Wie hoch dürfen Kosten für Gartenpflege in der Nebenkostenabrechnung sein?

5 Antworten

Im Internet steht, dass der deutschlandweite Kostendurchschnitt der Gartenpflege bei 10cent pro gemietetem qm liegt.

Das sind leider wenig aussagekräftige Durchschnittswerte. Es ist ja die Frage, ob es da 10m² Wildblumenwiese gibt oder 500m² japanischen Garten.

Wenn der Vermieter das über die Betriebskostenabrechnung laufen lassen will, müsste er im Idealfall eine Fachfirma beauftragen. Ich bezweifle, dass hier ein Monatswert von 100 EUR pro Mieter und pro Monat zustande kommt.

Ich würde aber erst einmal den Vertrag prüfen, ob der Vermieter solche Kosten tatsächlich umlegen darf.

So hoch wie sie tatsächlich sind.

Das mit den 0,10 € pro m² ist ja nur ein Durchschnittswert.

Nein, die Vermieterin kann grundsätzlich nehmen, was sie will. Wobei ich 2 x 100 EUR pro Monat für Rasenmähen und Gartenpflege schon sehr heftig finde. Wir zahlen unserem Hausmeister für das Grundstück (6 Häuser!) 1.000 EUR pro Monat. Bei 100 Einheiten sind das also 10 Euro pro Wohnung. Und das auch nur in den Monaten von März bis Oktober. Danach beginnt der Winterdienst, der günstiger ist.

Nein, die wirklich anfallenden Kosten können abgerechnet werden.

Wenn sie da eine Firma kommen lässt....

Aber das müsste in der NK Abrechnung vereinbart worden sein.

Im Mietvertrag muss stehen was als NK umgelegt wird. Wenn da Gartenpflege mit drin steht dann kann sie die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung stellen.

Von daher wäre selber mähen sicher preisgünstiger