Begründung der Aussage, dass im Bundestag "Parlament und Regierung nicht voneinander getrennt seien"?
Im parlamentarischen Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland sind Parlament und Regierung nicht strikt voneinander getrennt, sondern die Regierung ist "Blut vom Blute und Fleisch vom Fleische" des Parlaments (Hugo Preuß) - damit rücken Parlamentsmehrheit und Regierung eng zusammen und erscheinen sogar als Funktionseinheit gegenüber der parlamentarischen Opposition. In Umsetzung dieses Prinzips hat sich ein enges Interaktionsgeflecht zwischen der Bundesregierung, den Mehrheitsfraktionen des Bundestages und den jeweiligen Koalitionsparteien herausgebildet, in welchem den Fraktionen eine wichtige Rolle zukommt.[1] Gestaltet sich das Verhältnis der Mehrheitsfraktionen zur Regierung in Zeiten einer Koalition von Union und Sozialdemokraten in gleicher Weise? Oder verlieren die Fraktionen an Einfluss?
wie versteht ihr denn darunter on und bzw wie parlament und regierung nicht oder doch gertrennt sind? Dankr für alle Infooo´s :)
2 Antworten

Die Regierung, also der/die KanzlerIn und die Bundesminister sind zumeist gleichzeitig auch abgeordnete, weshalb sie somit auch im Parlament sitzen.
Das ist fast immer so, ist theorethisch aber auch anders möglich, da der Kanzler ihr Parlament auch mit NIchtabgeordneten besetzen könnte.

danke für die schnelle info... könntest es du es vllt ein wenig deutlicher formulieren damit ich davon ein vortrag machen kann.. ?
Danke

Die Mitglieder der Regierung bleiben tatsächlich auch Mitglieder des Bundestags, betätigen sich aber dort nicht.