Wie finde ich einen Notfallkontakt / Vertrauensperson?
Aufgrund einer medizinischen Vorerkrankung kann es jederzeit passieren, dass ich dauerhaft unfähig werde, meinen eigenen Willen zu kommunizieren (so etwas ähnliches wie ein schwerer Schlaganfall).
Zwar habe ich eine Patientenverfügung, die im Prinzip alles ausschließt, damit ich natürlich sterben kann. Ich brauche aber auch eine Vertrauensperson, die die Umsetzung der Patientenverfügung auch sicherstellt.
Wie finde ich so eine Person? Habe absolut keine lebenden Verwandten mehr und auch keine Freunde. Habe schon daran gedacht, den Postboten zu bezahlen, damit der alle 3 Monate nach mir sieht und schaut, ob es mir noch gut geht.
2 Antworten
lass dir eine gerichtliche Betreuung stellen die sich des öfteren um dein Wohlergehen erkundigt und im Fall aller Fälle das anordnet was du in die Verfügung eintragen hast lassen
https://www.anwalt.de/rechtstipps/betreuung
Voraussetzungen zur Bestellung eines BetreuersDer § 1814 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) definiert dabei die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um einen Betreuer zu bestellen. In Absatz 3 wird der Erforderlichkeitsgrundsatz betont.
(3) Ein Betreuer darf nur bestellt werden, wenn dies erforderlich ist. Die Bestellung eines Betreuers ist insbesondere nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen
1. durch einen Bevollmächtigten, der nicht zu den in § 1816 Absatz 6 bezeichneten Personen gehört, gleichermaßen besorgt werden können oder
2. durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, erledigt werden können, insbesondere durch solche Unterstützung, die auf sozialen Rechten oder anderen Vorschriften beruht.
Wie wird die gesetzliche (rechtliche) Betreuung beantragt?Einleitung des Verfahrens durch Antragstellung (Anregung)Um ein Betreuungsverfahren auszulösen, muss zunächst die rechtliche Betreuung beantragt beziehungsweise angeregt werden. Dies kann entweder durch Antrag der betroffenen Person selbst oder – wie in den überwiegenden Fällen – durch Anregung Dritter erfolgen. Dritte sind dabei Personen von außen wie Freunde, Bekannte, Behörden, Ämter usw.
Wenn diese besorgt sind und vermuten, dass der Betroffene bei der Erledigung seiner Angelegenheiten Hilfe benötigt, kann eine rechtliche (gesetzliche) Betreuung angeregt werden. In diesen Fällen ermittelt und entscheidet das Betreuungsgericht von Amts wegen.
Der Antrag beziehungsweise die Anregung kann mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des Betreuungsgerichts oder formlos schriftlich gestellt werden. Ebenso können Sie sich auch online Formulare ausdrucken oder sich solche zusenden lassen.
Prüfung der BetreuungsanregungNach dem Bekanntwerden der Umstände prüft das Gericht, inwieweit die vorliegenden Erkenntnisse weiterführende Ermittlungen zur Feststellung einer etwaigen rechtlichen (gesetzlichen) Betreuung des Betroffenen begründen. Dabei wird zuerst einmal der Betroffene selbst über das Verfahren und dessen Verlauf in Kenntnis gesetzt. Der Betroffene kann Anträge stellen und Rechtsmittel einlegen.
Sollte der Betroffene jedoch nicht dazu in der Lage sein, die Sachverhalte vollumfänglich zu verstehen, bestellt das Betreuungsgericht zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen einen Verfahrenspfleger, der ihn im gesamten Betreuungsverfahren unterstützt. Verfahrenspfleger können Rechtsanwälte oder Sozialarbeiter, aber auch Vertrauenspersonen aus dem eigenen Umfeld sein.
Grundsätzlich soll der Betroffene vor der erstmaligen Bestellung eines Betreuers in seinem üblichen Umfeld angehört werden. Durch so einen Besuch soll der zuständige Richter einen Eindruck der gesamten persönlichen Situation des Betroffenen gewinnen. Dabei werden dem Betroffenen der Ablauf des möglichen Betreuungsverfahrens sowie die rechtlichen Folgen daraus erklärt. Gleichzeitig können Vertrauenspersonen des Betroffenen sowie ein gegebenenfalls bestellter Verfahrenspfleger anwesend sein.
Diesem Hausbesuch kann jedoch auch widersprochen werden. In diesem Fall wird der Betroffene vor Gericht angehört. Weitere Möglichkeiten der Prüfung hat das Gericht durch die Befragung Dritter.
Hallo Du kannst beim DRK anfragen, da gibt es auch ein Notfall Knopf für das Handgelenk da ist ein gerät am Telefon angeschlossen, wann Du den knopf drückst und dich nicht meldest über die Sprechanlage, kommt da jemand vorbei und schaut nach was passiert ist