Die Reihenfolge und die Beziehung der Bevollmächtigung kann vom Verfügenden individuell festgelegt werden. I.d.R. empfiehlt sich bei Mutti/Vati/2Kindern folgendes: Mutti und Vati bevollmächtigen sich jeweils als "Erstbevollmächtigte" udn die Kinder werden als "einzelvertretungsbefugt und gleichberechtigt handelnd" benannt. Nach Möglichkeit sollte bei den Entscheidungen Konsens (Übereinstimmung) erzielt werden, es ist jedoch empfehlenswert ein Kind zu benennen, welches die "endgültige Entscheidung" trifft. Im übrigen kann in der Patientenverfügung festgelegt werden, dass diese endgültige Entscheidung auch der Arzt treffen kann. --> Wie man an der Frage und vor allem der Komlexität der möglichen Antworten sieht, ist das Thema "Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht" ein sehr beratungsintensives Thema, welches eben nicht allein im stillen Kämmerlein entschieden werden sollte! Wir führen dazu fast täglich intensive Beratungen mit Interessenten durch und stellen immer wieder fest, dass es auf diesem Gebiet auch keine "Standartlösung" gibt. Jede Patientenverfügung und die in ihr getroffenen Festlegungen ist genauso indviduell und verschieden, wie die Menschen die vor uns sitzen! P.S.: Wenn eine Patientenverfügung individuell, konkret und rechtsverbindlich formuliert wurde, dann lastet keineswegs eine "ungeheure Verantwortung" auf den Kindern (oder anderen Betreuern)...weil ja der Verfügende genau beschrieben hat, wie er in solchen Situationen behandelt/nicht behandelt werden will! Insofern muss sich also das "Kind" nicht irgend eine Entscheidung aus den Fingern saugen, sondern "nur" nach der verfügten Patientenverfügung handeln!

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