Wer zahlt den Anwalt?

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Derjenige der den Anwalt beauftrag hat, der zahlt ihn erst einmal auch.

Wenn er das Geld dann vom Vermieter zurück haben möchte, dann muss er sich mit dem Vermieter einigen und das ggf. einklagen.

Hast du den Vermieter vorher ordentlich gemahnt und in Verzug gesetzt?

Dann muss er wohl den Anwalt zahlen. Ansonsten nicht.

schleudermaxe  01.11.2021, 11:35

Wie kommst Du darauf, die Rechte des Mieters sind doch klar und einfach und gelten ohne Anwalt für alle Mieter.

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schleudermaxe  01.11.2021, 11:37
@nanfxD

Was gibt es denn für einen Schaden? Und seit wann gilt im Mietrecht denn ein Gesetz?

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AnglerAut  01.11.2021, 11:40
@schleudermaxe

Der Schaden ist das Anwaltshonorar. Der Vermieter durfte sich herausgefordert fühlen diesen einzuschalten.

Und dein letzter Satz ist ein Witz, nehme ich an?

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schleudermaxe  01.11.2021, 11:42
@AnglerAut

Nö, wie kommst Du auf Witz, es gilt das Recht, so auch meine leidvollen Erfahrungen.

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AnglerAut  01.11.2021, 11:42
@schleudermaxe

Im Mietrecht gelten die allgemeinen Gesetze, das ist ziemlich eindeutig. Daher macht dein Einwand, dass dies nicht der Fall sei, gar keinen Sinn.

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schleudermaxe  01.11.2021, 11:44
@AnglerAut

Dann müssten nur noch die Gerichte überzeugt werden, dass die nicht zuständig sind. Viel Glück!

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AnglerAut  01.11.2021, 11:46
@schleudermaxe

Gerichte folgen dem Recht. Mietrecht läuft vor dem Amtsgericht. Wenn dort der Richter das Recht nicht beachtet gehst du halt ans Landgericht.

Aber eine allgemeine Unterstellung, dass die Gerichte dem REcht nicht folgen ist nicht haltbar. Klingt einfach stark danach, dass du einmal einen Prozess verloren hast und verbittert bist.

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schleudermaxe  01.11.2021, 11:50
@AnglerAut

Nun bin ich platt, Du kennst also auch nicht den Unterschied zwischen Recht und Gesetz? Jeder Richter spricht Recht, aber kein Gesetz, und weil er eben Recht spricht, gilt das Gesetz nicht.

Und in Sachen fehlender BK-Abrechnung hat das Gericht gesprochen, der BGH sogar.

Was will der FSt. denn nun daran ändern, auf Kosten des Vermieteers auch noch?

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AnglerAut  01.11.2021, 11:52
@schleudermaxe

Das Gesetz bindet den Richter. Der Richter folgt also dem Gesetz und er hat kein Interesse daran sich dagegen zu stellen. Da musst du nicht platt sein.

Und zu deiner Behauptung mit dem BGH-Urteil: Wenn es ein solches gibt, dann nenne eine Quelle oder hör auf irgendwas zu erfinden.

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schleudermaxe  01.11.2021, 11:54
@AnglerAut

Auch das ist falsch, ein Richter ist frei und unabhängig, er folgt also keinesfalls einem Gesetz.

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schleudermaxe  01.11.2021, 12:06
@AnglerAut

Unterworfen kennst Du also auch nicht. Der Richter muss alleine entscheiden.

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AnglerAut  01.11.2021, 12:08
@schleudermaxe

Der Richter muss alleine entscheiden. Missachtet er dabei die Gesetze fahrlässig, so wird sein Urteil aufgehoben. Macht er es vorsätzlich, so macht er sich unter Umständen sogar strafbar.

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schleudermaxe  01.11.2021, 12:08
@AnglerAut

Jetzt hast Du es, er darf also, nur nicht fahrlässig. Nichts anders behaupte ich.

Und weil wir schon bei BK-Abrechnungen sind. Welches Gesetz gilt denn für ein EFH und für Eigentumswohnungen?

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AnglerAut  01.11.2021, 12:10
@schleudermaxe

Wenn ein Richter ein Gesetz missachtet, dann handelt er entweder "versehentlich" (=fahrlässig) oder "absichtlich" (=vorsätzlich).

Was anderes gibt es nicht. Es ist sehr anstrengend mit dir, da dir gewisse Grundlagen fehlen.

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nanfxD  01.11.2021, 12:11
@schleudermaxe

Kein Richter wird bewusst irgendwie 286 verkennen… und der Anwalt wird darauf hinweisen. Ist jetzt nicht so als wenn Verzug irgend eine sondermaterie ist, sondern 2. Semester Lehrstoff. Wenn hier irgendwas wegen 30 AVB-WasserV kommen würde ok, dass muss man nicht kennen. Aber 286?! Basics

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schleudermaxe  01.11.2021, 12:13
@nanfxD

Dann beweise mal bitte nach Urteilen, ob und wie "fahrlässig" das Urteil ausgefallen ist. Viel Spass im Gutachterstreit.

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AnglerAut  01.11.2021, 12:16
@schleudermaxe

Das dürfte nicht schwer sein:

Da steht im Protokoll, dass der Klägervertreter darauf hingewiesen hat. Wenn der Richter dann nicht reagiert ist zumindest die Fahrlässigkeit bewiesen.

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schleudermaxe  01.11.2021, 12:20
@AnglerAut

Und, das ist dann ein Fall für den Staatsanwalt, geht aber hier an der Frage (Es gibt keine Klage).

Wenn im Mietrecht das Gesetz gilt, gäbe es keine diesbezüglichen Urteile, wozu auch?

Beispiel EFH bzw. ETW habe ich als Beispiel genannt, die BK-Abrechnungen betreffend. Beide haben ja nur Kosten und Lasten, laut Gesetz.

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AnglerAut  01.11.2021, 12:25
@schleudermaxe

Und weil der Richter nicht angeklagt werden möchte, missachtet er die Gesetze nicht. Klingt doch logisch, oder?

Und im Mietrecht gilt das GEsetz, oft streiten die Parteien einfach darum, ob die Voraussetzungen der Gesetze vorliegen.

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schleudermaxe  01.11.2021, 12:29
@AnglerAut

Es gibt keine gesetzgeberischen Vorgaben die "BK-Abrechnung" einer ETW betreffend.

Sogar der BGH hat das schon erkannt, die Grundsteuer betreffend und hat das Gesetz somit missachtet?

Aber das kennst Du bestimmt auch schon alles.

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nanfxD  01.11.2021, 14:11
@schleudermaxe

Nur weil etwas nicht explizit im Gesetz steht heißt es noch lange nicht, dass es nicht der gesetzgeberische Wille ist. Dafür gibt es mehr als nur den Text.. bsp BT-Drs etc. Und Betriebskosten sind normiert.

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schleudermaxe  01.11.2021, 14:17
@nanfxD

Diese Drucksachen sind mit bekannt, ich denke nur an den armen Richter, der die angeblich nicht berücksichtigen darf, weil er nur darf, was im Gesetz steht, bei Euch jedenfalls.

Auch normiert ist mir bekannt, wie geht das, bei einer Eigentumswohnung, wo es keine Betriebskosten gibt?

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nanfxD  01.11.2021, 14:33
@schleudermaxe

Natürlich darf er das Berücksichtigen im Rahmen der Auslegung der Gesetze. Wäre beim Sinn und Zweck oder der Historie zu berücksichtigen.

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nanfxD  01.11.2021, 14:34
@schleudermaxe

Kurze Recherche.. die kann man doch bei einer ETW geletend machen

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schleudermaxe  01.11.2021, 14:46
@nanfxD

Richtig, nichts anderes behaupte ich im Kern, nicht das Gesetz entscheidet, was er zu urteilen hat.

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nanfxD  01.11.2021, 14:50
@schleudermaxe

Und das ist wie gesagt falsch. Im Kern entscheidet das Gesetz und selten mal richterliche Rechtsfortbildung.

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schleudermaxe  01.11.2021, 14:51
@nanfxD

Aber dann nicht nach dem Gesetz, dort steht:

In eine BK-Abrechnung gehören alle Kosten und Lasten des Grundstücks, an die ein Wohnungsinhaber aber nicht rankommt.

Blank und Börstingshaus behaupten sogar, es gibt nichts zu verteilen, weil ein Wohnungseigentümer nichts zu verteilen hat (außer bei einem Mieterwechsel), er hat seine feststehenden Kosten und Lasten.

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nanfxD  01.11.2021, 14:54
@schleudermaxe
Blank und Börstingshaus behaupten sogar, es gibt nichts zu verteilen, weil ein Wohnungseigentümer nichts zu verteilen hat (außer bei einem Mieterwechsel), er hat seine feststehenden Kosten und Lasten.

was einzelne Juristen behaupten ist das eine, was die Rechtsprechung sagt was anderes. Gibt auch mM welche sagen es ist gerechtfertigt und damit nicht strafbar sein Kind zu schlagen.

und nein, ich werde mich jetzt nicht weiter in die dogmatischen Tiefen einer BK-Abrechnung vertiefen.

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schleudermaxe  01.11.2021, 15:01
@nanfxD

Wir waren ja auch beim Gesetz, und was ein Richter darf oder nicht.

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nanfxD  01.11.2021, 15:07
@schleudermaxe

Na dann kommen wir dahin zurück, der Richter muss das Gesetz anwenden wie es im Gesetz steht. Unbestimmte Rechtsbegriffe müssen ausgelegt werden und ggfs durch juristische Methoden erweitert oder eingegrenzt werden. Wenn ein Richter das zu weit treibt, gibt es Rechtsmittel.

Im Strafrecht ist zB die Analogie verboten (zulasten des Angeklagten), daher wurde mal entschieden, dass es nicht strafschärfend ist mit einem KFZ Bäume aus dem Wald zu klauen, da ein KFZ nun mal kein Pferdegespann ist.

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schleudermaxe  01.11.2021, 16:21
@nanfxD

Das ist so wie mit den Impfausweisen, da darf auch jeder mit reinschreiben und machen, wer er für sinnvoll hält, so das Gericht.

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Zunächst zahlt immer der Auftraggeber den Anwalt.

Ob Du das dann auf den Vermieter umwälzen kannst ist eine andere Sache.

Woher ich das weiß:Recherche
schleudermaxe  01.11.2021, 11:36

Ich fürchte nein, denn wenn eine Abrechnung fehlt, muss kein Anwalt her.

Was ein Mieter darf oder zu tun hat, ist keine besondere Sache der Juristen.

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schleudermaxe  01.11.2021, 11:46
@christl10

Der Mieter hat in solchen Fällen Rechte, nimmt die nicht wahr, will etwas ganz anders, das geht einen Vermieter aber nichts an.

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schleudermaxe  01.11.2021, 12:07
@christl10

Es fehlt eine Abrechnung, es gibt keine Klage, also eine Mahnung, oder so? Solche Kosten hat ein Vermieter nicht zu wuppen.

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Das kommt auf die Vereinbarung mit dem Anwalt an. Normalerweise wird er für eine solche Dienstleistung Vorauskasse verlangen. Wenn der Beklagte nicht zahlt, behält er den Vorschuss eben ein.

schleudermaxe  01.11.2021, 11:50

Welchen Beklagten soll es hier geben?

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Wenn du dem Vermieter mit einem Anwalt drohst und ihm mitteilst, dass er die Kosten dafür zu übernehmen hat, könnte das vielleicht funktionieren. Kommt es zu einer gerichtlichen Verhandlung, dann bezahlt derjenige der den Prozess verliert.

Ausgenommen bei einem Vergleich. Da werden die Kosten anteilig umgelegt.

Ansonsten ist es so, wer den Anwalt bestellt, der muss diesen auch bezahlen.