Wie funktioniert eigentlich Erben im Islam?

3 Antworten

Frauen erben nur die Hälfte der Männer. Wenn zum Beispiel ein verstorbener Mann eine Tochter hinterlässt aber noch männliche Cousins, Brüder, Onkel, usw. vorhanden sind, hat die Tochter den Zonk und vorher völlig unwichtige männliche Familienmitglieder aus Nebenlinien bekommen den Hauptteil des Erbes. In manchen Ländern kann man dies allerdings mit einem Testament umgehen.

Über die Aufteilung gibt es klar definitierte Regeln, die nicht der rechtlichen Aufteilung entsprechen.

Wenn alle damit einverstanden sind, kann auch die rechtliche Aufteilung genutzt werden. Falls aber jemand die Islamische Aufteilung fordert, eines der Erben aber die rechtliche Aufteilung erzwingt, so wird dieser im Jenseits für dieses Unrecht zur Rechenschaft gezogen.

Auf Wunsch des Erbenden kann niemand ausgeschlossen oder bevorzugt werden. Selbst per Testament an einen Erben mehr zu geben, wäre nicht gültig. Wenn der Erbende an eine dritte Person (Nicht-Erbe) etwas erben möchte, so gilt das für maximal 1/3 seines Erbes.

Das einzige, was der Erbende tun kann, ist einen Teil seines Besitzes zu seinen Lebzeiten jemanden anderen zu übertragen. Eine Bevorzugung seiner Erben auf diese Art wäre zwar formal gültig, aber wenn er das ohne berechtigten Grund macht, wäre das eine Sache, für die er im Jenseits zur Rechenschaft gezogen werden würde.

Darüber hinaus ist Glaube/Unglaube eine Barriere für das Ehe. Weder kann ein Muslim von einem Nicht-Muslim, noch ein Nicht-Muslim von einem Muslim erben.

Kommt auf die Landesgesetze an. Oft sind Frauen nicht erbberechtigt.