Wer ist zuständig?
Wir hatten heute den Techniker da ,da unser DSL nicht geht. Dabei hat der Techniker raus gefunden das unser DSL Kabel durchgeschnitten wurde von einem aus dem Nachbarhaus.
Leider ist der dort wohnende Vermieter des Nachbarhauses nicht nie anzutreffen , Telefonnummern die wir von der einzigen noch Wohnenden Partei bekommen haben nicht aktuell,auch auf Mitteilung die wir in seinem Briefkasten hinterlassen haben wird nicht reagiert,auf Klingeln hört auch keiner. Laut Der Mietpartei ist er aber immer zu Hause und wird dort auch öfters gesehen.
Frage ist nun was wir machen,an wenden wir uns? 1&1 macht nichts die sagen ist nicht derren Problem wir müssen das regeln. Aber wie?? Bisher hat nichts gebracht und das Geld für Juni kassiert 1&1 Natürlich voll. Trotzdessen das wir hier kein DSL seid Tagen haben. 1&1 meinte das wir dann halt zur Polizei sollen damit die für zutritt sorgen,aber wie wenn der nie aufmacht??
Zur Erklärung unser DSL Kabel geht von der Dose aus übers Vordach , durch den Heizungskeller im Nachbarhaus und dann zum Verteiler im Nachbarhaus.
4 Antworten
Ziemlich blöd die Sache. Wenn das Kabel im Nachbarhaus durchtrennt wurde und der Typ nicht erreichbar ist, bleibt euch eigentlich nur der Weg über die Polizei oder das Ordnungsamt, vor allem wenn ihr gar keinen Zugang habt. 1&1 sagt oft, dass sie da nichts machen können, aber ihr könnt zumindest ne Gutschrift für die Ausfallzeit verlangen. Vielleicht kann auch euer Vermieter was machen, wenn der Draht über das Nachbargrundstück läuft. Notfalls mal beim Mieterverein nachfragen, wie man da am besten rechtlich vorgeht.
1&1 hat auch keinen technischen Zugang und kann nichts machen. Siehe meine Antwort.
Ok ,danke dann bleibt wohl nur der Gang zu Polizei/Ordnungsamt. Unser Vermieter macht da auch nichts, der ist in allem so und schiebt alles auf die lange Bank bevor der was macht ist Weihnachten.
Rechtlich eine ganz einfache Sache, der Techniker war da, also hat 1&1 einen Nachweis, das keine Leistung erbracht wurde, das sehen wir aber auch selber, seit wann die Box offline ist...
Hier handelt es sich rechtlich ausgedrückt um die Nichterfüllung einer vertraglichen Leistung.
Unabhängig davon, ob der Händler die Nichterfüllung des Vertrags zu vertreten hat, kann der Verbraucher auch vom Vertrag zurücktreten, nachdem er dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Lieferung gesetzt hat und diese nicht erfolgt ist. Wurde der Kaufpreis bereits bezahlt, kann der Verbraucher diesen vom Händler zurückverlangen. Rücktritt und Schadensersatzansprüche können nebeneinander geltend gemacht werden.
Quelle: Zusammenfassung § 323 BGB
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 3 - Schuldverhältnisse aus Verträgen
Titel 2 - Gegenseitiger Vertrag
Das darfst du den Leuten von 1&1 auch direkt auf den Kopf zu sagen, aber bleib höflich, die am Telefon machen nur ihren Job und sind meist auch nur Callcenter, die für 1&1 telefonieren...
Klartext: Keine Leistung --> keine Zahlung
Die Störung Totalausfall ist gemeldet, ab diesem Tag steht dir eine Störungsgutschrift pro Tag in Höhe deines Tagessatzes zu (zahlst du 30 Euro im Monat, also einen Euro pro Tag). Diese Gutschrift wird dir nach Ende der Störung gutgeschrieben und verrechnet.
Dauert die Störung länger als einen Monat, kannst du die Verrechnung auch schon nach 4 Wochen einfordern
Setze 1&1 eine angemessene Frist (also 14 Tage) um das Problem zu beheben.
Wenn nach 14 Tagen keine Lösung erfolgte, dann mach von deinem "Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistung" zum Beginn der Störung Gebrauch.
Wenn bereits Geld abgebucht wurde, ja nicht zurückholen, Buchhaltung und Technik sind bei 1&1 getrennt, das Geld kriegst du automatisch zurück, aber zurückgeholtes Geld bedeutet automatisch den Entzug des SEPA-Mandats, Mahnungen und weitere Kosten...
Ja 1&1 sagt die sind für das DSL kabel von der Dose zum Verteiler nicht zuständig,Und das ist falsch!!!
1&1 ist als Lieferant zuständig bis zu deiner Telefondose, dafür bezahlst du schließlich...
auch wenn die Leitung der Telekom gehört, hat dafür Sorge zu tragen, dass du die vertraglich zugesicherte Leistung erhältst.
Störungsgutschrift einforden --> Fristsetzen 14 Tage --> außerordentliche Kündigung wegen nicht erbrachter Leistung
und jegen Cent ab dem Tag des Ausfalls zurückfordern...
Oder du sagst denen am Telefon, dass sie deinen Fall nicht werden klären können und verlangst das der Mitarbeiter eine Rückruf in's Second Level macht, das wäre in deinem Fall eigentlich Usus...
Blöde Geschichte. Das 1&1 sagt sie können nichts machen, stimmt sogar.
Telekom ist DSL Leitungsbetreiber. Alle anderen wie 1&1, O2 und weiter haben Papierverträge, absolut keinen Leitungszugriff. Ein Telekom KD hätte vermutlich gleich eine direkte Leitung bekommen.
Aber es gibt ja jemanden der dem Ganzen vorgesetzt ist
Die Bundesnetzagentur
Hier das Passende Anfrageprotokoll dafür
Dabei hat der Techniker raus gefunden das unser DSL Kabel durchgeschnitten wurde von einem aus dem Nachbarhaus.
Das kann so nicht sein.
Leider ist der dort wohnende Vermieter des Nachbarhauses nicht nie anzutreffen
Dann sendet man eben ein Einwurfeinschreiben mit der Aufforderung, den vorherigen Zustand wiederherzustellen. Außerdem bleibt die Frage, wer das getan haben sollte und wozu.
1&1 macht nichts die sagen ist nicht derren Problem wir müssen das regeln.
Dafür ist auch nicht 1&1 zuständig, sondern die Telekom als Netzbetreiber, denn die letzte Meile gehört der Telekom, und 1&1 hat keinerlei eigenes Technikerpersonal für den Kundendienst. Störungsmeldung dort einstellen, das sollte aber 1&1 auch selbst veranlassen können.
Zur Erklärung unser DSL Kabel geht von der Dose aus übers Vordach , durch den Heizungskeller im Nachbarhaus und dann zum Verteiler im Nachbarhaus.
Diese Anschlussmethode ist bei zwei getrennten Objekten von vorneherein unzulässig; nur in einem DH wäre das ggfs, aus Bestandsschutzgründen denkbar. Wenn euer Gebäude keinen APL hat, dann muss der Eigentümer diesen bei der Telekom beantragen und verlegen lassen.
Ich kann mir nur vorstellen, dass die beiden Objekte früher mal einem Eigentümer gehört hatten, aber inzwischen getrennt sind. Dann muss aber der Eigentümer eurer Häfte seinen Anschluss auch selbst setzen lassen.
Klar wurde das Kabel durch geschnitten worden, klar und deutlich ersichtlich und liegt nun im plötzlich abgeschlossen Heizungskeller. Das Kable wurde ja vom Techniker durch das geöffnet Fenster gezogen.
Haben wir alles schon in die wege geleitet,Schreiben ect. Leider keine Reaktion bis heute und nie anzutreffen dort. Sind stündlich dort gewesen. Haben nun auch 1&1 Gebeten ein schreiben hin zu schicken das der Zutritt Gewährt werden muss,mal gucken was passiert.
Telekom sagt auch nicht unserer Problem,muss unser Vermieter für sorge tragen das ein neues Kabel gelegt wird und der andere Vermieter muss den zutritt gestatten. Wir haben gefragt ob man das Kabel nicht anderes Verlegen kann anstatt durch den Heizungskeller.
In dem Haus leben nur der Vermieter und noch eine Partei, angeblich gibt es keine anderen Kontakt Möglichkeiten.
Das Haus war damals nur "1 Haus" und wurde dann "getrennt" bei uns sind auch die Wasseruhren des anderen Hauses im Keller,das hat alles so schon rechtlich seine Richtigkeit mit dem DSL anschluss.
1&1 macht nichts die sagen ist nicht derren Problem wir müssen das regeln.
das ist so nicht ganz richtig, als Lieferant müssen wir die Durchgängigkeit der Leitung wiederherstellen, d.h. bei der Telekom als Netzbetreiber wird ein Ticket zur Entstörung der Leitung gestellt
Ja, nur eben sendet nicht der Dienstanbieter seinen Technikertrupp hin, sondern gibt das an den Netzbetreiber weiter. Würde auch 1&1 tun, aber dazu müsste man sie halt auch entsprechend auffordern, und nicht nur im Chat sich abwimmeln lassen...
dazu braucht man uns nicht aufzufordern, das machen wir Techniker normalerweise schon von ganz alleine...
Wenn die Telekom dann allerdings sagt, sie kann nichts machen, weil die Störung z.B. auf einem Grundstück liegt, dass sie nicht betreten dürfen, weil der Eigentümer nicht zu erreichen ist und man keine Erlaubnis zur Entstörung erhält, dann sind auch 1&1 die Hände gebunden...
und darauf wird's wohl in diesem Fall hinauslaufen...
Dann heißt es meist, entweder provisorische Leitung oder Sonderkündigung wegen Nichterfüllbarkeit
Danke für die info. Ja 1&1 sagt die sind für das DSL kabel von der Dose zum Verteiler nicht zuständig, und sagen das dafür unserer Vermieter zuständig ist aber der reagiert auch nicht,war aber zu erwarten 🙈