Wie lang darf der Arbeitsweg mit ÖPNV sein?
Ich habe vorhin gerade eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen und der Hinweg beträgt 1 Stunde 6 Minuten, mein Bruder sagte was von mehr als 1 Stunde muss ich mit ÖPNV und auch so nicht hinnehmen selbst wenn ich ein Auto hätte !
10 Antworten
Es gibt keine gesetzliche Regelung für einen Vorstellungsgesprächweg. Es hängt somit von dir ab, wieviel Wegstrecke du dir mit dem ÖPNV zutraust und wie realistisch du es einschätzt, zu einem Arbeitsplatz stundenlang unterwegs zu sein. Wenn dir für einen Arbeitsplatz kein Weg zu weit ist und wenn du gerne mit dem ÖPNV unterwegs bist, dann kannst du Vorstellungsgespräche und einen Arbeitgeber haben, wo du willst.
Ich wünsche dir für das Gespräch viel Glück.
komm grad nicht ganz mit. der job wurde dir vom arbeitsamt vermittelt, oder? und du willst jetzt des gespräch absagen weil dir der arbeitsweg zu lange is?
wenn du unverheiratet bist (und auch keine anderen verpflichtungen an deinem aktuellen wohnort hast (eltern pflegen)) kann man sogar von dir erwarten dass du umziehst. wenn du also des gespräch nicht wahr nimmst, kannst du sogar sanktioniert werden.
Dem Arbeitgeber kann egal sein, woher Du kommst und wie lange Deine Anreise ist. Dafür bist alleine Du verantwortlich.
Ich hatte aber auch schon Fälle wo es hieß das die einen nicht nehmen weil ich auch gegebenenfalls auch mal schnell erscheinen müsste, und nicht erst nach über 80 - 90 Minuten ! Da sollte ich von Dresden Cotta nach Radebeul fahren !
Ja, natürlich kann es sein, dass der Arbeitgeber das berücksichtigt und es ist kein Vorteil, so weit weg zu wohnen.
Dennoch ist das nicht des Problem des Arbeitgebers, sondern das des Bewerbers. Du kannst Dich ja auch woanders bewerben und der Arbeitgeber muss Dich nicht einstellen.
Die Vermittlungsangebote muss man machen ! Selbst Angebote für Arbeitsvermittler muss ich annehmen oder das wird gemeldet !
Nachtarbeit gibt es dort auch und da dauert der Weg "über 3 Stunden hin und zurück," jedenfalls wenn man Google Maps glauben kann !
Die Vermittlerin behauptete sogar mal das der Weg auch mehrere Stunden dauern darf, was ich sehr stark bezweifle !
Erst einmal die Frage: Willst du Arbeit, oder willst du lieber Sozialleistungen beziehen?
Ein Arbeitsweg von 66 Minuten pro Richtung gilt jedenfalls für Vollzeitstellen nicht als unzumutbar lang. Wenn du deswegen eine angebotene Arbeit nicht annimmst, drohen dir zu Recht Sanktionen der Arbeitslosenversicherung.
Es gibt keine Beschränkungen für Arbeitswege. Wenn du zum Vorstellungsgespräch möchtest, dann fahre da hin. Wenn nicht, dann nicht.
Auch der Arbeitsort ist dort, und wenn ich da nicht hinfahre ergeht eine Meldung an das Jobcenter ! Aber 2015 hatte ich auch mal ein weit entferntes Vorstellungsgespräch und Arbeitsplatz, und da wurde obwohl ich sogar Unterschrift und Stempel auf dem "Vermittlungsangebot" hatte abgestritten das ich da war !
Ich habe nie gesagt das ich da nicht hinfahren will ! Ich wollte nur wissen was als zumutbarer Arbeitsweg gilt und was nicht !