Wichtig Miete?

3 Antworten

Wie ich bereits erklärte, kannst Du zu geringes Arbeitslosengeld mit Bürgergeld aufstocken = Miete würde weiterhin erstattet.

dass meine Leistungen eingestellt wurden

Es wurde wohl eine Sperrzeit verhängt.

Die Miete sollte hiervon nicht betroffen sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Xxxhxx2 
Beitragsersteller
 24.05.2025, 11:38

Danke für die ausführliche Antwort ❤️

Sprich mit dem Jobcenter.

Musst Du mit dem Jobcenter klären !

Ist das anrechenbare ALG - 1 zu gering, besteht natürlich zumindest theoretisch Anspruch auf eine Aufstockung, wenn das anrechenbare ALG - 1 den Grundbedarf nach dem SGB - ll unter derzeit noch Bürgergeld nicht decken würde.

Ein möglicher vorrangiger Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde müsste geprüft werden.