Wie lange hat man Zeit für Führerschein. Theorie und Praxis?

7 Antworten

Antrag beim Verkehrsamt: Wurde er gestellt? Falls ja, ist dieser nach der Bearbeitung ein Jahr gültig. 

In diesem einem Jahr musst du die Theo Prüfung bestehen. 

Ab Tag der bestandenen Theo Prüfung hast du wieder ein Jahr Zeit für die Prak. Prüfung.

Stunden sind zwei Jahre gültig. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

1 Jahr stimmt nicht wirklich.Die Teilnahme am Theorieunterricht wird 2 Jahre lang anerkannt.

In diesem Zeitraum hast du also Zeit die theoretische Prüfung zu absolvieren.

Nach Bestehen der Theoretischen Prüfung folgt (logischerweise) die praktische. Eine Frist ist mir hier nicht bekannt, aber deine Fahrlehrer sorgen eigentlich dafür, dass das zügig folgt.

Yvonne0809  09.11.2017, 10:55

1 Jahr stimmt schon. Bei mir in der Fahrschule hab ich 1 Jahr zeit wo ich meine Theorie mache muss. Aber es gibt auch Fahrschulen wo es 2 Jahre gültig ist. Weiß nicht ganz genau woher oder wieso dieser unterschied entsteht

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Pessi2802  09.11.2017, 11:10
@Yvonne0809

Ich kann nur von meiner Fahrschule und denen, die ich kenne sprechen. Alle in Hannover und Umgebung. Diese geben alle eine Gültigkeit der Ausbildung von 2 Jahren an.

Ach und die praktische muss man innerhalb eines Jahres nach Bestehen der Theorie bestehen.

Aber gut, wenn andere 1 Jahr gesagt bekommen, ist das wohl so ^^

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19Michael69  09.11.2017, 12:57

Das hängt weder von der Fahrschule noch vom Bundesland ab - das ist bundeseinheitlich gleich.

Nach Abschluss der Theoretischen Ausbildung ist diese zwei Jahre gültig - wenn man es in der Zeit nicht schafft, die theoretische Prüfung zu bestehen, dann muss sogar die Ausbildung wiederholt werden.

Aber ...

... man hat "im ersten Step" nur ein Jahr Zeit, die theoretische Prüfung zu bestehen und muss ansonsten dann den Führerscheinantrag neu stellen.

Von daher ist 1 Jahr die "richtigere" Antwort ;-)

Gruß Michael

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Warum rufst du nicht einfach die Fahrschule an und fragst direkt dort ? Die wissen es ganz sicher.

Die Ausbildung darf erst ein halbes Jahr vor Vollendung des jeweiligen Mindestalters der beantragten Klasse beginnen.

Nach Abschluß der Ausbildung ist diese zwei Jahre gültig

Nach Ablauf dieser Frist muss die theoretische, bzw. die praktische Ausbildung wiederholt werden.

Die theoretische Prüfung darf erst drei Monate und die praktische Prüfung ein Monat vor Vollendung des jeweiligen Mindestalters der beantragten Klasse durchgeführt werden. 

Wurde die theoretische Prüfung bestanden, so muss in einem Zeitraum von einem Jahr die praktische Prüfung bestanden werden. 

Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt und die theoretische Prüfung wiederholt werden.

Frage den Fahrlehrer. Soweit ich weiß, ist die Anmeldung ein Jahr lang gültig.

DerBube01  09.11.2017, 10:44

genau es sind 12 Monate

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