Wie kann ich mich vom GEZ befreien?
Ichbwill das nicht mehr zahlen
5 Antworten
GEZ gibt es seit 1.1.2013 nicht mehr, davon braucht man sich nicht zu befreien.
Falls Du den Rundfunkbeitrag meinst: Unter bestimmten Bedingungen kannst Du Dich befreien lassen oder einen verminderten Betrag zahlen:
Oder Du ziehst mit jemanden zusammen, der die Gebühren übernimmt, es wird nur einmal pro Haushalt gezahlt.
Solange Du Radio, Fernseher oder weitere internetfähige Geräte besitzt, mußt Du GEZ Gebühren zahlen - es sei denn, Du kannst aufgrund einer schweren Behinderung Dein Zuhause nicht oder nur sehr selten verlassen.
Aus reiner Zahlungsunlust kann man sich jedenfalls nicht befreien lassen ;)
Du kannst dagegen klagen vermutlich ohne Erfolg aber probieren kannst du es.
Aber im Prinzip sind wir hier noch gut dran mit der GEZ, in den Niederlanden usw. würde ich nicht leben wollen, bei deren System.
Vergiss eine Klage! Das ist mit 1000enden Verwaltungsgerichtsurteilen und Urteilen von BVerfG und EuGH längst alles zugunsten des Rundfunkbeitrags entschieden.
Ich würde heute auch nicht mehr klagen, es gibt aktuell keine Argumente und keine Ansicht und keine Beweise, dass du den Rundfunk nicht benutzten kannst....denn du kannst jederzeit...weil er überall ist. Das können kostet den Beitrag. Mehr oder weniger. Es geht tatsächlich nicht darum ob du das schaust, sondern weil er existiert.
Alle Taktiken zur Vermeidung ist Zeitverschwendung und kostet finally mehr als ihn zu bezahlen. -eigene Erfahrung
Du kommst kaum drum herum.
Der legale Weg:
Sie können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (einschließlich Leistungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II) - Befreiungsgrund 403
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d) - Befreiungsgrund 401
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) - Befreiungsgrund 402
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld nach §§ 122ff. SGB III, wenn die Empfänger nicht bei den Eltern wohnen - Befreiungsgründe 405 a, b, c
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Befreiungsgrund 404
- Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG) - Befreiungsgrund 410
- Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften (Landespflegegeldgesetze) - Befreiungsgrund 407
- Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG - Befreiungsgrund 407
- Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1) - Befreiungsgrund 408
- Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG) - Befreiungsgrund 408
- Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 SGB VIII) - Befreiungsgrund 409
Ich hab fast alles andere schon durch...
Klage verloren (80 Seite Klage mit so ziemlich allen Argumenten die zu der Zeit kursierten), 600€ Schufa Eintrag, 2000€ wollen die halt noch haben. Seit 2012 nicht gezahlt.
Lösungen au sdem stehgreif:
- Umziehen und hoffen, dass du nicht beim Einwohnermeldeamt auftauchst von wo deine Daten abgerufen werden (Ordnungswidrigkeit).
- bei jemanden einziehen der schon zahlt
- den postboten dafür bezahlen dass er nichts einwirft ^^, sollte unter 17€ sein
- den briefkasten verschwinden lassen, kein name keine post
- oder irgendo einziehen wo der vermieter halt nichts weiter sagt wenn du da wohnen bleibst, bar bezahlst etc...und der name nicht dranstehen muss
- postfach (bin ich mir nicht sicher, wegen kosten und effizienz)
Zieh mit jemand zusammen, der den Rundfunkbeitrag für dich übernimmt.
Oder wander aus.
Oder werde arbeitslos und beantrag Hartz4.
Nein, das ist völlig irrelevant. Es wird pro Haushalt gezahlt.
GEZ gibt es nicht mehr seit fast 10 Jahren, seitdem gilt die o.g. Regel