Wie bewirbt man sich dafür und wie viel verdient man?
Hallo,
ich bin gerade 13 Jahre alt, werde dieses Jahr aber noch 14 Jahre alt, ich möchte nachdem ich 14 bin gerne einen Minijob machen, ich möchte nämlich mein Taschegeld etwas verhöhern(sorry, weiß aber nicht wie wie dass sagt) ich glaube ich will es bei einer Bäckerei machen. Ich weiß nur nicht wie ich mich da bewerben soll und frage mich auch wie viel man verdient wenn man jedes Wochenende immer dort arbeitet.
Deswegen meine Frage: Wie kann man sich dazu bewerben bei einer Bäckerei zu arbeiten und wie viel verdient man wenn man jedes Wochende immer bei der Bäckerei arbeitet?
4 Antworten
Mit 13/14 darfst du 2 Stunden am Tag nach Schulschluss und vor 18 Uhr arbeiten. Das gilt auch am Wochenende und solange du vollzeitschulpflichtig bist (also auch noch mit 15 / 16, je nach Bundesland).
Aber du kannst bis zu 4 Wochen pro Jahr in den Ferien jobben, da sogar bis 40 Stunden pro Woche - aber natürlich immer mit Einwilligung deiner Eltern.
Hier kannst du das auch nachlesen : https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/schueler/schueler_node.html
Wenn du dich bewerben willst, gehst du am besten in die Bäckerei oder einen anderen Betrieb und fragst nach einem Schülerjob.
Du kannst auch anrufen oder eine kurze Bewerbung schreiben.
Wieviel du dafür bekommst, kann dir hier niemand sagen. Aber es wird auf alle Fälle unter dem Mindestlohn sein, denn der gilt erst ab 18 bzw. nach abgeschlossener Berufsausbildung.
Wünsche dir viel Erfolg.
PS: Das Wort, das du suchst ist: Du willst dein Taschengeld aufbessern.
Okay, danke und nochmal danke wegen dem Wort. xD
Was du meinst ist: Auch unter 18 jährige mit abgeschlossener Berufsausbildung bekommen den Mindestlohn. -> weil sie dann auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten.
Wenn du 18 bist ja. Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben keinen Anspruch auf Mindestlohn.
Genau - jedoch sagtest du "mit 18 bzw einer abgeschlossenen Ausbildung"
Also ab 18 und mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Jedoch heißt es, entweder bist du 18 oder hast eine abgeschlossene Berufsausbildung. Der Satz aus deiner Quelle ist als "entweder oder" zu verstehen – nicht als das eine und das andere.
Wenn du mit 17 eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, gilt der Mindestlohn auch für dich in sofern du in dem Bereich arbeitest. Bspw durch eine Übernahme nach der Ausbildung.
Eine Berufsausbildung erfüllt ebenso die Schulpflicht -> es ist also nicht unmöglich mit 14 eine Berufsausbildung zu beginnen.
Genauso ist es . In dem von mir beschriebenen Satzzusammenhang ist "beziehungsweise" gleichbedeutend mit "oder" also entweder 18 oder Ausbildung.
Ich wollte es nur unmissverständlich hinzu vermerken. :)
Ach, ne, kleine Korrektur meiner Aussage: ab 15. Also mit 14 der Start der Ausbildung eher nicht. 🙈 15 Start, 2 jährige Ausbildungen. So wäre es möglich.
LG
Auch wenn das zugegeben, fast unmöglich ist umzusetzen. Gesetzliche Schlupflöcher für Einzelfälle.
https://schuelerjobs.de/ratgeber/jugendarbeitsschutzgesetz
ich möchte nämlich mein Taschegeld etwas verhöhern(sorry, weiß aber nicht wie wie dass sagt)
Das heißt:
Ich möchte mein Taschengeld aufbessern.
Da das Taschengeld von den Eltern kommt, bedeutet "Taschengeld erhöhen" einfach nur, dass deine Eltern dir mehr zahlen - wenn sie es irgendwann tatsächlich tun...
Zeitungen austragen: Meist stehen in den Gratis-Zeitungen entspr. Anzeigen.
Haushaltsnahe Sachen: Mund-zu-Mund-Propaganda, schwarzes Brett im Supermarkt, ...
Aushilfe in Supermarkt & Co.: Oft genug steht's nicht mal auf der Webseite der Firma, dann musst du direkt in der Filiale fragen. Am besten Kurzbewerbung mit Lebenslauf mitnehmen und ggf. wenn die auf deine Frage eher positiv reagieren und du die Bewerbung dort abgeben kannst gleich dort lassen.
notting
Taschengeld heißt nicht anrechenbares oder versteuerbares Zusatzeinkommen aus nicht Steuerpflichtigen Arbeiten in Höhe von maximal 250€ monatlich.
Deshalb heißt der Lohn beim Bundesfreiwilligendienst auch Taschengeld.
Mit 14 darfst du nicht länger als 2 Stunden pro Tag arbeiten und Sonntag gar nicht. Daher wirst du für Läden wie Bäckereien nicht in Frage kommen und wirst wohl noch warten müssen.
erst mit 15 jahren erlaubt - sonst ist das strafbar !
Ab 15 auf dem ersten Arbeitsmarkt. Du darfst auch schon mit 13 eine Firma leiten wenn du es drauf hast -> nur nicht steuerpflichtig eingestellt werden.
Ab 13 darf man bedingt arbeiten -> nur eben nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Auch ohne Ausbildungsabschluss bekommt man den Mindestlohn. Das ist kein Lohn nur für Ausgebildete, sondern für alle Arbeitnehmer auf dem ersten Arbeitsmarkt.