...für eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht braucht man ca. 2 Stunden Beratung...........kostet etwa 100€

..wie die Vorredner schon sagen...wichtig ist es, diese Dokumente so zu hinterlegen, dass sie 24 Stunden am Tag/365 Tage im Jahr verfügbar sind....

wir haben in unserer Kanzlei die entsprechenden Lösungsmöglichkeiten geschaffen :-)

...einfach mal Kanzlei Gruschka Leipzig googlen und sich belesen

Beste Grüße

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...aus dem Internet Vordrucke....mhmhm...wenn ich so etwas lese, bekomme ich immer Bauchschmerzen......das Verfassen einer Patientenverfügung ist ein hoch-beratungsintensiver Vorgang......da kann man sich zwar theoretisch ein Formular ausdrucken ( http://www.bmj.bund.de/enid/Publikationen/Patientenverfuegung_oe.html )...aber .....wenn man da keine Ahnung hat, macht man halt fix mal was falsch....und in diesem Falle gibt es leider keine Korrekturmöglichkeit....denn wenn der Arzt später irgendwann die PV zur Anwendung bringt...und plötzlich die Angehörigen merken, das man sich damals "verformuliert/etwas missinterpretiert" hat....da gibts nix mehr zu ändern...denn der Betroffene liegt ja geschäftsunfähig rum.... wir sitzen mit unseren Mandanten ca. 1 1/2 Stunden an der Beratung zu diesem Thema (kostet so zwischen 55 bis 75 € p.P.)...ganz einfach, weil es soooooooo wichtig ist.... also....ich kann von der eigenschöpferischen Verfassung/Ausfüllen einer PV nur dringendst abraten!! Beste Grüße aus Leipzig (siehe auch unsere Homepage wewewe punkt verfuegungen punkt net )

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Liebe/-r Kaesefuss,

wer zu knausrig ist, mal ein paar Euronen in die Hand zu nehmen, um sich professionell und vor allem INDIVIDUELL zu diesem Thema beraten zu lassen, kann sicherlich irgendein Dokument aus dem Internet runterladen...soweit richtig.... Die Frage ist natürlich, ob man einem solchen "Schriebs", dass ja für Hunderttausende Nutzer erstellt wurde, sein Leben anvertrauen will... Ich persönlich halte gerade das Thema Patientenverfügung für höchst beratungsintensiv... insofern ist die Konsultation eines Fachmanns (egal ob Arzt oder Notar) immer sehr empfehlenswert... rechtlich gesehen kann man wirklich alles selber und allein erstellen...die Frage ist, ob man auch alles bis ins letzte Komma versteht... Beste Grüße aus Leipzig

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wie immer (zumindest meistens :-) ) hilft auch ier einfaches googeln oder wikipediaen *s*

http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuer_(Ehrenamt)

 

Gruß aus Leipzig

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...also ...als erstes sei gesagt: Es ist toll, dass Du dich mit diesem wichtigen Thema auseinander setzt! Nicht mehr selbst über sein Leben bestimmen zu können, das ist für viele ein Gräuel. Aber es kann leicht geschehen, etwa durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit udn ist sofern auf keinen Fall nur ein Thema für "Ältere"!!!

Wer für diese Fälle Vorsorge treffen will, hat die Auswahl zwischen einer Vielzahl von Formularen. Drei Instrumente stehen zur Verfügung, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können. Es geht um den "medizinischen Teil" --> da hilft die Patientenverfügung und, auf der anderen Seite um die "Rechtsgeschäfte des Alltags" --> da helfen Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht.

Natürlich könnte man sich z.B. im Internet oder in einer Buchhandlung entsprechende Formulare besorgen und sie selber ausfüllen und doch bleiben dabei oft viele Fragen ungeklärt. Wenn man auf diesem Gebiet Fehler macht, sind die Auswirkungen meist fatal. Denn wenn die Verfügungen später, im eingetretenen Vorsorgefall, zu Anwendung kommen, gibt es meist keine Möglichkeit mehr, Korrekturen vorzunehmen.

wenn man da keine Ahnung hat, macht man halt fix mal was falsch....und in diesem Falle gibt es leider keine Korrekturmöglichkeit....denn wenn der Arzt später irgendwann die PV zur Anwendung bringt...und plötzlich die Angehörigen merken, das man sich damals "verformuliert/etwas missinterpretiert" hat....da gibts nix mehr zu ändern...denn der Betroffene liegt ja geschäftsunfähig rum.... wir sitzen mit unseren mandanten ca. 1 1/2 Stunden an der Beratung zu diesem Thema (kostet so ca. 100 € p.P.)...ganz einfach, weil es soooooooo wichtig ist.... weitere Details kann man auch mal hier nachlesen www.kanzlei-gruschka.de

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Nicht mehr selbst über sein Leben bestimmen zu können, das ist für viele ein Gräuel. Aber es kann leicht geschehen, etwa durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit.

Wer für diese Fälle Vorsorge treffen will, hat die Auswahl zwischen einer Vielzahl von Formularen. Drei Instrumente stehen zur Verfügung, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können.

Natürlich könnte man sich z.B. im Internet oder in einer Buchhandlung entsprechende Formulare besorgen und sie selber ausfüllen und doch bleiben dabei oft viele Fragen ungeklärt. Wenn man auf diesem Gebiet Fehler macht, sind die Auswirkungen meist fatal. Denn wenn die Verfügungen später, im eingetretenen Vorsorgefall, zu Anwendung kommen, gibt es meist keine Möglichkeit mehr, Korrekturen vorzunehmen.

Nur etwa 10% aller Menschen in Deutschland haben entsprechende Verfügungen erstellt - obwohl dies für Jeden wichtig ist.Auf keinen Fall sind Vorsorgeverfügungen ausschließlich ein Thema für „Ältere", viele junge Menschen werden durch einen Unfall oder schwere Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall schnell und viel zu früh zu „Pflegefällen". Rechtzeitig dafür gesorgt zu haben, dass der persönliche Wille auf rechtlichem und medizinischem Gebiet bekannt ist und somit umgesetzt werden kann, nimmt auch gerade den Familienangehörigen eine große Last von den Schultern. Das hab ich mal fix von unserer Homepage www.verfügungen.net runter kopiert... ich denk´ mal, dass gibt die Antwort auf die Frage :-)

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oooooooh...mein Gott....manchmal sollte man einfach mal ein bissel googlen, bevor man antwortet.... also...mal kurz geantwort: die Vergütung eines, vom Betreuungsgericht eingesetzten, Berufsbetreuers richtet sich nach dem "Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz " ...und da bekommt ein Berufsbetreuer je nach Qualifikation bis zu 44€/Stunde..am Anfang 8,5 Stunden pro Monat macht also ca. 375€ pro Monat... (--> soviel zum Thema "kleine Aufwandsentschädigung" @ fairBerater)..

wie richtig dargestellt, geht das zuerst vom Konto des zu Betreuenden...falls da nix zu holen ist vom Konto des Ehepartners....und dann zahlt ERSTMAL!!!!!!!!!! das Sozialamt...aber (wie immer!!!) als "Kredit"...das holen die sich dann ganz selbstverständlich von den Kindern des zu Betreuenden zurück....und das im Notfall bis zu 30 Jahre rückwirkend.... hier gilt also: "Kinder haften für ihre Eltern!" :-)

Deshalb: Unbedingt zeitig genug informieren und entsprechend gegensteuern!!!!

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dem von den beiden Vorrednern hier zum Besten gegebenen kann ich nix hinzufügen..es ist alles gesagt...und völllig korrekt :-)

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Nicht mehr selbst über sein Leben bestimmen zu können, das ist für viele ein Gräuel. Aber es kann leicht geschehen, etwa durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit.

Wer für diese Fälle Vorsorge treffen will, hat die Auswahl zwischen einer Vielzahl von Formularen. Drei Instrumente stehen zur Verfügung, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können.

Natürlich könnte man sich z.B. im Internet oder in einer Buchhandlung entsprechende Formulare besorgen und sie selber ausfüllen und doch bleiben dabei oft viele Fragen ungeklärt. Wenn man auf diesem Gebiet Fehler macht, sind die Auswirkungen meist fatal. Denn wenn die Verfügungen später, im eingetretenen Vorsorgefall, zu Anwendung kommen, gibt es meist keine Möglichkeit mehr, Korrekturen vorzunehmen.

Nur etwa 10% aller Menschen in Deutschland haben entsprechende Verfügungen erstellt - obwohl dies für Jeden wichtig ist.Auf keinen Fall sind Vorsorgeverfügungen ausschließlich ein Thema für „Ältere", viele junge Menschen werden durch einen Unfall oder schwere Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall schnell und viel zu früh zu „Pflegefällen". Rechtzeitig dafür gesorgt zu haben, dass der persönliche Wille auf rechtlichem und medizinischem Gebiet bekannt ist und somit umgesetzt werden kann, nimmt auch gerade den Familienangehörigen eine große Last von den Schultern. Das hab ich mal fix von unserer Homepage www.verfügungen.net runter kopiert... ich denk´ mal, dass gibt die Antwort auf die Frage :-)

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da hat der Raimund nur leider nicht ganz recht (aber im Prinzip schon) :-) ...man kann zwar beim Notar etwas aufsetzen und beglaubigen lassen....aber die Urkunde, den sogenannten "Betreuerausweis" den bekomme ich erst im eingetretenen Vorsorgefall vom zuständigen Betreuungsgericht...nachdem sich ein Amtsarzt von der "Geschäftsunfähigkeit" des Betroffenen ein Bild gemacht hat, wird für die durch ihn nicht mehr wahrnehmbaren Geschäftsbereiche ein sog. "Betreuerausweis" ausgestellt...im übrigen kann die "Betreuungsvollmacht" auch kostenfrei beim jeweiligen Betreuungsgericht hinterlegt werden, da die sich ja später eh drum kümmern...und in diesem Zusammenhang sei noch angemerkt, daß in dem oben beschriebenen Fall eine "einfache" Betreuungsverfügung völlig ausreicht, die muss ich nicht mal bei teuer beim Notar erstellen lassen (weil, wie gesagt später eh das Betreuungsgericht "überwachend" wirksam wird)...nur im Falle, dass ihr eine "VORSORGEVOLLMACHT" erstellen wollt ist hier Beratungsbedarf vorhanden... P.S.: unbedingt zu beachten ist auch, daß für die ältere Dame eine "PATIENTENVERFÜGUNG" erstellt wird....oder will sie irgendwann mal an Schläuchen und Maschinen enden?!?!?!?...hier sollte man sich allerdings unbedingt professionelle Hilfe suchen!! (z.B. bei uns :-) )

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mhmhm...wenn ich so etwas lese, bekomme ich immer Bauchschmerzen......das Verfassen einer Patientenverfügung ist ein hoch-beratungsintensiver Vorgang......da kann man sich zwar theoretisch ein Formular ausdrucken ( http://www.bmj.bund.de/enid/Publikationen/Patientenverfuegung_oe.html )...aber .....wenn man da keine Ahnung hat, macht man halt fix mal was falsch....und in diesem Falle gibt es leider keine Korrekturmöglichkeit....denn wenn der Arzt später irgendwann die PV zur Anwendung bringt...und plötzlich die Angehörigen merken, das man sich damals "verformuliert/etwas missinterpretiert" hat....da gibts nix mehr zu ändern...denn der Betroffene liegt ja geschäftsunfähig rum.... wir sitzen mit unseren mandanten ca. 1 1/2 Stunden an der Beratung zu diesem Thema...ganz einfach, weil es soooooooo wichtig ist.... also....ich kann von der eigenschöpferischen Verfassung/Ausfüllen einer PV nur dringendst abraten!! Beste Grüße aus Leipzig

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mhmhm...wenn ich so etwas lese, bekomme ich immer Bauchschmerzen......das Verfassen einer Patientenverfügung ist ein hoch-beratungsintensiver Vorgang......da kann man sich zwar theoretisch ein Formular ausdrucken ( http://www.bmj.bund.de/enid/Publikationen/Patientenverfuegung_oe.html )...aber .....wenn man da keine Ahnung hat, macht man halt fix mal was falsch....und in diesem Falle gibt es leider keine Korrekturmöglichkeit....denn wenn der Arzt später irgendwann die PV zur Anwendung bringt...und plötzlich die Angehörigen merken, das man sich damals "verformuliert/etwas missinterpretiert" hat....da gibts nix mehr zu ändern...denn der Betroffene liegt ja geschäftsunfähig rum.... wir sitzen mit unseren mandanten ca. 1 1/2 Stunden an der Beratung zu diesem Thema (kostet so zwischen 55 bis 75 € p.P.)...ganz einfach, weil es soooooooo wichtig ist.... also....ich kann von der eigenschöpferischen Verfassung/Ausfüllen einer PV nur dringendst abraten!! Beste Grüße aus Leipzig

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mhmhm...wenn ich so etwas lese, bekomme ich immer Bauchschmerzen......das Verfassen einer Patientenverfügung ist ein hoch-beratungsintensiver Vorgang......da kann man sich zwar theoretisch ein Formular ausdrucken ( http://www.bmj.bund.de/enid/Publikationen/Patientenverfuegung_oe.html )...aber .....wenn man da keine Ahnung hat, macht man halt fix mal was falsch....und in diesem Falle gibt es leider keine Korrekturmöglichkeit....denn wenn der Arzt später irgendwann die PV zur Anwendung bringt...und plötzlich die Angehörigen merken, das man sich damals "verformuliert/etwas missinterpretiert" hat....da gibts nix mehr zu ändern...denn der Betroffene liegt ja geschäftsunfähig rum.... wir sitzen mit unseren mandanten ca. 1 1/2 Stunden an der Beratung zu diesem Thema...ganz einfach, weil es soooooooo wichtig ist.... also....ich kann von der eigenschöpferischen Verfassung/Ausfüllen einer PV nur dringendst abraten!! Beste Grüße aus Leipzig

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wie heißt es doch so schön...........im Zweifel hilft immer ein Blick ins Gesetz...in diesem Fall ins BGB....denn dort heißt es im § 1896: "„Kann ein Volljähriger auf Grund einer - psychischen Krankheit oder - körperlichen-, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht - auf seinen Antrag oder- von Amts wegen für ihn einen Betreuer."

Mal einfach ausgedrückt....entweder man kümmert sich und macht eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung oder eines Tages sitzt im schlimmsten Fall ein gewerblicher, vom Betreuungsgericht bestellter Berufsbetreuer mit am Frühstückstisch ....

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Die Betreuerin ist nicht verpflichtet irgend jemanden zu informieren. Sie ist ja (zumindest theoretisch) gar nicht darüber informiert, wie es um die Verhältnisse innerhalb der Familie steht...vielleicht ist man völlig zerstritten o.ä.....

es stellt sich eher die Frage, wieso die Schwiegermutter die Betreuung nicht rechtzeitig so geregelt hat, dass erst gar keine Berufsbetreuerin berufen werden muss, sondern die Angelegenheit in der Familie bleibt.....

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Die Reihenfolge und die Beziehung der Bevollmächtigung kann vom Verfügenden individuell festgelegt werden. I.d.R. empfiehlt sich bei Mutti/Vati/2Kindern folgendes: Mutti und Vati bevollmächtigen sich jeweils als "Erstbevollmächtigte" udn die Kinder werden als "einzelvertretungsbefugt und gleichberechtigt handelnd" benannt. Nach Möglichkeit sollte bei den Entscheidungen Konsens (Übereinstimmung) erzielt werden, es ist jedoch empfehlenswert ein Kind zu benennen, welches die "endgültige Entscheidung" trifft. Im übrigen kann in der Patientenverfügung festgelegt werden, dass diese endgültige Entscheidung auch der Arzt treffen kann. --> Wie man an der Frage und vor allem der Komlexität der möglichen Antworten sieht, ist das Thema "Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht" ein sehr beratungsintensives Thema, welches eben nicht allein im stillen Kämmerlein entschieden werden sollte! Wir führen dazu fast täglich intensive Beratungen mit Interessenten durch und stellen immer wieder fest, dass es auf diesem Gebiet auch keine "Standartlösung" gibt. Jede Patientenverfügung und die in ihr getroffenen Festlegungen ist genauso indviduell und verschieden, wie die Menschen die vor uns sitzen! P.S.: Wenn eine Patientenverfügung individuell, konkret und rechtsverbindlich formuliert wurde, dann lastet keineswegs eine "ungeheure Verantwortung" auf den Kindern (oder anderen Betreuern)...weil ja der Verfügende genau beschrieben hat, wie er in solchen Situationen behandelt/nicht behandelt werden will! Insofern muss sich also das "Kind" nicht irgend eine Entscheidung aus den Fingern saugen, sondern "nur" nach der verfügten Patientenverfügung handeln!

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.....manchmal ist es recht hilfreich einfach mal zu googlen!!!!!! Da ich aber auch grad keine große Schreiblust habe, kopiere ich hier mal fix die Antwort rein: "Das Betreuungsgericht ist nach dem neuen FamFG ab 1.9.2009 zuständig für die rechtliche Betreuung (und Unterbringung) von Volljährigen, eine Unterbringung nach dem jeweiligen Landesgesetz über die Unterbringung von psychisch Kranken (PsychKG) sowie für sog. betreuungsrechtliche Zuweisungssachen, dass sind zB Pflegschaften für Erwachsene. Bis zum 31.8.2009 war das Vormundschaftsgericht zuständig.

Die neuen Regelungen finden sich in den §§ 271 ff FamFG sowie in § 23a und § 23c GVG.

Das Betreuungsgericht ist in Deutschland Teil eines Amtsgerichts, es entscheiden Richter (als Einzelrichter) oder Rechtspfleger. Das RpflG regelt, für welche Angelegenheiten der Richter und für welche der Rechtspfleger zuständig ist. " Das ist alles ein Zitat der Site "http://wiki.btprax.de/Betreuungsgericht"

Das bedeutet also...einfach an das zuständige Betreuungsgericht/Amtsgericht wenden!

--> kleiner Tip an "wienochmal": wenn man gar keine Ahnung vom Thema hat....einfach nicht anworten!!!....was in aller Welt soll denn ein "notariat meines Wohnortes" sein?!?!?!?!?

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Ja, finde ich sinnvoll, da haben die Angehörigen was schriftliches

Eine Patientenverfügung sollte unbedingt erstellt werden und zwar aus mehreren Gründen: Erstens kann der Verfügende darin klar, situationsbezogen und eindeutig seine Vorstellungen von den gewünschten/nicht gewünschten Behandlungen darlegen. Dies lässt also erst gar keine Zweifel darüber aufkommen, was er will oder eben nicht will. Desweiteren gibt man also darin dem Arzt auch unmissverständlich zu verstehen, was er tun/nicht tun soll. Die Bundesärztekammer bringt in ihren Richtlinien zum Ausdruck, dass entsprechend formulierte PV für die Ärzte bindend sind! Dies sagt ja auch das neu beschlossenene Patientenverfügungsgesetz so aus. Notwendig erscheint mir deshalb eines, nämlich, dass man die Formulierung einer rechtsgültigen PV nicht allein im stillen Kämmerlein verfasst und auch nicht irgendwelche ominösen Formulare aus dem Schreibwarenladen oder dem Internet benutzt, sondern sich fachkundige Beratung und Unterstützung holt. Wichtig ist desweiteren der Punkt der Aufbewahrung/Zurverfügungstellung der PV...was nützt die beste PV, wenn sie niemand kennt oder schlimmer noch, nicht darauf zurück gegriffen werden kann, weil sie irgendwo im Wohnzimmerschrank abgelegt ist. PV müssen rund um die Uhr und in die ganze Welt verfügbar sein! In unserer Kanzlei führen wir dazu mit den Mandanten sehr ausführliche Beratungsgespräche um zu gewährleisten, dass all diese Punkte auch erfüllt werden. Bei Fragen können Sie mich auch gern über diese Portal kontaktieren.

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wie sagen die Anwälte doch immer so schön: "Im Zweifel hilft ein Blick ins Gesetz!" :-) das Ganze wird ja bekanntlich im § 1896 BGB geregelt, der das sagt: "Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer."...also sollte man tunlichst frühzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellen. Diese bevollmächtigt den Bevollmächtigten dann aber auch ab sofort (!) die darin genannten Rechtsgeschäfte wahr zu nehmen....also sollte man hier auch nur die absolut vertrauenswürdigen Personen (z.B. Famileineangehörige) bevollmächigen! Im Zweifel kommt man mit einer Betreuungsvollmacht besser...da schaut nämlich das Betreuungsgericht nach der Durchführung der Betreuung und kontrolliert den Betreuer...das ist dann allerdings auch für den Betreuer aufwändiger!! Hinterlegt wird alles am besten beim Zentralen Vrsorgeregister der Bundesnotarkammer...da haben nämlich die Betreuungsgerichte und die Krankenhäuser Zugriff drauf!

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