Darf ich mit der simson s51 schneller fahren als mit einen roller?

4 Antworten

Richtig ist: 

Es darf jedes Simson Moped mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auch weiterhin mit 60 km/h gefahren werden, wenn es vor dem 1. März 1992 in den Verkehr gekommen ist und bei dir Versicherung registriert wurde. 

Alle Mopeds auf die das nicht zutrifft (Also nach dem 1. März 1992 gebaut oder erstmals registriert) sind von der 60 km/h Regelung ausgeschlossen und es gilt für diese Mopeds eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. 

migebuff  22.07.2016, 12:26

wenn es vor dem 1. März 1992 in den Verkehr gekommen ist

*wenn es vor 1992 in der DDR in den Verkehr gekommen ist

Es gab Exportmodelle, die direkt vom Werk aus z.B. nach Ungarn gingen. Dafür stellt das KBA auch keine 60km/h-Ersatzpapiere aus, falls jemand auf die Idee kommen sollte, die 50km/h-Betriebserlaubnis zu "verlieren".

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19Michael69  22.07.2016, 15:40
@migebuff

Hier ist auch der Hinweis angebracht, dass die 50 km/h auch nur eine Ausnahme sind. Und zwar nur dann, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Aktuell gültig sind 45 km/h.

Gruß Michael

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migebuff  22.07.2016, 17:42
@19Michael69

Ich ging jetzt mal davon aus, dass zu DDR-Zeiten keine Fahrzeuge mit Baujahr >2001 exportiert wurden ;)

Aktuell sinds 45, da geb ich dir Recht.

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Hallo,
Fahrzeuge mit 50 ccm, die vor dem 1.2.1992 zugelassen wurden und laut Papieren schneller als 45 km/H fahren können, dürfem mit Klasse AM gefahren werden.

Hintergrund ist der Fall der Mauer.
Die Sonderregelung ist nötig, da sonst die Bürger der ehemaligen DDR benachteiligt wären, da sie sonst ihre Fahrzeuge nicht mehr hätten fahren dürfen.

Faherlaubnisverordnung (FeV) §76 regelt dies.
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_76.php

8. § 6 Abs. 1 zu Klasse AM

Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Ja, aber nur in einem bestimmten Baujahr des ich jetz leider nicht auswendig weiß :/ Die dürfen dann legal 60 km/h fahren

Rob0999  21.07.2016, 22:37

Alles, was vor 1992 (einschließlich 1992) gebaut wurde :)

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drhouse1992  21.07.2016, 23:31
@Rob0999

Bitte kein gefährliches Halbwissen verbreiten. Das Baujahr ist nicht relevant. Das Moped muss vor dem 1. April 1992 bereits in den Verkehr gekommen und einmal bei der Versicherung registriert gewesen sein. 

Mopeds auf die das nicht zutrifft (Somit alle, die nach dem 1. April 1992 gebaut und/oder erst danach zum ersten mal bei der Versicherung registriert wurden), dürfen keine 60 km/h mehr fahren und müssen auf 50 km/h gedrosselt sein. 

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migebuff  22.07.2016, 12:47
@drhouse1992

in den Verkehr gekommen und einmal bei der Versicherung registriert gewesen sein.

Wie schaut denn deiner Meinung nach ein solcher Nachweis aus? Wer ist im Zweifel zur Beibringung verpflichtet, an welche Form ist er gebunden, wer trägt die Kosten? Bitte jeweils mit Zitat der Rechtsgrundlage, danke.

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all1gataZ  21.07.2016, 22:41

Ah okay, danke :D Ja ich wusste es noch ungefähr aber ich wollte jetz kein falsches Jahr hinschreiben

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60 km/h wenn vor 1992 gebaut!

drhouse1992  21.07.2016, 23:28

Ist so nicht richtig. Das Moped muss vor dem 1. April 1992 schon einmal in den Verkehr gekommen und registriert worden sein. 

Die 60 km/h Regelung gilt z.B. nicht für ein Moped, was 1991 gebaut wurde, seitdem immer irgendwo in der gestanden hat und erst nach dem 1. April 1992 bei der Versicherung registriert wurde. 

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RuedigerKaarst  22.07.2016, 00:31

von zugelassen wird im Gesetz nicht geredet, sonder vom im Verkehr bringen. Wenn etwas verkauft wird, wird es in Verkehr gebracht. In der Tat dürfte das Datum der Produktion ausschlaggebend sein und nicht die Erstzulassung.

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