt/

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Sozialpädagogik - Berufserfahrung
MinusLmilchkuh 
Fragesteller
 27.07.2016, 23:03

Vielen Dank, diese Stelle klingt vielversprechend und wird gleich morgen kontaktiert.

Mir wurden meine Rechte vorenthalten und das Schulrecht ist wie gesagt von Bundesland zu Bundesland verschieden, sodass ein herankommen an Gesetzestexte in meiner Situation nicht einfach ist.

LG

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MinusLmilchkuh 
Fragesteller
 28.07.2016, 15:47
@MinusLmilchkuh

Ich war heute dort und werde morgen noch einmal mit allen Unterlagen aufkreuzen, da ich den Ablehnungsbescheid noch nicht hatte.

Weißt du, ob der VdK die 10 Euro Anwaltskosten bei der ÖRA übernimmt? Ich muss nämlich von 100 € im Monat leben und brauche jeden Pfennig.

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amrita1  29.07.2016, 21:15

Danke, für den Stern, freut mich das ich helfen konnte.

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MinusLmilchkuh 
Fragesteller
 29.07.2016, 21:25
@amrita1

Gern geschehen. Bin heute da gewesen, war lohnend und schlug nur mit 3 Euro zu Buche, preiswert. (ich würde mehr als einen Stern geben, wenn dies möglich wäre)

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du kannst den Widerspruch auch ohne Stellungsnahme einreichen. du hälst damit die Frist ein. die Stellungnahme reichst du nach.

nur als Beispiel: Zu Ihrem Ablehnungsbescheid vom xy lege ich fristgerecht Widerspruch ein. Eine Stellungsnahme reiche ich Ihnen bis spätestens xy nach.

MinusLmilchkuh 
Fragesteller
 27.07.2016, 08:39

Vielen Dank,

habe zwar nur noch einen Monat Zeit, werde aber dann die relevanten Adressen kontaktieren und alles Nötige nachreichen.

LG

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Warum gehst Du nicht auf eine Schule die in Vollzeit das Abitur als Abschluss anbietet. Bei uns in Sachsen heißen die Schulen Berufliches Gymnasium. Alternativ kann man auch eine Fachoberschule besuchen, wenn das Fachabitur für den Berufswunsch ausreichend ist.

Abendschule ist nun mal dazu da, den Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben nach der Arbeit einen höheren Abschluss zu machen!

MinusLmilchkuh 
Fragesteller
 27.07.2016, 23:09

Hallo,

ich würde sofort die allgemeinbildende Schule aufsuchen, gäbe es die Möglichkeit dazu. Jedoch unterliege ich nicht mehr der allgemeinen Schulpflicht, da ich 18 bin und einen gültigen Abschluss (Mittlere Reife) vorweisen kann.

Somit taten sich als Alternativen lediglich das Hansa-Kolleg und die Ergänzungsschulen auf, da es solche Beruflichen Gymnasien (welche es auch in Berlin gibt) in Hamburg nicht existieren.

Dennoch vielen Dank für die Vorschläge.

LG

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EinGast99  28.07.2016, 16:06
@MinusLmilchkuh

Schade, dass es so was nicht gibt. Fachoberschule gibt es auch nicht? Manche nennen es auch Berufskolleg.

Abendschule wird bei uns im Bundesland auch von den Volkshochschulen angeboten.

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Das Rechtsmittel ist der Widerspruch, den solltest du auf auf jeden Fall erstmal einlegen, damit die Frist gewahrt bleibt (meistens einen Monat). Schau mal auf deinen Bescheid, da müsste eine Rechtsbehelfsbelehrung stehen.

MinusLmilchkuh 
Fragesteller
 27.07.2016, 08:21

Danke schön.

Der Bescheid ist noch nicht gekommen, müsste aber diese Woche erscheinen. Sobald es soweit ist, werde ich diesen Schritt unternehmen.

Leider kann ich mir keinen teuren Anwalt leisten und selbst zu widersprechen werde ich natürlich tun, erhoffe mir aber nicht viel davon. Da in der Rechtsabteilung meine seelische Erkrankung abgewertet wird, meint die Abteilung, ich könne auch arbeiten, obwohl der jugendpsychiatrische Dienst und ich etwas anderes behaupten.

Ich werde sehen, was der Bescheid hergibt.

LG

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MsNefertari  27.07.2016, 18:49
@MinusLmilchkuh

Bittesehr :)

Wenn der Bescheid kommt, fristwahrend Widerspruch einlegen und mitteilen, dass die Begründung nachgereicht wird. Das verschafft etwas Luft. Vielleicht kann dir auch der Vdk helfen, der ist zumindest im Widerspruchsverfahren beim GdB zumeist sehr hilfreich und auch nicht so teuer.

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MinusLmilchkuh 
Fragesteller
 27.07.2016, 23:00
@MsNefertari

Das Nachreichen einer Begründung wurde mir ja auch durch andere Antworten empfohlen, ist m.E. auch vorerst die sinnvollste Lösung.

Leider behandelt die Rechtsberatung des VdK Hamburg keine Fälle bezüglich Schulrecht.

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kannst du dich in anderen Bundesländern erkundigen, in denen (noch) keine Ferien (mehr) sind und dort weitere Tipps und Ratschläge zu deinem Fall einholen. 

MinusLmilchkuh 
Fragesteller
 26.07.2016, 21:35

Hallo,

danke für die Antwort. Das Problem ist allerdings, im Bereich Schulrecht herrschen in allen Bundesländern andere Gesetze, was wir den Alliierten zu verdanken haben, die in der Nachkriegszeit den Archetypen unseres Schulsystems definierten.

Einen Versuch ist es aber dennoch Wert, da bei den Sonderfällen oft aus Bequemlichkeit dagegen entschieden wird und ein Experte nicht schaden kann.

LG

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verreisterNutzer  27.07.2016, 10:33
@MinusLmilchkuh

mir fällt hierzu gerade noch etwas ein und ich möchte es nicht unerwähnt lassen:

ggf. kannst Du Dein Thema auch hier posten, auch wenn es mehrere Themenkreise betrifft. Das Forum ist klasse bei allen Sozialbelangen etc., sollte ein Herr Erwin Denzler Dir antworten, kannst Du Dich freuen, seine Antworten zeugen von viel (übergreifendem) Sach- und Fachversstand, Erfahrungen und Empathie:

http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/

einfaches Anmelden und Thread posten

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MinusLmilchkuh 
Fragesteller
 28.07.2016, 09:58
@verreisterNutzer

Bayern ist das einzige Bundesland, welches Momentan noch zu erreichen ist, ab dem 3.8. jedoch wieder Niedersachsen und Bremen, welche ja sogar in der Nähe sind. Die Süddeutschen gewähren mir keine präzise Auskunft gewähren konnten, da sie natürlich ein anderes System haben und in der Rechtslage für Auswärtige nicht informiert sind.

Bei Tacheles ist die Frage gestellt, ich warte auf Antwort, danke nochmal für diese alternative Ratgeber-Plattform. Mal sehen.

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