Erstmal passiert bei einmaligen, leichten Verstößen gar nichts, außer das es halt gelöscht wird. Bei mehreren oder schwerwiegenderen Verstößen kann es dann zu einer 24 Stunden Sperre kommen, nach 4 solcher 24 Stunden Sperren wird der Account dauerhaft gesperrt.

Ein Nachfolge Account kann auch dauerhaft gesperrt werden, wenn es auffällt.

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Ja

Es ist tatsächlich möglich, wegen einmaligen Schwarzfahren ins Gefängnis zu kommen. Schwarzfahren kann mehrere Konsequenzen haben.

Zivilrechtliche Konsequenzen: Dies ist die Schadensersatzforderung des Verkehrsverbunds, in der Regel €60. Wenn du die nicht zahlen kannst, wird es weitere Maßnahmen geben, aber dafür kommst du nicht ins Gefängnis.

Strafrechtliche Konsequenzen: Schwarzfahren ist eine Straftat, nämlich Leistungserschleichung, und dafür kann man eine Geld- oder Freiheitsstrafe bekommen. Das passiert aber erst, wenn der Verkehrsverbund dich anzeigt, was häufig erst bei mehreren Verstößen geschieht. Dann geht das ganze vor Gericht, und je nach Schwere kann man eine Geld- oder Freiheitsstrafe bekommen. Wenn man eine Geldstrafe bekommt, diese aber nicht zahlen kann, gibt es aber eine Ersatzfreiheitsstrafe.

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Hä?! Auf dem „Beleg“ vom Kontrolleur standen sicherlich die Zahlungsdetails drauf, also Betrag, IBAN, etc. Die schicken dir nicht extra noch eine Rechnung. Und da du anscheinend nicht gezahlt hast, bekamst du nun vom Inkasso die Mail. Eine Mahnung ist nicht erforderlich, siehe § 286 BGB:

§ 286 Verzug des Schuldners
(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.
(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn 
1.
für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2.
der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
3.
der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4.
aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html

Also ist die Forderung gerechtfertigt. Die Geschäftsgebühr des Inkassobüros (hier „Kosten“ genannt) sind mit 34 Euro auch in Ordnung. Zinsen denke ich auch. Wenn du nicht zahlst, werden sich die Kosten weiter erhöhen.

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Ja, warum auch nicht.

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Wieso hast du Angst, das der zu klein ist? Wieso hast du mit 13 solche Probleme und wie kommst du darauf das er zu klein ist? Und nein es gibt keine sichere Methode den Penis zu verlängern.

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Ekelhaft

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Das Handy deinen Eltern geben, sie bitten die App zu sperren oder ein Zeitlimit einzufügen, etc.

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Parallel bedeutet quasi das sie in die gleiche Richtung gehen. Also sind bspw. CD und GH nicht parallel. Aber EF und AB schon.

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Ich denke schon das die original ist. Fake Kleidung zu verkaufen ist nämlich illegal.

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