Wie lange Urlaubsanspruch?
Wie lange muss ein Arbeitgeber einen Nachweis gegenüber dem Arbeitnehmer erbringen, was Urlaubsanspruch und Überstundenanspruch betrifft?
Kann es sein, dass ein Arbeitgeber 15 Jahre lang nachweisen muss, wann der AN Urlaub genommen hat und wieviel Überstunden noch anstehen?
Danke, Beauschi
3 Antworten
Nein, hier gibt es keine Zeitvorgaben. In der Regel hast du ja nach 3 Jahren keine Ansprüche mehr an den AG, wenn irgendwas deiner Meinung nach nicht koscher ist. Danach muss der AG dann auch nichtsmehr nachweisen. Es liegt in deiner Verantwortung , deine Ansprüche zu kennen und dann auch zeitnah einzufordern.
Der Urlaub steht im Bundesurlaubsgesetz. Mindestens 24 Tage bei ner Sechs-Tage-Woche, 20 bei ner Fünf-Tage-Woche. Oft ist's im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag aber mehr.
Zum Nachweis: Der Arbeitgeber muss dir deinen Urlaub sagen, wenn du fragst. Wie lange er'n genauen Nachweis führen muss, steht nirgends genau drin.
Liebe 🌞 Grüße
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Quelle Gesetze im Internet
Gesetzlich müssen die Unterlagen der Lohnabrechnung 6 Jahre aufbewahrt werden (beginnend mit Ende des Geschäftsjahres).
Überstunden werden normalerweise fortgeschrieben, nicht genommener Urlaub verfällt bereits im Folgejahr.
In welchem Szenario wären 15 Jahre alte Unterlagen erforderlich?
§ 7 (3) BUrlG wurde der veraenderten Rechtsprechnug noch nicht angepasst.
der AG den AN mehrfach auffordert den zu nehmen
Nicht mehrfach, einmal reicht (mit Hinweis darauf, dass der Anspruch sonst verfaellt).
Falsch er verfäll nur nach dem folgejahr und auch nur wen der AG den AN mehrfach auffordert den zu nehmen sonst bleibt er bestehen