Eltern planen Patientenverfuegung Schwester wird an zweiter ich an dritter Stelle bevollmaechtigt.
Hallo meine Eltern planen eine Patientenverfuegung zu machen. Selbstverstaendlich setzen sie sich erstmal gegenseitig ein. Sie wollen danach meine juengere Schwester einsetzen und an nachfolgender mich. Was fuer rechtliche Konsequenzen haette dies fuer mich? Koennte meine juengere Schwester alleine alles entscheiden? Koennte man nicht beide Kinder gleichberechtigt einsetzen? Ist die Vorsorgevollmacht in der gleichen Reihefolge geordnet. Danke fuer Eure Antworten
3 Antworten
Die Reihenfolge und die Beziehung der Bevollmächtigung kann vom Verfügenden individuell festgelegt werden. I.d.R. empfiehlt sich bei Mutti/Vati/2Kindern folgendes: Mutti und Vati bevollmächtigen sich jeweils als "Erstbevollmächtigte" udn die Kinder werden als "einzelvertretungsbefugt und gleichberechtigt handelnd" benannt. Nach Möglichkeit sollte bei den Entscheidungen Konsens (Übereinstimmung) erzielt werden, es ist jedoch empfehlenswert ein Kind zu benennen, welches die "endgültige Entscheidung" trifft. Im übrigen kann in der Patientenverfügung festgelegt werden, dass diese endgültige Entscheidung auch der Arzt treffen kann. --> Wie man an der Frage und vor allem der Komlexität der möglichen Antworten sieht, ist das Thema "Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht" ein sehr beratungsintensives Thema, welches eben nicht allein im stillen Kämmerlein entschieden werden sollte! Wir führen dazu fast täglich intensive Beratungen mit Interessenten durch und stellen immer wieder fest, dass es auf diesem Gebiet auch keine "Standartlösung" gibt. Jede Patientenverfügung und die in ihr getroffenen Festlegungen ist genauso indviduell und verschieden, wie die Menschen die vor uns sitzen! P.S.: Wenn eine Patientenverfügung individuell, konkret und rechtsverbindlich formuliert wurde, dann lastet keineswegs eine "ungeheure Verantwortung" auf den Kindern (oder anderen Betreuern)...weil ja der Verfügende genau beschrieben hat, wie er in solchen Situationen behandelt/nicht behandelt werden will! Insofern muss sich also das "Kind" nicht irgend eine Entscheidung aus den Fingern saugen, sondern "nur" nach der verfügten Patientenverfügung handeln!
ich wäre froh wenn ich das niemals machen muss, hab mich auf folgender seite imformiert http://www.caritas.de/21161.html
Es ist eine ungeheure Verantwortung, die auf deiner Schwester lastet, wenn sie an erster Stelle, bzw. allein entscheiden soll. Sprecht nochmal mit euren Eltern und bittet sie, dass ihr unbedingt gemeinsam entscheiden solltet. Das können sie in der Vollmacht entsprechend anmerken, egal wie die Reihenfolge der namensnennung ist. Das ist nicht böse gemeint, aber die Entscheidung, eine Maschine abzuschalten ist einfach ein richtig "fettes" Ding.