Wie ist das mit Grillstellen?

3 Antworten

Hi TechTueftler,

es gibt in Baden-Württemberg etliche Städte und Gemeinden die Grillplätze, Grillhütten und Lagerfeuerplätze betreiben. Diese haben unterschiedliche Regelungen und dürfen bei Waldbrandgefahr nur eingeschränkt oder garnicht genutzt werden.

Da es feste ausgewiesene Plätze sind und es Regelungen unterschiedlicher Art gibt, ist es legal dort Feuer zu machen, wenn man sich an Nutzungsbedingungen des Betreibers hält.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Behördlich genehmigte Feuerstellen im Wald darf von jedem der berechtigt ist benutzt werden.

Wer berechtigt ist legt jede Gemeinde, bzw Betreiber selbst fest.

Ebenso die genauen Bedingungen zum Betrieb dieser Feuerstellen.

Je nach allgemeiner, spezieller Waldbrandgefahr, kann der Betrieb von vollumfänglich, unter bestimmten Auflagen, zu gänzlich verboten zusätzlich eingeschränkt werden.

Offiziell ausgewiesene Grillstellen dürfen von jeder Person ordnungsgemäss genutzt werden (sofern nicht gerade Feuerverbot wegen Waldbrandgefahr besteht).
Wilde Feuerstellen hingegen sind verboten.