wie funktioniert das mit dem "porto zahlt Empfänger"? muss man bei der post irgendwie angemeldet sei

5 Antworten

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Briefe Inhaltsverzeichnis 1. Porto bei Umschlag mit Rückantwort 2. Strafporto bei fehlenden Vorgaben Bitte freimachen, falls Marke zur Hand

Strafporto bei fehlenden Vorgaben

Wenn all diese Vorgaben erfüllt sind, fallen für den Empfänger dieser Rücksendeumschläge nur die normalen Portogebühren plus sechs Cent Werbeantwortentgelt an. Diese sechs Cent sind übrigens auch zu bezahlen, wenn der Verbraucher den Brief vollständig frankiert hat.

Werden die Vorgaben nicht eingehalten, wird es für den Empfänger teurer. Fehlt der Aufdruck "Antwort" auf einer Rücksendung, behandelt die Deutsche Post die Karte oder den Brief als normale Sendung, die nicht unfrei eingeliefert werden darf. Die Deutsche Post kann dann die Annahme der Sendung verweigern, sie zurückgegeben beziehungsweise zur Abholung bereithalten oder ohne Benachrichtigung des Absenders befördern.

Dann wird zum fehlenden Porto ein Nachentgelt von 0,51 Euro vom Empfänger erhoben. Eine Postkarte würde dann beispielsweise 0,45 Euro + 0,51 Euro = 0,96 Euro kosten. Wenn die Anschrift oder der Freimachungsvermerk nicht maschinenlesbar ist, erhöht sich das Werbeantwortentgelt von 0,06 Euro auf 0,25 Euro.

Für Versender ist die Rückantwort kostenfrei

Verbraucher, die diese Rückantwortumschläge nutzen, brauchen dagegen nicht auf irgendwelche Formalien achten. Befinden sich auf den Umschlägen die erwähnten Freimachungsvermerke ("Bitte ausreichend freimachen", "Freimachen, falls Marke zur Hand") ist eine Frankierung der Sendung nicht nötig. Der Brief wird trotzdem befördert. Gleichwohl können sich die Verbraucher an den Portokosten beteiligen. Sie können die Sendung entweder ausreichend frankieren oder aber nur einen Teil des erforderlichen Portos drauf kleben. Die Differenz zahlt dann der Empfänger. Eine Pflicht zur Frankierung des Briefes besteht aber nicht.

Eindeutige Formulierung im Freimachungsvermerk beseitigt Zweifel

Wer seine Kunden nicht über die Frankierungsmodalitäten im Unklaren lassen will, kann den Freimachungsvermerk auch eindeutiger formulieren. Dann muss laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Deutschen Post im Briefmarkenfeld "Entgelt zahlt Empfänger" oder "Porto zahlt Empfänger" stehen.

Bezahlt wird, was verschickt wird

Das Porto für die Rücksendungen bezahlt der Empfänger, wenn er die Rücksendungen erhält. So wird auch sichergestellt, dass nur die tatsächlich verschickten Antworten berechnet werden. Bei Übergabe der Sendungen durch den Zusteller oder bei der Abholung aus dem Postfach muss das Basisentgelt für den Brief oder die Postkarte zuzüglich des Werbeantwortentgelts von 0,06 Euro beglichen werden.

Das Unternehmen oder die Behörde, die Briefe mit einer Rückantwort versenden will, muss bei der Deutschen Post eine so genannte Einlieferungsliste abgeben. Werden die Briefe, die den Rückantwortumschlag enthalten, nicht mit der Post verschickt, sondern z.B. selbst verteilt, ist die Einlieferungsliste nicht nötig.

Auch Verbraucher können Rückantworten verschicken

Wer selbst Rückantwortkarten oder -Briefe verschicken will, muss die genannten Formvorschriften einhalten. Dann können auch Privatpersonen Briefe mit einer Rücksendeantwort verschicken. Umgekehrt sollte man jedoch nicht versuchen, einen Brief mit dem Freimachungsvermerk "Entgelt zahlt Empfänger" oder "Bitte freimachen, falls Marke zur Hand" aufzugeben in der Hoffnung, dass der Empfänger das Porto bezahlt. Unter bestimmten Umständen könnte dies strafbar sein.

Außerdem besteht die Gefahr, dass der Empfänger die Annahme der Sendung verweigert und die Post bei Absenderangabe den Brief zurückschickt. Dann muss der Absender das Porto zuzüglich eines Einziehungsentgeltes selbst zahlen. Hat der Verbraucher seine Post ohne Absenderangabe abgeschickt, muss der Verbraucher damit rechnen, dass die Post nach Ablauf einer bestimmten Lagerzeit vernichtet wird.

ich weiss zumindest das du das bei der post anmelden musst, also meine tante und mein onkel mussten das auch, in welcher form und was das kostet habe ich leider keine ahnung

geh doch einfach mal zur DP und frage da nach :)

Ich glaub, das geht nur bei Postfächern.

blondie1705  07.03.2011, 12:57

So ein Unsinn

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hermosaashanti 
Fragesteller
 08.03.2011, 09:25
@Raphi74731

du meinst jetzt also privatpersonen und kleine unternehmer können nur das mit dem "Porto zahlt empfänger" mit dem postfach machen und nur firmen mit einem Posteingang wie z.B. Siemens oder die Deutsche Bank, die ja 20 Postfächer pro tag füllen würden, haben die möglichkeit, die an eine adresse zugestellt zu bekommen und zahlen dann das Geld nach was der Kunde nicht aufgeklebt hat? und kleine firmen nur an postfächer?

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gibt´s heutzutage nicht mehr