Was ist der unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer christlichen Patientenverfügung-Oder ist das das gleiche?

2 Antworten

Es gibt über 250 Anbieter von Patientenverfügungen, die sich nicht alle einig sind, was sie den Menschen anbieten. Entscheidend ist immer die Frage, wann die Patientenverfügung zur Wirkung kommen soll.

Vertreter der beiden großen christlichen Kirchen hatten 2004 zusammen mit anderen Experten beim BMJ beschlossen den Menschen die folgenden Situationen zur Auswahl anzubieten, bei denen immer als Voraussetzung die Nicht­ein­willigungsfähigkeit gilt (verkürzt):

  1. Wenn ich mich im unmittelbaren Sterbeprozess befinde.
  2. Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren tödlich verlaufenden Krankheit befinde.
  3. Wenn ich eine schwere Hirnschädigung habe und Ärzte diagnostizieren, dass es keine Aussicht auf Besserung gibt.
  4. Wenn ich eine Demenz habe, die so weit fortgeschritten ist, dass ich Nahrung nicht mehr auf natürliche Weise zu mir nehmen kann.

2009 habe wir ein Gesetz zur Patientenverfügung bekommen (§ 1901 a,b und 1904 BGB), das besagt, wir können für jede Situation der Nichteinwilligungsfähigkeit (also nicht nur in den hier genannten Situationen 1–4) bestimmte Behandlungen in einer Patientenverfügung ablehnen.

2010 wurde die Selbstbestimmung im Sterben vom Bundesgerichtshof bestärkt.

Ein Jahr später haben die Kirchen ihre christliche Patientenvorsorge herausgebracht, in der die Situationen 3 und 4 gestrichen wurden. Das heißt, wenn ich die Verfügung nicht selber ergänze, besagt sie bei einer schweren Hirnschädigung, oder Demenz, wo ich nicht mehr selbständig oder mit Hilfe essen kann, möchte ich künstlich am Leben erhalten werden (und in allen anderen Situationen sowieso).

Wie christlich ist denn das? Und wem nützt das? Dem sterbenden Menschen oder Diakonie und Caritas, die an der Pflege Geld verdienen?

Am anderen Ende des Spektrums stehen die Patientenverfügungen des Humanistischen Verbandes. Dort werde als Situationen, in denen ich an meiner Erkrankung natürlich versterben will und dafür auf lebenserhaltende, lebensverlängernde und wiederbelebende Maßnahmen verzichte, nicht nur diese vier, sondern noch eine Reihe anderer Situationen aufgeführt.

Zum Vergleich:

Die christliche Patientenvorsorge: https://www.ekd.de/patientenvorsorge/

Die humanistischen Patientenverfügungen: https://patientenverfuegung.de

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – berate seit 2005 dazu und halte dazu auch Vorträge

Beides regelt die Fragen, die aufkommen, wenn du krank bist und dich nicht mehr selber artikulieren kannst.

Christlich ist diese Patientenverfügung, wenn dir in bezug auf bestimmte Entscheidungen wichtig ist, dass sie gemäß christlicher Ethik getroffen werden.