Lagerfeuer im Wald erlaubt?

7 Antworten

Hallo,

Es gibt keine feste Regeln

Die Forstgesetze der Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen.

Während es in einigen Bundesländern das ganze Jahr über verboten ist, gibt es Länder, die es zu bestimmten Zeiten und / oder an bestimmten Orten erlauben.

Generell sollte aber der Eigentümer informiert sein und zugestimmt haben.

Solltest du ein Lagerfeuer im Wald machen wollen, würde ich das Forstamt anrufen oder ggf. einen bekannten Förster/Jäger fragen, an wen du dich zu wenden hast.

Da ich die zwei von dir genannten Personen nicht kenne, kann ich nicht sagen, inwiefern sie Schutzmaßnahmen ergriffen haben.

Eine Übersicht mit Links zu den jeweiligen Landeswaldgesetzen findest Du hier: http://www.wald-prinz.de/landeswaldgesetz-forstgesetz/180

LG

Ja geht es noch - Feuer im Wald ist verboten!!! Auch wenn es Rumpelstielzchen es auch gemacht hat - das ist aber ein Märchen.

An deiner Stelle würde ich die Finger davon lassen denn der Schaden den du damit anrichten könntest ist sehr hoch. Duwürdest dein ganzes Leben nicht mehr froh werden durch das abbezahlen des angerichteten Schadens.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Besitze 10 Ha Wald den ich auch pflegen muß

Nein, dazu bedarf es einer Genehmigung des Eigentümers.

Im Wald ist es generell verboten ein Feuer zu machen. Zuwiderhandlungen können bis zu 10.000 € Strafe nach sich ziehen. Wenn es zu einem Waldbrand kommt, sieht das Gesetz sogar Freiheitsstrafen vor.

Ausnahmen gelten nur für Waldbesitzer, oder Personen die von diesem beschäftigt werden, sowie für Jäger und Imker.

Zudem kann man sich eine Genehmigung beim Waldbesitzer holen.

Ferner sind Feuer an dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt.

Dazu gibt es in den Landeswaldgesetzen unterschiedliche Regelungen.

Während zum Beispiel in Brandenburg ganzjährig ein Verbot von offenen Feuer im Wald und in bis zu 50 m Abstand gibt wird es in anderen Bundesländern nicht so streng gehandhabt.

Die Strafen bei Verstößen sind nicht unerheblich und betragen in BRB bis zu 30.000 Euro. Gerät das Feuer außer Kontrolle sind aber das noch Peanuts, siehe dazu die §§ 306d und 306 StGB.

Der Grund für die unterschiedlichen Regelungen liegt darin das die Wälder in Deutschland in höchst unterschiedlichen Waldbrandgefährdungsklassen eingeordnet sind. So sind die Wälder in Süd-Brandenburg in Klasse A1 (wie Portugal oder Griechenland) eingeordnet, während z.B. der Schwarzwald mit Klasse C eher weniger gefährdet ist.