Du forderst mehr Geld für diese beiden Punkte.

OK, ist nachvollziahbar.

  • Aber der Nächste fordert mehr Geld für den Schutz der Bevölkerung im Inland. Polizei, Feuerwehr, ... (ebenso nahvollziehbar)
  • Der Nächste wiederum fordert mehr Geld für die Bildung unserer Kinder, KiTa-Plätze die eigentlich gesetzlich jedem Kind zustehen (auch nachvollziehbar).
  • Und wieder ein Anderer fordert eine Sanierung der maroden Infrastruktur (Straßen, Brücken, Schienen) die dringend nötig ist, damit unsere Fortbewegung und somit unsere Wirtschaft weiter läuft und damit überhaupt erst das Geld für die Steuern erzeugt wird, die dann für andere Dinge ausgegeben werden können. Und auch das ist nachvollziehbar.
  • Und so weiter...

Das Problem dabei:

Wir haben keinen Goldesel im Keller.

Wir werden also die Menge an Geld die uns als Staat zur Verfügung steht auf die einzelnen Punkte aufteilen müssen. Und ein "mehr" an einer wichtigen Stelle bedeutet auch immer ein "weniger" n anderen, ebenfalls wichtigen Stellen.

🤷‍♂️

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Ja, völlig richtig!

Das Gericht sagte laut Artikel dazu:

Wer sich tätowieren lässt, nimmt mögliche Komplikationen billigend in Kauf. Die Arbeitsunfähigkeit sei selbst verschuldet, weil die Entzündung eine vorhersehbare Folge der Hautverletzung durch das Tattoo sei. Damit handelt es sich nicht um eine „normale" Krankheit, für die der Arbeitgeber zahlen muss. Besonders

Und das stimmt.

Im Gegensatz zu anderen Dingen (wie z.B. Sport, Gartenarbeit etc.) ist hier die Verletzung des eigenen Körpers (*) das eigentliche, freiwillig gewählte Ziel.

  

--

(*) durch gewolltes Zerstechen der Haut mit der Tätowiernadel und Einführen von Farbstoffen unter die Haut in den Körper

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Für die Gläubigen oder so Tital ist halt einfach Mein aktenzeichen

Wer sagt, dass sie das überhaupt wollen?

China behauptet schon ewig, das Taiwan zu ihnen gehört und Taiwan sieht das anders. Und es werden auch schon ewig von beiden Seiten immer mal wieder Manöver abgehalten, als Drohgebärde bzw. um klarzumachen, dass China sich das nicht einfach so gegen den Willen der Einwohner "nehmen kann".

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Könnte ich die Person wegen Übler Nachrede anzeigen?

Ich hoffe ich kann das verständlich erklären, tut mir leid wenn ich zu viel um den heißen Brei laber.

Nun, ich hatte mal eine Reitbeteiligung … die Stallbesitzer haben kein Geld genommen, dafür habe ich Aufgaben wie füttern & misten erledigt. Demnach hatte ich auch oft Kontakt mit Einstellern, wobei eine ständig unfreundlich zu mir war & mich von Anfang an nicht mochte.
Einmal gab es eine Situation wo sie sich mit einem anderen Einsteller laut gestritten hat, sie hat aufs übelste beleidigt während auch kleine Kinder auf dem Hof anwesend waren & da die Stallbesitzer nicht da waren, hab ich ,,gepetzt‘‘. Ob das nun richtig von mir war sei mal dahingestellt (hab mich auch entschuldigt), seit diesem Tag redet die Frau hinter meinem Rücken komplett schlecht, erfindet & verdreht Sachen.

Das habe ich vorallem dieses Jahr zu spüren bekommen. Die alten Stallbesitzer wurden von den Einstellern rausgeekelt, demnach bin ich auch weg von dem Stall … 2 Wochen später hab ich dann ein eigenes Pferd bekommen, bei der Stallsuche kannten die Stallbesitzer mich komischerweise & meinten ihnen wurde erzählt ich hätte auf dem Hof einen schlechten Ruf gehabt & nur für Unruhe gesorgt.
Ich habe nicht nur den Verdacht das diese Frau es gewesen sein könnte, ich bin mir sehr sicher da ich sie an dem Stall gesehen hab … wahrscheinlich hat sie da Freunde oder so, keine Ahnung was sie an dem Tag da gemacht hat (hab sie bisher auch nicht einmal wieder gesehen). Die Stallbesitzer sind jedenfalls die ganze Zeit mega skeptisch mir gegenüber. Auch wenn ich jetzt schon eine Weile da stehe & nichts mache, Laut meinen Freunden fallen ständig Sätze ,,wenn die hier auch nur einmal was versucht kann die gleich ihr Pony einpacken & gehen‘‘.

Die Frau hält seit Ewigkeiten Pferde & kennt bestimmt mega viele Ställe … ich möchte nicht, dass ich überall als unruhestiftend dargestellt werde, nur wegen ihrer Lügen & psychischen Probleme. Deshalb jetzt die Frage, kann ich das anzeigen?

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Kannst Du denn beweisen, dass sie Dinge erzählt die nicht wahr sind und die "geeignet sind Deinem Ansehen zu schaden"?

Das wäre ja mal die Voraussetzung.

Ansonsten läuft Deine Anzeige ins leere.

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ich war da noch 14? 

Ja und? Denkst Du, dass Du deshalb straffrei Sch*isse bauen könnt?

Ihr wart schon strafmündig. In sofern kann man Euch schon belangen.

Und die Frage ist ja: Ist das jetzt ein strafrechtliches oder zivilrechtliches Verfahren gewesen? Es wurden auch schon Schüler wegen Raubkopien zu 50'000,- und mehr verurteilt…

Für die Gläubigen oder so Tital ist halt einfach Mein aktenzeichen

Deine Bemerkung klingt nach Gläubigern und dann wären es einfach diejenigen die durch Euch einen Schaden gehabt haben den Ihr jetzt natürlich begleichen müsst.

Viel Spass beim Start ins Leben mit Schulden. – Das ist Die (verdiente) Folge Eures Handelns.

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Können die US-AMERIKANER stolz auf sich sein?

Wenn er persönlich etwas geleistet hat auf das man stolz sein kann, dann kann ein US-Amerikaner genauso stolz auf sich sein wie jeder andere Mensch überall sonst auf der Welt auch.

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Nein meinen fest stehenden Rechner sind per Kabel am LAN.

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Kann meine Zehen nicht mehr spüren. Habe letzte Nacht ein neuen Gips bekommen.

Dann gehe zum behandelnden Arzt und sage ihm genau das. Vielleicht ist der Gips zu eng.

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Darf man ein Messer besitzen das mit einer Hand geöfnet werden kann das unter 12cm klingenlänge hat?
Habe mir heute ein Messer gekauft weil ich gerne Messer Sammel aber bei dem bin ich mir nicht sicher ob das Legal ist. 

Du wirfst hier Dinge zusammen, die nichts mit einander zu tun haben:

1. "Legal" ist der falsche Begriff. Nicht legal sind bei Messern nur verbotene Gegenstände. Denn bei denen ist bereits der Besitz oder auch nur der Kauf eine Straftat, da man leinerlei Umgang damit haben darf. Und alles Andere ist nicht "illegal".

2. Die Klingenlänge spielt nur bei feststehenden Messern eine Rolle (also MEssern, bei denen Griff und Klinge ein Teil sind und bei denen die Klinge nicht in den Griff geklappt werden kann wie z.B. Küchenmesser, Fahrtenmesser). Bei Taschenmessern ist die Klingenlänge irrelevant.

3. Nur weil ein Messer einem Führungsverbot nach §42a unterliegt ist der Besitz nicht verboten. Es gibt aber (je nach genauer MAchart des Messers) die Möglichkeit, dass es entweder als Waffe eingestuft ist (dann ist der Besitz erst ab 18 Jahre erlaubt) oder dass es ein verbotener Gegenstand ist (dann ist jeglicher Umgang damit verboten und somit schon der Kauf oder Besitz eine Straftat).

Du müsstest uns einen Link auf genau Dein Messer geben, wo man die technischen Details nachlesen kann und sich das Messer anschauen kann um das abschliessend zu bewerten. sonst können wir Dir nicht sagen, was genau "Dein" Messer ist.

Sollte es sich um ein "herkömmliches Einhandmesser" ohne Waffeneigenschaften etc. handeln, dann ist der Besitz erlaubt, nur das Führen in der Öffentlichkeit wäre verboten, wenn es einhändig feststellbar ist (also mit einer Hand zu öffnen und dann noch im offenen Zustand in eine Sperre einrastet die man erst wieder lösen muss um das Messer wieder schliessen zu können).

Sollte es aber ein Springmesser sein (ein Messer das einen eingebauten Mechanismus hat der Klinge selbsttätig öffnet), dann ist es seit Herbst 2024 ein verbotener Gegenstand (es sei denn Du bist Jäger oder hast z.B. nur noch einen funktionierenden Arm).

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nein

Oder bist Du als Mann abstoßend, weil Du eine Ex-Freundin hast? → Doppelmoral

Diese Sichtweise ist absolut mittelalterlich und heute nicht mehr akzeptabel.

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