Wie sieht es mit Leistungssteigerung bei 50ccm aus?
Hallo Leute,
Ich habe mir überlegt einen 50ccm Roller leistungstechnisch aufzurüsten.
Der Hintergrund des Gedanken ist wie es mit der Zulassung und TÜV aus sieht?
3 Antworten
Schlecht.
Du müsstest die Umrüstung komplett abnehmen lassen.
Das kann schon an den Bauteilen scheitern, wenn die nicht schon irgendeine Zulassung bekommen haben. Da würde nur der Einbau abgenommen. Ansonsten muss auch das eingebaute Teil abgenommen werden.
Dann musst du die Bremsen anpassen und abnehmen lassen. Vielleicht ist der Rahmen nur für 45 km/h abgenommen worden, also muss der auch überprüft werden.
Für das Geld kannst du den A1 machen und eine 125er holen. Die läuft dann auch schneller, als dein Umbau.
Früher hat Motorradlust in Köln komplette Umbausätze angeboten, allerdings mit 70ccm. Irgendwas um die 800€ inkl Eintragung. Evtl mal nachfragen, ob da noch was erhältlich ist. Im Prinzip brauchst du einen Anbieter, der mal ein Teilegutachten inkl aller nötigen Nachweise und Prüfungen hat erstellen lassen, denn du selbst wirst das nicht zahlen wollen.
Alternativ mal im Simsonbereich umschauen, da haben sich auch einige auf sowas spezialisiert, z.B. https://www.motorenservicemaul.de/tuev oder https://v2.racepowertuning.de/tuev
Das Fahrzeug bleibt weiterhin zulassungsfrei, eben weil es ein Leichtkraftrad ist.
Selbst Leichtkrafräder und -Roller sind zulassungsfrei, Herr Experte.
Habe ich doch selber geschrieben, alles bis 50 Kubik ist ein Leichtkraftrad und damit zulassungfrei.
Leichtkrafträder und Roller haben in der Regel 125 ccm, sind dennoch zulassungsfrei. Wird es jetzt deutlich?
upps stimmt, habe Leichtkraftrad und Kleinkraftrad verwechelt.
Aber da eine 125 Kubik hinten ein Nummernschild mit Siegel haben, sind die natürlich an der Zulassungstelle zugelassen worden.
Nur von der KFZ Steuer sind die befreit.
sind die natürlich an der Zulassungstelle zugelassen worden.
Das ist auch nicht richtig. Die Kennzeichenpflicht hat nichts mit dem Zulassungsverfahren zu tun.
Aber da eine 125 Kubik hinten ein Nummernschild mit Siegel haben, sind die natürlich an der Zulassungstelle zugelassen worden.
Sie haben lediglich ein amtliches Kennzeichen zugeteilt bekommen.
§3 FZV:
(3) Einer Zulassung bedürfen nicht
1. folgende Arten von Kraftfahrzeugen:
c) Leichtkrafträder,
d) zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
Die Schweizer durften DAMALS 50 Kubik fahren ohne Drosselung, allerdings erst ab 16 und mit dem A1 Führerschein die Dinger fuhren dann 70 bis 80 kmh.
Dein Vorhaben in legal ist praktisch unmöglich weil es nur mit einer Einzelabnahme geht, du brauchst dann zwei Dicke Aktenordner mit Teilegutachten, bei dem Preis kannst du auch bis zur REnte mit dem TAxis fahren.
Mit mehr als 50 Kubik wird aus dem Teil ein Leichtkraftrad und wird unterliegt und ist damit NICHT mehr zulassungsfrei.
Dann musst du zusehen wie das Teil dann die Euro5 Abgasnorm erfüllt und BESTANDSSCHUTZ greift bei so einer Neuanmeldung natürlich nicht.