Wer herrscht in unserem Land? A) Die vom Parlament gewählte Regierung oder B) die gewählten Abgeordneten?
Ich dachte, das ist die vom Parlament gewählte Regierung und nicht die gewählten Abgeordneten, weil doch die Regierung die Macht hat. Oder sehe ich das falsch? Weil alle sagen, die gewählten Abgeordneten haben die absolute Macht und herrschen in unseren Land. Ich verstehe das nicht. Kann mich einer aufklären?
4 Stimmen
5 Antworten
Es gibt in Deutschland keine "absolute Macht", wir haben Gewaltenteilung.
Die Regierung macht Gesetzesvorschläge und kann diese nur mit Mehrheit der Abgeordneten auch verabschieden.
Praktisch hierfür ist es natürlich, wenn die Regierung die Mehrheit der Abgeordneten umfasst. Deswegen werden ja Koalitionen geschmiedet.
Die Gesetze oder zum Beispiel der Bundeshaushalt werden vom Bundestag verabschiedet. Verordnungen können auch von der Bundesregierung beschlossen werden. Die Behörden haben, im Rahmen ihrer Zuständigkeit, auch ihre Möglichkeiten, zu entscheiden.
Nicht zu vergessen sind die Bundesländer mit ihren Parlamenten und Regierungen, die in manchen Bereichen eigene Befugnisse haben.
Der Souverän ist das Wahlvolk.
Da dieses aber nicht über jede Kleinigkeit abstimmen kann, gilt in der BRD die repräsentative Demokratie. Die Mehrheit des Bundestages wählt den Bundeskanzler.
Und der Bundeskanzler "herrscht" keineswegs. Er kann jederzeit durch ein konstruktives Misstrauensvotum wieder abgesetzt werden. Er hat aber im "normalen" Ablauf die "Richtlinienkompetenz"
Niemand hat die absolute macht es herrscht Gewaltenteilung
Wenn die Regierung ein Gesetz machen möchte und die Abgeordneten stimmen nicht zu, dann tritt das Gesetz nicht in Kraft.
Wer ist also mächtiger?
Die gewählten Abgeordneten? Also war ich die ganze Zeit auf dem falschen Stand und habe die falsche Antwort angekreuzt? 🙄