Wie kann man das lösen, wenn bei Scheidung die Frau das Gutachten des Mannes über die gemeinsame Immobilie zu niedrig hält?

9 Antworten

Mir fällt hier das Wort "Gefälligkeitsgutachten" ein - und so was wäre ein schwerer Vorwurf. Ich würde ihn an Stelle der Frau besser nicht aussprechen.

Wenn sie das Gutachten anzweifelt, kann sie gern auf eigene Kosten einen anderen Gutachter beauftragen. Man würde sich dann - falls das zweite Gutachten tatsächlich deutlich höher ist - irgendwo einigen.

Ich bezweifle allerdings, dass ein Gutachter aus Gefälligkeit ein Haus absichtlich zu niedrig bewertet. Es könnte ihn die Lebensgrundlage kosten. Niemand macht sich für einen wütenden (bald) Ex-Ehemann arbeitslos.

Der Gutachter bezieht viele Faktoren in seine Bewertung ein. Eine alte Heizung, eine ungünstige Lage, ein altes Dach, schlechte Dämmung, Parkplatzmangel, evtl. anstehende Reparaturen - das alles muss bei der Wertermittlung berücksichtigt werden.

Wenn der Mann dem Gutachter alle "Baustellen" des Hauses offen gelegt hat (wozu er sogar vertraglich verpflichtet ist), kann der Hauswert deutlich niedriger ausfallen als die persönliche Einschätzung der Frau.

albatroz1102 
Fragesteller
 29.01.2020, 10:34

Das haus wurde auf 145.000€ geschätzt. Die Frau ist der Meinung, daß der "Marktwert" 50.000€ darüberliegt. Die Frage ist, ob sie sich nach dem Marktwert richten kann?

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Norman2016  29.01.2020, 10:47
@albatroz1102

Glauben heißt nicht Wissen. Wenn sie der Ansicht ist, dass der Gutachter zu niedrig bewertet hat, muss sie selbst ein Gutachten in Auftrag geben.

Ich würde den Gutachter zuerst diskret unter die Lupe nehmen, ein geprüfter Fachmann wird entsprechende Hinweise auf seiner Webseite haben:

https://www.ottoundkollegen.net/gutachter-kompetenz

Sollte der Gutachter ein anerkannter Fachmann sein, kann sie es vergessen. Sie müsste selbst einen entsprechenden Gegengutachter beauftragen - Kompetenz ist teuer!

Ein selbst ernannter "Fachmann" hätte vor Gericht keine Chance gegen einen Spezialisten.

Das Gutachten zahlt der, der es beauftragt. Sie müsste also eine Vereinbarung mit dem Gutachter treffen, dass er sein Geld erst nach Abschluss des Scheidungsprozesses bekommt - darauf lässt sich kein Spezialist ein.

Nehmen wir mal an, dass das Haus tatsächlich 50.000 Euro mehr Wert ist - was bleibt davon übrig?

So weit mir bekannt ist, steht ihr nur die Hälfte des Zugewinns zu und das Haus ist ja erst zu 10% abgezahlt.

Die Bank wird mit Gebühren für die vorzeitige Ablösung noch kräftig hinlangen und falls ihr das Haus kürzer als 10 Jahre habt, wird auch noch eine Spekulationssteuer fällig.

Ob ihr kurzfristig einen Käufer findet, der euch den Marktpreis bezahlt, wisst ihr doch auch noch nicht. Was, wenn der Käufer nur 140.000 bezahlen will, dafür die Immobilie aber sofort übernimmt?

Da bleibt doch ohnehin nicht viel übrig, will sie wirklich noch ein paar Tausender für ein Gegengutachten ausgeben?

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albatroz1102 
Fragesteller
 29.01.2020, 11:53
@Norman2016

Sie will nicht daß der Mann das ganzen batzen Geld bekommt und sie nichts.

So ihre aüßerung dazu.

Du meinst wenn keiner jetzt tätig wird kann das noch Jahre so weiter gehen?

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Norman2016  29.01.2020, 12:34
@albatroz1102

Rede mit Deinem Rechtsanwalt, dafür ist er da.

Wenn ihr das Gutachten einfach nicht gefällt, ist das eben so.

Wenn sie natürlich das Gutachten anfechten will, bleibt ihr nur der Klageweg. Dafür braucht sie zwingend ein eigenes Gutachten.

Das Gericht entscheidet dann, welches Gutachten es anerkennen will.

Die Klage verzögert zwar eure Einigung in Finanzfragen, der Scheidungsprozess geht jedoch weiter.

Es wäre eigentlich Aufgabe des Anwalts der Frau, ihr das Kosten / Nutzenverhältnis zu erklären. Sie bekommt ja nicht die Hälfte (oder was ihr zusteht) des Hauswerts, sondern nur einen Anteil dessen, was vom Erlös übrig bleibt.

Vorher haben die finanzierende Bank, das Finanzamt und der Gutachter ihre Anteile genommen. Wenn das Haus erst zu 10% finanziert ist, holt sich die Bank die noch offenen 90% + Gebühren doch zuerst, wie viel bleibt denn da noch übrig??

Ich bin kein Unterhaltsexperte aber das dürfte sich um einen vergleichsweise geringen Betrag handeln.

Vielleicht wäre ein gemeinsames Gespräch mal angebracht - mit den Anwälten, damit es sachlich bleibt. Mir klingt das nach "der soll's nicht haben" Kindergarten. Kein Krieg wird so erbittert geführt wie der Rosenkrieg..

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albatroz1102 
Fragesteller
 29.01.2020, 12:38
@Norman2016

Sie führen schon seit über 3 Jahren den Rosenkrieg, dafür daß es kaum was zu holen gibt. Ein Gespräch wird weder heute noch in der Zukunft mit der Ex Sattfinden, denn die Aüßerungen gehen in den Schritt und sind Asozial. Ich denke die werden noch die nächsten Jahre so ausharren müssen.

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Norman2016  29.01.2020, 19:32
@albatroz1102

Klingt, als würde es in ausgleichender Gerechtigkeit enden: alles Geld wird im Rechtsstreit verbrannt und niemand außer den Anwälten hat was davon...

Drum prüfe, wer sich ewig bindet;-)

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Elli113  30.01.2020, 10:57
@albatroz1102

Ist ja schön, dass sie der Meinung ist, der Marktwert läge höher.

Als wir nach einer Immobilie zum Kauf gesucht haben, haben wir das immer wieder erlebt. Privatleute wollen ein Haus, an dem sie emotional noch hängen (z.B. das Elternhaus) verkaufen und haben völlig utopische Preisvorstellungen. Gerne garniert mit dem Satz "Da ist alles tiptop gepflegt, man kann direkt einziehen!"

Die Frage ist: liegt der Marktwert wirklich so viel höher? Aus deinen Schilderungen heraus würde ich spontan sagen: Nein.

Wie andere schon geschrieben haben, bleibt im Zweifel nur ein zweites Gutachten. Das wird teuer.

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Norman2016  30.01.2020, 11:18
@Elli113

Ja, wir haben so etwas auch erlebt.

Eine Freundin suchte ein Haus für sich und wir haben ein "Trennungsopfer" besichtigt.

Der Garten total mit Bambus überwuchert, die Gartenhütte morsch und mit 50cm Kompost (Laub war das nicht mehr) auf dem Dach, Das Hausdach und die Fenster undicht, die Räume total aberwitzig nachträglich unterteilt, auf dem Dachboden stand das Bett auf nackten Holzdielen unter nackten Dachschindeln, nicht mal diese Dämmfolie war vorhanden. 30 Jahre nichts dran gemacht, an diesem Objekt war eine Generalüberholung, Dämmung und ein Umbau fällig.

Trotzdem waren die "bald Ex-" Eheleute der Meinung, ihr Objekt sei das Gelbe vom Ei. Sie konnten gar nicht begreifen, warum die Interessenten ihnen den geforderten Preis nicht zahlen wollten.

Jeder halbwegs erfahrene Handwerker kann sich ausrechnen, was so eine Renovierung auch ohne Umbau kostet. Selbst wenn Du das Meiste selbst machen kannst und nur das Material kaufst, gehen die Kosten schnell in mehrere 10.000 Euro. Hinzu kommt die Doppelbelastung während der Zeit, in der Du zwar schon die Hypothek bedienst, aber das Haus durch die notwendigen Arbeiten noch nicht bezogen werden kann.

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Elli113  30.01.2020, 12:12
@Norman2016

Ja, sowas haben wir auch erlebt. Oft hat sogar gestimmt, dass alles "tiptop gepflegt" war - nur, auch das supergepflegte Bad oder die Küche aus den 70ern sind halt trotzdem sanierungsbedürftig. Gleiches gilt natürlich für die 30 Jahre alte Ölheizung "der fehlt gar nichts, die läuft super!" ;-)

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Was kann sie dagegen tun, als es nur nicht zu akzeptieren?

In dem man damit vor Gericht zieht und ein öffentlich bestellter Gutachter herangezogen wird.

Die Immobilie wurde während der Ehe angeschafft?

albatroz1102 
Fragesteller
 29.01.2020, 10:35

Ja, wieso?

Sie hat aber bis jetzt keinen Cent dafür abbezahlt. Das hat alles er aus seinem Gehalt bezahlt!

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ChristianLE  29.01.2020, 10:39
@albatroz1102

Angenommen, die Immobilie wurde vor Eheschließung von Dir gekauft , dann fällt die Immobilie nicht unmittelbar in die Zugewinngemeinschaft, sondern lediglich die Werterhöhung der Immobilie nach Eheschließung.

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albatroz1102 
Fragesteller
 29.01.2020, 10:41
@ChristianLE

Das ist mir schon klar, aber die Immobilie wurde während der Ehe gekauft.

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Die Ex-Frau kann ein Gegengutachten in Auftrag geben. Allerdings muß sie die Kosten tragen. Es empfiehlt sich, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Schätzung zu beauftragen. Sein Gutachten hat bei Gericht mehr Gewicht, als wenn er nicht öffentlich bestellt und vereidigt ist.

Gutachten kann man immer anzweifeln, auch wenn sie von öffentlich bestellten Gutachtern stammen. Das sagt nämlich gar nichts aus über die Qualität der Gutachten.

Vor Gericht ist es auch gang und gäbe, dass fast über JEDES Gutachten gestritten wird.

Die Frau kann entweder ein eigenes Gutachten in Auftrag geben - was aber teuer ist. Oder sie kann die Aussagen des Gutachters ihres Mannes anzweifeln bzw. vielleicht sogar widerlegen.

albatroz1102 
Fragesteller
 29.01.2020, 14:23

Oder sie kann die Aussagen des Gutachters ihres Mannes anzweifeln bzw. vielleicht sogar widerlegen.

Wie bitteschön sollte sie es als Immobilienlaie machen?

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albatroz1102 
Fragesteller
 29.01.2020, 14:43
@Roland Sperling

Ich verstehe was Du meinst. Läßt sich aber schlecht prüfen wenn man keine Unterlagen darüber hat und auch sonst keine Ahnung hat wie das zu bewerten ist.

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Roland Sperling  29.01.2020, 14:46
@albatroz1102

Es geht hier um eine gemeinsame Immobilie. Da weiß die Frau doch, wie groß das Haus ist, welche Ausstattung es hat, welche Lage usw.!

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albatroz1102 
Fragesteller
 29.01.2020, 14:49
@Roland Sperling

Ich bin auch Bankkaufmann und könnte ein Gutachten für ein KFZ weder anzweifeln noch prüfen. Was bringt es mir simple Dinge wie das Baujahr zu prüfen? Woher soll ich wissen was die Ausstattung wert ist? Woher soll ich besser wissen wieviel die Lage wert ist als der Gutachter selbst? Das ist ein unfährer Kampf zwischen einem Laie und einem Profi.Wenn Du verstehst was ich meine.

Das geht nur über ein weiteres Gutachten von einem anderen Profi.

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