Wer zieht den kürzeren?
Ich kämpfe gerade mit der Hilfe von chatgpt gegen das Gericht an. Man hat mir durch den Einwilligungsvorbehalt systematisch das Geld abgezockt da man mich in ein Wohnheim mit falschen Versprechungen reingelockt hat. Durch den Einwilligungsvorbehalt konnte ich nicht kündigen da die Kündigung durch den Einwilligungsvorbehalt zurückgezogen wurde. Man hat mich faktisch dort bleiben lassen wo och eigentlich weg wollte. Jetzt habe ich ein paar Emails an das Gericht geschickt und man unterstellt mir ich sei doch verwirrt man bräuchte ein neues Gutachten das belegt das ich nicht verwirrt sei. Man zieht alles in die Länge und ich arbeite mit chatgpt gegen diese Sachen die vorgefallen sind. Man hat mich auch genötigt diesen Einwilligungsvorbehalt zu unterschreiben mit der Androhung ich müsse auf die geschlossene Psychiatrie gehen. Ausserdem hat man mir das so dargestellt das dieser Einwilligungsvorbehalt doch dafür da wäre "verlorenes geld" wieder zurückzuholen. Wer wird wohl gewinnen? Chatgpt oder das Gericht?
7 Antworten
Wende Dich an eine Rechtsberatung vor Ort.
Auch mit Chatgpt unterliegst du IMMER noch dem Einwilligungsvorbehalt deines Betreuers. (auch mit immer neuen Accounts ändert sich das nicht)
Das kannst du nur durch das Betreuungsgericht aufheben lassen. Scheinbar hat aber bisher noch kein gericht da einen Handlungsbedarf gesehen.
ChatGPT ist nicht dazu in der Lage, Fragen zum deutschen Recht zuverlässig zu beantworten, denn weder beherrscht die KI juristische Methodik, noch liegen ihr Trainingsdaten zu deutschem Recht vor. Mit der Verwendung von KI schadest du dir selbst viel mehr, als du dir nutzt und sorgst eher dafür, dass deine Schriftsätze nicht ernst genommen werden.
Verfahrenshandlungen können darüber hinaus auch sowieso nicht per E-Mail vorgenommen werden. Gerichte sind postalisch und via EGVP erreichbar; E-Mail-Adressen dienen ausschließlich Verwaltungszwecken, etwa für Anfragen an die Pressestelle. Wünschst du als Betroffener die Aufhebung einer Anordnung des Betreuungsgerichts, so solltest du im Zweifel bei der Rechtsantragsstelle des für dich zuständigen AG persönlich vorsprechen und dein Anliegen dort einem Rechtspfleger schildern.
LG
du bist krank. darum bist du in einer einrichtung für psychisch kranker die sich um ihre angelegenheiten nicht mehr kümmern können. dein betreuer wird sich um dein leben zukünftig kümmern. also lass die leute endlich zufrieden, sonst ist in naher zukunft auch handy und internet für dich weg.
du kannst doch garnicht mehr einschätzen was sachlich ist. darum kommst du auch in die geschlossene
Es nutzt aber auch nichts, hier jeden Tag mit einem neuen Account immer wieder das gleiche zu fragen.
Du musst keine Paranoia haben. Du kannst auch einfach zum Psychologien gehen und fragen was dein Problem ist.
Wer sagt das du? Wahrscheinlich bist du selbst Betreuer aber ich würde dir raten einen Betreuer zu suchen wenn du noch keinen hast.
Das Gericht. ChatGTP ist kein Anwalt!
Was du da schreibst ist sehr unsachlich. Und bräuchte selbst einen Betreuer.