Wie lange hat man Zeit für Führerschein. Theorie und Praxis?
Hey liebes Forum, Ich weis das diese Frage schon oft gestellt wurde aber ich blicke da einfach nicht durch weil es so viele verschiedene Antworten gibt deswegen wollte ich mal meine Situation erklären und vielleicht finde ich dann die passende Lösung. Also ich hatte mich in diesem Jahr im Mai in einer Fahrschule angemeldet. Musste immer wieder wegen meiner Arbeit die Fahrschule ausfallen lassen, da ich sehr oft Spätschicht habe. Jetzt haben wir November und ich war erst 3x beim Unterrricht. Ab diese Woche kann ich aber wieder wenigstens 1x die Woche auf jeden Fall dort hingehen. Meine Frage reicht es wenn ich jetzt durchgehend 1x die Woche gehe? Oder wird es dann zu spät. Da man für den führerhein nur eine gewisse Zeit hat. Ich höre immer 1 Jahr. Aber was ist mit 1 Jahr gemeint. Theori oder Theorie und Praxis muss gemacht sein ?
7 Antworten
Antrag beim Verkehrsamt: Wurde er gestellt? Falls ja, ist dieser nach der Bearbeitung ein Jahr gültig.
In diesem einem Jahr musst du die Theo Prüfung bestehen.
Ab Tag der bestandenen Theo Prüfung hast du wieder ein Jahr Zeit für die Prak. Prüfung.
Stunden sind zwei Jahre gültig.
1 Jahr stimmt nicht wirklich.Die Teilnahme am Theorieunterricht wird 2 Jahre lang anerkannt.
In diesem Zeitraum hast du also Zeit die theoretische Prüfung zu absolvieren.
Nach Bestehen der Theoretischen Prüfung folgt (logischerweise) die praktische. Eine Frist ist mir hier nicht bekannt, aber deine Fahrlehrer sorgen eigentlich dafür, dass das zügig folgt.
Ich kann nur von meiner Fahrschule und denen, die ich kenne sprechen. Alle in Hannover und Umgebung. Diese geben alle eine Gültigkeit der Ausbildung von 2 Jahren an.
Ach und die praktische muss man innerhalb eines Jahres nach Bestehen der Theorie bestehen.
Aber gut, wenn andere 1 Jahr gesagt bekommen, ist das wohl so ^^
Das hängt weder von der Fahrschule noch vom Bundesland ab - das ist bundeseinheitlich gleich.
Nach Abschluss der Theoretischen Ausbildung ist diese zwei Jahre gültig - wenn man es in der Zeit nicht schafft, die theoretische Prüfung zu bestehen, dann muss sogar die Ausbildung wiederholt werden.
Aber ...
... man hat "im ersten Step" nur ein Jahr Zeit, die theoretische Prüfung zu bestehen und muss ansonsten dann den Führerscheinantrag neu stellen.
Von daher ist 1 Jahr die "richtigere" Antwort ;-)
Gruß Michael
Warum rufst du nicht einfach die Fahrschule an und fragst direkt dort ? Die wissen es ganz sicher.
Die Ausbildung darf erst ein halbes Jahr vor Vollendung des jeweiligen Mindestalters der beantragten Klasse beginnen.
Nach Abschluß der Ausbildung ist diese zwei Jahre gültig.
Die theoretische Prüfung darf erst drei Monate und die praktische Prüfung ein Monat vor Vollendung des jeweiligen Mindestalters der beantragten Klasse durchgeführt werden.
Wurde die theoretische Prüfung bestanden, so muss in einem Zeitraum von einem Jahr die praktische Prüfung bestanden werden.
Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt und die theoretische Prüfung wiederholt werden.
Frage den Fahrlehrer. Soweit ich weiß, ist die Anmeldung ein Jahr lang gültig.
1 Jahr stimmt schon. Bei mir in der Fahrschule hab ich 1 Jahr zeit wo ich meine Theorie mache muss. Aber es gibt auch Fahrschulen wo es 2 Jahre gültig ist. Weiß nicht ganz genau woher oder wieso dieser unterschied entsteht