Wie berechnet man das betriebsnotwendige Kapital?

1 Antwort

Das betriebsnotwendige Kapital wird ermittelt, indem vom betriebsnotwendigen Vermögen das Abzugskapital abgesetzt wird: a) zinsfrei zur Verfügung gestellte Kapitalbeträge (Verbindlichkeiten aus Warenlieferung und Leistungen sowie aus Anzahlungen), b) betriebsfremd eingesetztes Kapital (entsprechend den kapitalisierten Zinseinnahmen). Die Ermittlung ist Voraussetzung für die Errechnung kalkulatorischer Zinsen.

Du darfst, wo möglich natürlich nicht von den Buchwerten ausgehen!