Wer haftet Paket / Verdeckter Schaden?

4 Antworten

Nimm den Monitor so wie er ist in der Verpackung, geh damit zu einer Postfiliale (nicht Paketshop) und lass eine "Schadensanzeige" aufnehmen.

Die füllen ein Formular aus, du gibst den Monitor mit samt der Verpackung dort ab und die Filiale leitet das weiter an die entsprechende Abteilung die das bearbeitet.

Die prüfen dann ob der korrekt verpackt war oder nicht. WENN der korrekt verpackt war dann gibts Ersatz, wenn nicht bekommst du das schwarz auf weiß und kannst dich dann an den Absender halten weil der geschlampt hat

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst bzw. der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB).


T3Fahrer  10.02.2023, 09:40

Aber das ist doch nur ein Teilaspekt. Es wird ja durch diesen Aspekt der Versender nicht entbunden eine sichere Versandverpackung zu schaffen und das Versandunternehmen nicht davon den Versandgegenstand sicher zu transportieren.
Sollte ein Versandschaden vorliegen, muss sich selbstverständlich der Versender als Kunde des Versandunternehmens um Schadensersatz beim Versandunternehmen bemühen - der Empfänger hat ja gar keine Ansprüche dort. Der Empfänger hat Ansprüche gegen den Verkäufer und der Verkäufer gegen das Versandunternehmen. Und sollte kein Versandschaden vorliegen, muss sich der Käufer eben damit auseinandersetzen dem Verkäufer zu beweisen, dass der Schaden auf seiner Schuld beruht.
Deine reine Feststellung, dass das Versandrisiko im Privatverkauf beim Käufer liegt, hilft doch dem Fragesteller praktisch nicht weiter.

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Das wird wohl auf eine unzureichende Verpackung hinauslaufen, damit würde der Versender haften. Aber du müsstest ihm das nachweisen, der Monitor könnte dir ja auch beim Auspacken runtergefallen sein oder so. Also letztlich kannst du praktisch nur auf Kulanz des Verkäufers hoffen oder bleibst sonst auf dem Schaden sitzen...


Yiori 
Fragesteller
 10.02.2023, 01:02

Was für einen Sinn macht es eigentlich dann versicherten Versand zu zahlen? Nur eine theoretische Frage

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T3Fahrer  10.02.2023, 01:19
@Yiori

Wenn der Versanddienstleister eine Beschädigung verursacht oder das Packstück verliert, gibt es Geld. Ansonsten kann ja jeder einen defekten Monitor oder was auch immer einmal verschicken und behaupten es sei beim Versand zerdeppert. Abgesehen davon muss die Post ja nun nicht für eine unzureichende Verpackung geradestehen, das wäre ja absurd.

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DHL geht nur darauf ein, wenn der Versand versichert war. Egal ob B2B oder B2C oder C2C. Bei Übergabe an den Versanddienstleister geht die Haftung bei ordnungsgemäßer Verpackung an den Dienstleiter über und Du als Empfänger musst Dich kümmern.

Also schnellstmöglich bei DHL ein Fall aufmachen.


Yiori 
Fragesteller
 10.02.2023, 01:04

Versand war versichert. Die meisten schreiben dennoch das echt fast sicher auf die Verpackung auslaufen wird.

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yippijaja  10.02.2023, 01:07
@Yiori

Wenn der Monitor in der Styropor-Verpackung war, dann würde ich das nicht so sehen. Ich hab's noch nie erlebt, dass Monitore anders versendet werden. Die kommen immer in der OVP oder halt einem nicht weiter gepolsterten Karton.

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T3Fahrer  10.02.2023, 01:23
@yippijaja

Aber wenn der Karton unbeschädigt war, wie sollte man belegen, dass es ein Versandschaden ist?! Sonst kann ja jeder ein primär defektes Teil verschicken und behaupten es sei beim Versand beschädigt worden.

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yippijaja  10.02.2023, 01:36
@T3Fahrer

Da geht es um die Beweisbarkeit für alle 3 Parteien. Das ist aber noch einmal ein anderes Thema. Wenn Käufer und Verkäufer ihre Beweise erbringen können, dann ist der Versanddienstleister in der Pflicht. Am Ende wird das dann ein Gericht klären, wenn sich keiner einsichtig zeigt. Und nein. Nur weil die Verpackung keinen Schaden hat, bedeutet es nicht, dass der Inhalt durch den Transport nicht beschädigt werden kann.

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T3Fahrer  10.02.2023, 01:21

Nein, der Versender muss sich kümmern, weil er der Kunde von DHL und Co ist. Dem Empfänger schuldet DHL nichts.

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yippijaja  10.02.2023, 01:30
@T3Fahrer

Woher nimmst du diese Info? Warenschulden sind Holschulden. Bei Übergabe der ordnungsgemäß verpackten Ware ist der Versender raus und hat seine Pflicht erfüllt. Bei etwaigen Klärung sollte der Versender im eigenen Interesse mitwirken, aber ansonsten ist er raus.

Paragraph 446 BGB gibt da auch gut Aufschluss drüber.

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19Phil04  10.02.2023, 07:10
@T3Fahrer

Falsch.
Beim Privatkauf ist der Empfänger dafür Zuständig!
Ist doch alles Gesetzlich klar und deutlich geregelt.
Erst einmal informieren, statt falsch zu Antworten!

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T3Fahrer  10.02.2023, 07:39
@19Phil04

Pöbel hier nicht so rum. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Versender und Versanddienstleister und entsprechend kann/muss der Versender dann den Anspruch geltend machen. Selbstverständlich hat ein Empfänger an und für sich das Problem und muss sich drum kümmern das Geld zu bekommen. Aber ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass ich von Post/DHL und Co mehrfach so darauf hingewiesen wurde. Wer das Risiko für den Versand im Privatverkauf trägt ist doch für die Haftung der Post nicht ausschlaggebend.

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T3Fahrer  10.02.2023, 07:41
@yippijaja

Es geht hier auch nicht darum, dass der Versender haften würde. Es geht aber darum, dass das Vertragsverhältnis zwischen Versender und Versanddienstleister besteht. Und entsprechend besteht dort dann auch gegebenenfalls ein Anspruch wegen des Schadens. Der Empfänger hat kein Vertragsverhältnis mit dem Versanddienstleister und kann deswegen auch nichts aus der Versicherung für das Paket herausfordern. Wer das Risiko für den Versandweg trägt ist doch für das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Versanddienstleister völlig sekundär.

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yippijaja  10.02.2023, 08:39
@T3Fahrer

Es ist allgemein üblich, dass der Käufer eine Schadensanzeige macht und die Abwicklung läuft dann natürlich mit dem Mitwirken aller Parteien. Natürlich schließt der Verkäufer / Versender einen Vertrag mit dem Versanddienstleister. Aber bei Versicherungen ist es nicht unüblich, dass VN und Leistungsempfänger unterschiedlich sind. Die Erstattung sollte der Empfänger erhalten.

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T3Fahrer  10.02.2023, 08:45
@yippijaja

Die juristische Reihenfolge ist aber eigentlich, der Käufer hat einen Anspruch gegen den Verkäufer und der Verkäufer gegebenenfalls gegen das Versand Unternehmen.

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