Wer muss was reparieren lassen?

5 Antworten

Zur Bestätigung: Als vor kurzem mal abends nach Hause kam, war eine Sicherung raus. Sicherung rein, alles ging wieder, nur ein Rollladenantrieb hat wohl beim automatischen Runterfahren den Geist aufgegeben. Er funktionierte komplett überhaupt nicht mehr. Ursache? Höchstwahrscheinlich der Antrieb selbst und da ihn niemand falsch bedient haben kann, bin ich wohl nicht schuld, genauso wenig, wie Du schuld sein kannst.

Lass Dir vom Vermieter sagen, wer in dem Haus normalerweise für die Reparatur solcher Sachen zuständig ist und nimm Kontakt mit der Firma auf. Diese soll ggf. einen Kostenvoranschlag machen und dem Vermieter zusenden. Dieser soll dann den endgültigen Auftrag zur Reparatur erteilen. Vermutlich muss der Antrieb ausgetauscht werden. Die Kosten dafür liegen sowieso oberhalb von Kleinreparatur und Dich kann der Vermieter nicht verantwortlich machen.

Meine Vermutung allerdings: Bis zu Deinem Auszug Ende des Monats wird der Antrieb wohl nicht mehr repariert. So schnell ist derzeit kaum ein Handwerker.

NicoTru 
Fragesteller
 17.11.2021, 11:25

Wahrscheinlich hat der Vermieter nicht einmal einen Namen der Firma die sowas repariert, da alles immer seine "Freunde und Bekannte" machen. Hier war in den 5Jahren noch nicht eine Firma gewesen, egal was es war, immer nur privat jemand. Er wird wahrscheinlich sagen soll ich mich schlau machen wer für sowas zuständig ist, weil er ja sowieso der festen Überzeugung ist, dass ich alles zahlen muss.

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bwhoch2  17.11.2021, 11:30
@NicoTru

Na gut, dann mach ich Dich schlau:

Rollladen- / Sonnenschutzfachbetrieb

Such Dir einen oder ein paar aus Deiner Nähe in den Gelben Seiten.

Ruf dort an und frag nach.

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NicoTru 
Fragesteller
 17.11.2021, 11:42
@bwhoch2

Nicht dass ich am Ende alles zahle, weil ich die Firma beauftragt habe. Ist sowas nicht auch Vermieter sache? Weil es ja ein Schaden ist, den er zu begleichen hat? Zudem weiß man nicht einmal ob ich dann noch hier wohne, wenn die Firma einen freien Termin hat.

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bwhoch2  17.11.2021, 14:02
@NicoTru

Keine Sorge, ich habe nicht geschrieben, dass Du einen Auftrag erteilen sollst.

soll ich mich schlau machen wer für sowas zuständig ist

Du machst Dich schlau, schlägst ihm die Firmen vor, die in Frage kommen sollen und er soll dann Aufträge erteilen. Termine, so lange Du noch da bist, kannst Du dann ggf. mit denen ausmachen.

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NicoTru 
Fragesteller
 17.11.2021, 13:33

Habe nochmal in meinen Mietvertrag nachgeschaut bzgl. einer Klausel. Dort steht geschrieben : Kleinreparaturen bis 200€ pro Jahr hat der Mieter zu übernehmen. (Undichte Wasserhähne, Defekte Schalter, Fenster-Rollladenschalter und Gurte, defekte Einbauküchengeräte, usw).

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bwhoch2  17.11.2021, 14:05
@NicoTru

Schau die Klausel nochmal genau an. Steht da was davon, bis zu welchem Preis eine Reparatur kosten darf, um als Kleinreparatur zu gelten? Kein Gericht Deutschlands würde 200 € als Obergrenze anerkennen. Üblich sind Beträge etwa zwischen 80 € bis max 150 €, je nach Region. Die 200 € gelten für mehrere Kleinreparaturen, die innerhalb eines Jahres anfallen.

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NicoTru 
Fragesteller
 17.11.2021, 14:25
@bwhoch2

Also im Vertrag steht nur diese Klausel und nichts weiteres.

Nochmal zum Rollladen:

Also der Motor macht bei betätigung noch Geräusche, als wenn er laufen würde, jedoch tut sich bei dem Rollladen an sich nichts, quasi eingeklemmt. Wenn es jetzt was mechanischen ist, also Verschleiß oder sonstiges, ist es bestimmt wieder eine andere Geschichte bzgl Kleinreparaturen oder? Zudem habe ich mal geschaut, der Sohn vom Vermieter betreibt ein Betrieb für Raumausstattung. Unter anderem auch Rollladen usw. Kommt mir irgendwie sehr suspekt vor alles zumal er doch die Firma seinen Sohnes vorschlagen könnte. Ich habe die Befürchtung, falls der Vermieter seinen Sohn die Sache in Auftrag gibt, kann er den Preis ja so drücken, dass es als Kleinreparatur durchgeht oder?

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bwhoch2  17.11.2021, 14:42
@NicoTru

Gut möglich, dass es dann nur eine Kleinreparatur ist. Aber zur Zahlung von Kleinreparaturen hast Du Dich doch beim Abschluss des Mietvertrags verpflichtet. Warum also nicht, wenn es so günstig lösbar ist.

Ruf doch Du mal seinen Sohn an und frag, ob er für die Reparatur in Frage kommt. Vielleicht ist tatsächlich nur was eingeklemmt, er schraubt was auf, löst die Verklemmung und schraubt wieder zu. Dann wären die Kosten vielleicht tatsächlich minimal.

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NicoTru 
Fragesteller
 17.11.2021, 18:34
@bwhoch2

Mit der Zahlung was am Ende dabei für ein Preis heraus kommt, kann man hinterher schauen und werde mir zur not einen Anwalt nehmen je nachdem ob dies alles Rechtens ist. Ich werde jedenfalls weder selbst die Reperatur durchführen noch eine Firma dafür beauftragen. Nachher bleibe ich auf den Kosten sitzen wenn ich jemanden beauftrage oder selbst daran rum fummel. Zumal ich den Rolladen nur per Knopfdruck bedienen kann und ich dadurch gar keine Schuld tragen kann. Zudem ist der Knopf ja nicht defekt wie es in der Klausel steht, sondern der Rollladen an sich. Stimmst du mir bei meiner Ansicht zu?

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bwhoch2  17.11.2021, 18:43
@NicoTru

Natürlich stimme ich Dir zu und mir geht es auch gar nicht - nochmal - darum, dass Du irgend jemand einen Auftrag gibst, sondern einfach nur, dass Du ein wenig was machst, womit Du zeigen kannst, dass es an Dir nicht scheitert, wenn bei der Übergabe der Rollladen immer noch nicht repariert ist.

Sollte der Vermieter bei der Übergabe Zicken machen, informiere schon mal Deine Privathaftpflichtversicherung. Diese muss auch unberechtigte Ansprüche abwehren, die ggf. erst viel später gestellt werden, wenn es um die Rückzahlung der Kaution geht. Die Versicherung zahlt Dir dann ggf. auch den Anwalt, den Du erst brauchst, wenn es wirklich darum geht, dass der Vermieter von Dir Geld will oder von der Kaution einbehält.

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NicoTru 
Fragesteller
 17.11.2021, 19:00
@bwhoch2

Alles klar, ich danke dir für deine Informativen Hilfestellungen. LG

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Warum auch immer der Rollladen nicht mehr funktuioniert, es ist nicht deine Aufgabe diesen reparieren zu lassen, du kämst in die Lage, die Rep. bezahlen zu müssen (wer bestellt bezahlt). Darauf spekuliert dein Vermieter.

Auch wenn dein V. beauftragt, kann/darf er dir nicht die Kosten aufhalsen, du hast keine Schuld und es wäre auch gewiss keine Kleinreparatur in jeglicher Hinsicht.

Teile also dem V. mit, dass du keinesfalls die Rep. beauftragen wirst.

Es gilt hier das BGB: Der Verm. hat die Mietsache ... während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

NicoTru 
Fragesteller
 17.11.2021, 12:48

Okay und selber reparieren darf ich als Mieter ja sowieso nicht, zumal ich davon keine Ahnung habe. Ich überlege nur noch, wie ich in einem Text dem Vermieter dies mitteilen soll. "Dies ist Sache des Eigentümers". Kurz und knapp?

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NicoTru 
Fragesteller
 17.11.2021, 12:55
@albatros

Mich macht halt auch stutzig, dass er es auf einer art auch auf dem Stromausfall schiebt laut seinen Text. Wofür ich natürlich eigentlich auch nichts für kann.

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albatros  17.11.2021, 13:00
@NicoTru

Dass hier ein/der Stromausfall ursächlich sein könnte, bezweifle ich. Dann müssten ja bei jeglicher Netztrennung sämtliche Geräte den Geist aufgeben. Lass dich also nicht auf eine derartige Argumentation/Diskussion ein.

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NicoTru 
Fragesteller
 17.11.2021, 13:33

Habe nochmal in meinen Mietvertrag nachgeschaut bzgl. einer Klausel. Dort steht geschrieben : Kleinreparaturen bis 200€ pro Jahr hat der Mieter zu übernehmen. (Undichte Wasserhähne, Defekte Schalter, Fenster-Rollladenschalter und Gurte, defekte Einbauküchengeräte, usw).

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albatros  17.11.2021, 14:11
@NicoTru

Steht da keine Angabe zur zulässigen Höhe je Einzelreparatur? Wenn nicht, ist die Klausel unwirksam.

Im Übrigen: Die Reparatur des Elektroantriebes ist keine Kleinreparatur im Sinne des Gesetzes. Du als Mieter hast ja keinen direkten Zugrif auf diesem.

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NicoTru 
Fragesteller
 17.11.2021, 14:25
@albatros

Also im Vertrag steht nur diese Klausel und nichts weiteres.

Nochmal zum Rollladen:

Also der Motor macht bei betätigung noch Geräusche, als wenn er laufen würde, jedoch tut sich bei dem Rollladen an sich nichts, quasi eingeklemmt. Wenn es jetzt was mechanischen ist, also Verschleiß oder sonstiges, ist es bestimmt wieder eine andere Geschichte bzgl Kleinreparaturen oder? Zudem habe ich mal geschaut, der Sohn vom Vermieter betreibt ein Betrieb für Raumausstattung. Unter anderem auch Rollladen usw. Kommt mir irgendwie sehr suspekt vor alles zumal er doch die Firma seinen Sohnes vorschlagen könnte. Ich habe die Befürchtung, falls der Vermieter seinen Sohn die Sache in Auftrag gibt, kann er den Preis ja so drücken, dass es als Kleinreparatur durchgeht oder?

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Der Vermieter ist hier in der Verantwortung!

NicoTru 
Fragesteller
 17.11.2021, 11:44

Muss ich mich trotzdem darum kümmern bzgl. der Reperatur? Oder muss dies auch der Vermieter machen? (Firma beauftragen usw).

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schelm1  17.11.2021, 12:00
@NicoTru

Wer bestellt, bezahlt, in dem Falle der Vermieter!

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albatros  17.11.2021, 12:43
@NicoTru

Nein!!! Das ist allein Vermietersache. Du hast ihn informiert, mehr ist nicht zu tun.

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Zu diesem Thema hat mir mein Anwalt gesagt, dass man nur für Schäden verantwortlich ist, die einem selbst passiert sind, also z.B. Kratzer in der Tür.

Alles was "verbaut" ist, ist Vermietersache. Dazu zählt ja der Rollladenmotor.

Die Frage wäre, wie der Stromausfall zu Stande kam und ob die Haftpflicht dafür in Frage käme.

NicoTru 
Fragesteller
 17.11.2021, 10:54

Hey. Also zum Zeitpunkt des Stromausfalls, lief nur im Badezimmer das Licht. Kein TV oder sonstiges war zu dem Zeitpunkt an. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Zudem hat das Haus bzw die DG-Wohnung sowieso glaube ich eine allgemeine komische Stromversorgung. Solch einen Stromausfall hatte ich vor ein bis zwei Jahren schon einmal. Zudem gibt es im Wohnzimmer eine Steckdose, wenn man diese nutzt knallen alle Sicherungen raus (Davon weiß der Vermieter) deswegen habe ich diese Steckdose extra abgeklebt, dass man diese nicht nutzt.

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ScarletWitch1  17.11.2021, 11:08
@NicoTru

Das mit den Stromleitungen so "durcheinander" sind, ist es sein Problem und nicht das der Mieter. Das zeigt das irgendwas an der Leitung die die anderen Sachen betrifft sein muss. Und das mit der Steckdose hätte er schon längst reparieren müssen, da sowas auch gefährlich werden könnte.

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War nur bei dir der Stromausfall oder im ganzen Haus? Woher soll denn der Vermieter wissen wodurch der kam? Kann genauso gut sein das der Ausfall durch einen defekt im Rolladenmotor sein kann. Und dafür kannst du gar nichts. Wenn bei der Reperatur gemerkt wird das es durch eine fahrlässigkeit passierte, dann kann er dich zur Rechnung ziehen aber, wenn es nicht ersichtlich ist wodurch das passierte, kann er dir nichts und er muss das zahlen.

Die Begründung klingt für mich sehr merkwürdig was meint er denn damit: "Ursache und Wirkung! Der Stromausfall hatte eine vorherige Ursache."?

NicoTru 
Fragesteller
 17.11.2021, 11:19

Ja diese Begründung vom Vermieter wirft mir auch Fragen auf, aber es hört sich so an, als sei Ich Schuld. Ich kann doch nichts für einen Stromausfall und einen elektrischen Rollladen kann ich ich nur per Knopfdruck hoch oder runter fahren, wo ich in dem Sinne ja auch nicht fahrlässig handeln könnte.

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