Wie kann man sich das ausziehen in einem jungen Alter finanzieren?

5 Antworten

Hey.
Naja, es gibt ferienjobs etc. wo du was ansparen kannst.
Bis du 18 bist verdienst du ja bestimmt Geld (wenn du dich anstrengst in der Schule!)
und dann gibt es möglichkeiten wie Bafög etc. wo Mietkosten teils übernommen werden, aber auch Mietzuschuss wenn du schon gut verdienst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Experte für Allgemeines

Mit 14 kannst du Minijobs machen. ZB in Discounter Ware schachteln, Prospekte austragen etc.

Ja man verdient nicht viel, aber es reicht zum Sparen...auch mit kleinen Schritten kommt man ans Ziel.

Meine Töchter haben sobald sie es altersmäßig durften mit Prospekte austragen angefangen, haben mehrere lokale Redaktionen angefragt und die Touren so organisiert, dass sie sie zusammen gelegt haben. In den Sommerferien haben sie in der hiesigen Eisdiele gejobbt bzw im Schwimmbadcafe.

Beide haben es geschafft, sich so ohne Mutterns Hilfe den Führerschein (mit 17) zu finanzieren.

Beide haben sich so auch ihre erste eigene Bude finanziert...wobei beide in WGs (möblierte Zimmer) gezogen sind...weil Kaution, Erstausstattung und die aktuellen Mietpreise einfach finanziell zu viel waren.

Vor 18 Jahren könntest du dich an das Jugendamt wenden. Die können dir ein betreutes wohnen ermöglichen.

Wenn du mit dem Abitur fertig bist kannst du Work and Travel machen.

Wenn du studieren möchtest, kannst du in ein WG-Zimmer ziehen.

Bis zum Auszug kannst du den Lohn von einem Minijob ansparen. In der Ausbildung erhaelst du auch Geld. Weiterhin hast du Anspruch auf dein Kindergeld und evtl. Bafoeg. Unterhalt gibt's keinen, solange kein triftiger Grund fuer einen Auszug vorliegt.


Dea2019  13.02.2025, 05:34

"Anspruch aufs Kindergeld" hat die kindergeldberechtigte Person, das ist laut Gesetz immer ein Elternteil!

Britney1103  13.02.2025, 05:44
@Dea2019

Stimmt, aber die Eltern können es an ihr Kind weitergeben, wenn sie damit einverstanden sind. So lange brauchen Sie das Geld für den Unterhalt des Kindes.

Dea2019  13.02.2025, 05:45
@Britney1103

Wenn das Kind die elterliche Wohnung dauerhaft verlässt, sind die Eltern sogar verpflichtet, das Kindergeld weiterzuleiten an das Kind! Tun sie es NICHT, kann das Kind die Abzweigung des Kindergeldes an sich selbst beantragen.

vom freiwilligen sozialem Jahr kannst du nicht leben wenn du eigenständig wohnen willst. Die Vergütung reicht nicht für Miete und Lebensunterhalt!