Wie schnell darf ich eine Simson S51 mit 15 Jahren Fahren?

4 Antworten

Da anscheinend noch eine hilfreiche Antwort meinerseits gewünscht wird, lasse ich auch mal meinen Senf dazu ab:

Wenn du Mopedführerschein (AM) machen willst und in Thüringen, Sachsen oder Sachsen-Anhalt wohnst, kannst du dich bereits mit ca. 14 Jahren mit Einverständnis deiner Eltern bei der Fahrschule anmelden. Sollten deine Eltern nicht einverstanden sein, kannst du die Anmeldung erst mit 16 Jahren - nun auch ohne Einwilligung der Eltern tätigen.
(Re: Minderjährig)

Des weiteren benötigst du eine Bescheinigung zur Teilnahme an einem Kurs über Lebensrettenden Maßnahmen am Unfallort (Erste Hilfe Kurs), einen Sehtest und ein biometrisches Passbild. Außerdem musst du einen entsprechenden Antrag machen, der auch nochmal kostet - Wo und wie du das alles bekommst, wird dir bei der Anmeldung in der Fahrschule gesagt.


Folgende Fahrzeuge darfst du mit diesem Führrerschein unter den gegeben Vorraussetzungen fahren:

Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis maximal 45 km/h. Verfügt das Fahrzeug über einen Verbrennungsmotor, ist der Hubraum auf 50 cm³ oder bei einem elektrischen Motor auf höchstens 4 kW beschränkt.

Krafträder welche die Merkmale von Fahhrädern aufzeigen (dazu zählen auch Fahrräder mit einem Hilfsmotor) sind bis 45 km/h beschränkt. Ebenso eine Hubraumbegrenzung von höchstens 50 cm³.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, einem Hubraum von 50 cm³ sowie einer Leistung von höchstens 4 kW (Auch bei Elektromotoren)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Hubraum von max. 50 cm³, Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, einer Leistung von 4 kW (auch bei Elektromotoren). Zusätzlich gilt eine Beschränkung der Leermasse von höchstens 350 kg. Bei Elektromotoren wird das Gewicht der Batterien nicht mitgerechnet.

Ob die Regelung: "Vor dem 28.02.1992 in der ehemaligen DDR in den Verkehr gekommene Fahrzeuge dürfen mit der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gefahren werden." von der M in die AM übernommen wurde weiss ich nicht.. Da müsstest du mal in der Fahrschule nachfragen...


Die Kosten kann man nur schlecht schätzen, da viele Dinge dabei eine Rolle spielen. Grundsätzlich kannst du mit ca. 500€ - 800€ rechnen.

Nachlesen kannst du entsprechendes z.B. nochmal auf http://dein-fuehrerschein.net

Franticek  10.07.2013, 15:53

Alles zur Klasse AM schoen geschrieben.

Ob die Regelung: "Vor dem 28.02.1992 in der ehemaligen DDR in den Verkehr gekommene Fahrzeuge dürfen mit der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gefahren werden." von der M in die AM übernommen wurde weiss ich nicht.

D.h. du weisst einiges, - was der Fragesteller nicht gefragt hat. Nur ueber den Punkt, um den es in dieser Frage geht, weisst du gerade nichts. Insofern kann deine Antwort auch nicht hilfreich sein.

Da müsstest du mal in der Fahrschule nachfragen...

Warum in der Fahrschule? Die wissen das meist auch, wissen aber nicht immer alles richtig. Warum nicht gleich dort bei denen nachfragen, die fuer Fuehrerscheine zustaendig sind, die Fuehrerscheinstelle? Und man kann auch gleich direkt an der Quelle nachsehen, im Gesetz selbst. Daszu gibt es eine Weite ueber Gesetze im Internet, wo man sich auch direkt die aktuelle FeV ansehen kann. Das ist dann die richtige Quelle, an der es nichts zu deuteln gibt.

Die von dir angegebene Quelle liess sich hier nicht oeffnen. Aber auch da handelt es sich wahrscheinlich um eine Seite, wo jemand das schreibt, was er selbst weiss oder irgendwo zusammengetragen hat. Ich habe hier sogar schon Seiten von Rechtsanwaelten gesehen, die fehlerhaft sind.

Sorry, ich will dich nicht niedermachen. Aber wer hier relativ neu ist und andere etwas unbegruendet angreift, der muss eben auch mal Kritik einstecken.

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ginatilan  10.07.2013, 17:10
@Franticek

bei mir geht sie auf, aber auch gleich mein WOT-Warnprogramm, lol

"Diese Seite hat einen schlechten Ruf""

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TomBlue3  10.07.2013, 17:52
@Franticek

Erbsenzählerei. - naja., war schon klar das mein Beitrag hier zerlegt wird. :D Man kann ja nicht alles wissen. Deswegen war das ein freundlicher Hinweis das er dies noch beachten sollte.

Ich erwähnte schon das ich nicht neu bin. aber egal Bei mir klappt die Verlinkung übrigens. Ist auch nur eine Beispielquelle.. Und was bringt es hier solche eine Frage zu stellen die mit Sicherheit fehlerhafter beantwortet wird, als all der Mist den Google dazu rausrödellt?

Verständlich das er in tiefster Nacht zu keiner Fahrschule gehen wird. Aber er hätte ruhig was selber raussuchen können. Meinetwegen aus der vertrauenswürdigsten Quelle des ganzen Internets ...

Ich lebe etwas ländlich.. der Weg zur FS Stelle ist ein ganzer Brocken. Ich weiss nicht was ihr für Fahrschulen habt, aber unsere machen sicher keine falsche Auskunft.

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Hallo Ivladil

Mann kann den Schein jetzt ja mit 15 machen

aber nur wenn du in den unten genannten Bundesländer wohnst

den AM-Führerschein kannst du in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen schon mit 15 Jahren machen, die Kosten werden genauso sein wie in den anderen Bundesländern

sie belaufen sich auf ca. 600-800€ (grob geschätzt)

du bekommst keinen Kartenführerschein, sondern nur ein "Wisch" der auch nur in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen gültig ist.

wenn du das Mindestalter erreicht hast (16) kannst du diesen Wisch umtauschen, dann kannst du in ganz BRD fahren

wie schnell ich diese Fahren darf ?

65km/h

aber nur wenn das Moped nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen ist.

JTKirk2000  11.07.2013, 09:59

aber nur wenn das Moped nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen ist.

Das Moped vom Typ S50/S51 kam in der Regel vor diesem Datum erstmals im Straßenverkehr zum Einsatz.

Im Übrigen, sofern ein solches Moped nicht getunt ist, kann man auch nicht dafür belangt werden, wenn es auch mal schneller, als 50 km/h oder gar 65 km/h fährt. Ich wurde mal mit 75 km/h erwischt und habe auch heute noch neben dem PKW-Führerschein nur die Erlaubnis eigentlich Mopeds bis 50 cm³ und 50 km/h zu fahren. Das bedeutet aber nicht, dass ich nicht diese S51 fahren durfte. Ich habe nur ein Knöllchen wegen überhöhter Geschwindigkeit bezahlt. Aus Scherz sagte ich noch zu dem Polizeibeamten, dass er mich hätte etwa 2 km vorher auf der Landstraße hätte entsprechend "lasern" sollen. Auf die 85 km/h hätte ich wenigstens stolz sein können. :) Nun mögen 85 für ein ungetuntes Moped schnell sein, aber eine Simson S51 packt das auch ungetunt, wenn sie einen ersten Schliff hat und richtig eingefahren wurde.

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ginatilan  11.07.2013, 12:47
@JTKirk2000

Im Übrigen, sofern ein solches Moped nicht getunt ist, kann man auch nicht dafür belangt werden, wenn es auch mal schneller, als 50 km/h oder gar 65 km/h fährt.

da täuscht du dich, dann musst du es drosseln lassen!

wenn es nichts ausmachen sollte, warum werden sie dann nur bis 50km/h, bzw. 65km/h zugelassen?

Das Moped vom Typ S50/S51 kam in der Regel vor diesem Datum erstmals im Straßenverkehr zum Einsatz.

sie wurden vor diesem Datum gebaut, ob sie in den Verkehr gekommen sind ist die andere Frage

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Hallo,

Manche Moped´s haben eine Sondererlaubniss bekommen, undzwar haben die 50 ccm aber fahren Trotz ü 50 km/h. da die Moped´s von DDR Zeiten sind haben die eine Sonderreglung das sie halt ü. 50 km/h fahren können weil früher die Reglung noch anders war und diese Fehzeuge keine Schuld dafür tragen. Gzl. darfst du erst mit 16 mit AM Klasse max. 65 km/h fahren. Mit 15 aber leider nicht.

Ich hoffe zumin. das du dir kein Kopf machst, aber kannst postitv denken denn mit eine Simson die 70 km/h schafft aber trotzdem als Moped zählt hat man eine Gewinnerkarte gezogen.

Wir hoffen wir konnten dir helfen

Mfg ͡°͜ ʖ͡° Ʀoxy & Matze´<_´

die simson s51 hat eine zugelassene höchstgeschwindigkeit von 60 km/h laut papieren

IvladiI 
Fragesteller
 10.07.2013, 00:04

Aber die schaffen doch mehr oder ? Ohne Tuning ?

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catweasel66  10.07.2013, 00:07
@IvladiI

meine läuft komplett ohne tuning ,gut eingefahren allerdings, bj 84 74km /h auf der geraden

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