Wer haftet bei Privatverkauf bei DHL mit käuferschutz?

4 Antworten

Der Paketempfänger trägt das Transportrisiko gemäß § 447 Abs. 1 BGB. Der Absender kann nur in Haftung genommen werden, wenn er das Paket nachweislich zu schlecht verpackt hat.

Bist wohl du Schuld

“Vorsicht Glas“ bringt gar nichts. Du musst die Ware so verpacken, dass sie einen Sturz aus 1,5 m jederzeit unbeschadet überlebt. Wenn das nicht der Fall ist, dann übernimmt DHL auch nichts.

Ich tippe auf unzureichende Verpackung und damit wäre das in deinem Verantwortungsbereich.

Guten Abend.

Ich bin kein Rechtsanwalt. Ich würde mich an DHL wenden.

Mit freundlichen Grüßen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit mehr als 30 Jahren Postbote der Deutschen Post.

Der Nachweis für korrekte und sichere Verpackung liegt allein bei dir. DHL hat Verpackungsvorschriften. Werden die nicht eingehalten bzw dokumentiert, bleibst du auf dem Schaden sitzen.

Paypals bzw ebays Käuferschutz tut sein Übriges dazu, dein Geld ist weg und dein Artikel kaputt.