In Deutschland nach bspw. islamischen Erbrecht erben?

5 Antworten

Wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit hast wird deutsches Erbrecht angewandt. Kommt auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers an.

Grundsätzlich kannst du dein Erbe in Deutschland aufteilen, wie du es möchtest.

Der gesetzliche Pflichtteil wird auch nur in zwei Fällen angewendet.

1.      Fall

Wenn kein Testament existiert, tritt automatisch die gesetzliche Regelung in Kraft.

2.      Fall

Wenn es ein Testament gibt, dann erben auch nur die Personen, die du in deinem Testament begünstigt hast. Sollte jemand aber auf seinem Pflichtteil bestehen, dann muss er seinen Pflichtteil einklagen. In diesem Fall kann er aber nur noch die Hälfte von dem bekommen, was er ohne Testament als Pflichtteil bekommen würde.

Klagen kann auch nur der, der der obersten Ordnung der Erbberechtigten angehört.

 1.      Ordnung sind: Ehepartner, Kinder und Enkel

2.      Ordnung sind Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen

3.      Ordnung sind Großeltern, Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins

Woher ich das weiß:Hobby – persönliche Erfahrungen und spezielle Literatur

Also egal wie du dich entscheidest, es wird immer einen Pflichtteil geben. Also wenn da jemand ist den du nicht magst, der aber Erbberechtingter ist, so bekommt der zumindest einen Pflichtanteil. Du könntest aber sicherlich dein Erbe in deinem Heimatland aufgeben und dann würde das dort anders laufen.

für dich hier gilt das Deutsche Recht - innerhalb dieses Rahmens kannst du frei gestalten, aber diesen nicht verlassen ohne dich strafbar zu machen.

Es gibt ja Pflichtteile im deutschen Erbrecht, sofern eine bestimmte Menge an Bargeld vorhanden ist. Soweit ich das mal gehört habe.

So müssen die Erben wohl den Pflichtteil bekommen, wenn das Bargeld, was hinterlassen wurde, eine bestimmte Summe übersteigt, aber über diesen Betrag hinaus kann der Erblasser ja verfügen, wie er möchte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid