Wie hoch dürfen Kosten für Gartenpflege in der Nebenkostenabrechnung sein?
Werde im Internet leider nicht schlauer....
Das 3 FamilienHaus in dem wir wohnen wurde vor ein paar Monaten verkauft.
In den Mietverträgen haben wir keine Gartennutzung vereinabart.
Bislang hatten sich die alten Vermieter immer um die Gartenarbeit gekümmert (Rasen mähen etc.)
Nun wuchert bei uns das Gras, da die neue Vermietende Partei bislang nichts gemacht hat.
Die andere Mieterin hatte nun die neue Vermieterin kontaktiert und gefragt, wie es denn mit der Gartenarbeit zukünftig aussieht, da der Garten echt schäußlich wirkt.
Die neue Vermieterin schrieb ihr darauf, das sie uns einen Rasenmäher zur verfügung stellen könnte, mit dem wir dann abwechselnd den Rasen mähen. Falls das für uns nicht passen sollte müsste sie uns nämlich jeweils 100€ im Monat extra für Gartenpflege berechnen.
Ich möchte hier einfach nur wohnen und arbeiten gehen und habe kein Interesse daran, mich im Garten zu verkünsteln. Der anderen Mieterin geht es genauso.
Ich weiß, dass die Vermieterin, auch bei keiner Nutzung des Gartens durch die Mieter, die periodischen Gartenpflegekosten mit in die Nebenkostenabrechnung aufnehmen darf, aber 100€ im Monat extra ist doch maßlos übertieben.
Im Internet steht, dass der deutschlandweite Kostendurchschnitt der Gartenpflege bei 10cent pro gemietetem qm liegt.
Das wären bei uns dann ca. 90€ im Jahr.
Ist das ganze nicht irgendwie gedeckelt?
LG
5 Antworten
Im Internet steht, dass der deutschlandweite Kostendurchschnitt der Gartenpflege bei 10cent pro gemietetem qm liegt.
Das sind leider wenig aussagekräftige Durchschnittswerte. Es ist ja die Frage, ob es da 10m² Wildblumenwiese gibt oder 500m² japanischen Garten.
Wenn der Vermieter das über die Betriebskostenabrechnung laufen lassen will, müsste er im Idealfall eine Fachfirma beauftragen. Ich bezweifle, dass hier ein Monatswert von 100 EUR pro Mieter und pro Monat zustande kommt.
Ich würde aber erst einmal den Vertrag prüfen, ob der Vermieter solche Kosten tatsächlich umlegen darf.
So hoch wie sie tatsächlich sind.
Das mit den 0,10 € pro m² ist ja nur ein Durchschnittswert.
Nein, die Vermieterin kann grundsätzlich nehmen, was sie will. Wobei ich 2 x 100 EUR pro Monat für Rasenmähen und Gartenpflege schon sehr heftig finde. Wir zahlen unserem Hausmeister für das Grundstück (6 Häuser!) 1.000 EUR pro Monat. Bei 100 Einheiten sind das also 10 Euro pro Wohnung. Und das auch nur in den Monaten von März bis Oktober. Danach beginnt der Winterdienst, der günstiger ist.
Nein, die wirklich anfallenden Kosten können abgerechnet werden.
Wenn sie da eine Firma kommen lässt....
Aber das müsste in der NK Abrechnung vereinbart worden sein.
Im Mietvertrag muss stehen was als NK umgelegt wird. Wenn da Gartenpflege mit drin steht dann kann sie die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung stellen.
Von daher wäre selber mähen sicher preisgünstiger