Wenn man im Hartz-4 ist und die Miete in Höhe von 415 Euro bezahlt wird vom Amt, darf man dann eigentlich wieder zu seinen Eltern ziehen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie immer wird hier viel Halbwissen verbreitet...
Aber der Reihe nach.

darf man eigentlich, wenn man eine eigene Wohnung hat und die Miete 415 Euro beträgt bspw., dann wieder umziehen zu seinen Eltern und man dort günstiger wohnt?

JA, darf man.
ABER, die bisherige Miete von deinen 415 €, wird dann nicht mehr übernommen weil unangemessen. Das JC zahlt nur angemessene Mietkosten, auch wenn man bei seinen Eltern wohnt (!). Das hängt jedoch von ein paar Faktoren ab.
Das wichtigste hier ist, ein Untermietvertrag & eine angemessene Miete für den Wohnraum (Zimmer zb.). Beispiel: Zahlen deine Eltern 1000 € Miete, wären 415 € nicht angemessen & nicht erklärbar, warum du fast 50% der Mietkosten übernehmen sollst. Der Antrag würde abgelehnt werden.

Im Beispiel von 1000 € sind 250 € realistisch (sofern unter der gültigen KdU) & können auch bewilligt werden.

Muss man das Erstausstattungsgeld für die Möbel, das man bekommen hat für die neue Wohnung, dann wieder zurückbezahlen, falls man wieder zu seinen Eltern zieht?

In der Regel nicht.
Erstausstattung bekommt man ja auch nur, wenn man keine elementaren Möbel hat. Wenn du davon bereits Möbel gekauft hast, dann sind diese weiterzuverwenden & du bekommst keine neue Erstausstattung. Schließlich kannst du davon dein Zimmer ja einrichten.

Allerdings stellt sich hier erstmal die Frage, wie lange lebst du schon in deiner jetzigen Wohnung. Wenn du darin nicht mal 1 Jahr wohnst oder nur sehr kurz, dann könnte man einen Sonderfall daraus machen & den Verdacht nahe legen, dass du Leistungen erschleichen wolltest.

Würde das Jobcenter den Umzug genehmigen?

Einen Umzug bedarf NIE die Erlaubnis des Jobcenters.
Jeder kann wann und wie er will umziehen. Die Erlaubnis wird nur benötigt, wenn man zb. eine Umzugspauschale haben möchtest.

baykan 
Fragesteller
 25.12.2020, 14:15

Wenn ich wieder zu meinen Eltern ziehe, wird der Lebensunterhalt für mich jedoch bezahlt oder? In Höhe von 432,00 Euro?!

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Comp4ny  25.12.2020, 15:13
@baykan

446 € ab nächste Woche.
Da du Ü25 bist, müssen deine Eltern dich nicht in ihre BG aufnehmen & sollte das JC es versuchen, dabei geht es nur darum Geld zu sparen, machst du einen entsprechenden Widerspruch fertig indem du ganz klar erklärst, dass du weder eine Einsteh- und Verantwortungsgemeinschaft bildest, keine Haushaltsgemeinschaft oder eine sonstige Gemeinschaft in der man füreinander einsteht.

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Comp4ny  26.12.2020, 12:23
@baykan

Kleiner Hinweis: Sollte das JC unterlagen von dir fordern die eine Eltern betreffen, dann sagst du denen "nein, das darf ich nicht, habe darauf kein Zugriff, fordern Sie es persönlich bei denen ein".

Sollten das JC es dann tatsächlich mal machen, sagen deine Eltern genau das Gegenteil: "Wir stehen nicht ein bla bla... geben keine Unterlagen raus um eine Zwangs-BG erstellen zu lassen".

Leider darf ich hier keine detaillierten Infos geben, sonst gilt es nicht mehr als Laienhafte Antwort, aber die bisherigen sollten dir eig. schon helfen.

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Die Erstausstattung musst du nicht zurückzahlen und den Umzug zu deinen Eltern kann dir keiner verbieten, dazu brauchst du auch keine Bewilligung vom Jobcenter.

Du würdest dann nur nichts für deinen Umzug bekommen, wenn du keinen wichtigen Grund für deinen Umzug hast und dein Antrag nicht bewilligt würde bzw. du deinen Umzug nicht beantragen würdest.

Mehr würdest du von deinem derzeitigen Jobcenter eh nicht bekommen, du musst dann bei deinen Eltern wieder einen neuen ALG - 2 Antrag stellen und wenn du schon über 25 bist, solltest du bei Bedarf auch zumindest deinen Regelbedarf für den Lebensunterhalt von dann 446 € ( 2021 ) + deinen KK - Beitrag bekommen, wenn deine Eltern keine Miete von dir möchten.

Denn ab 25 bildest du im Haushalt deiner Eltern deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) und hast unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern Anspruch auf ALG - 2.

baykan 
Fragesteller
 26.12.2020, 09:18

1. Also einfach wieder zurückziehen zu den Eltern und neuen ALG2-Antrag stellen?

2. Wie schaut es aus, wenn jemand die Erstausstattung beantragt für die neue eigene Wohnung und im selben Monat wieder umzieht zu den Eltern? Könnte das Jobcenter hier nicht nachdenklich werden oder passiert nichts? MfG

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isomatte  27.12.2020, 05:14
@baykan

1 Ja

2 Geht nicht, da es für die Wohnung eine Kündigungsfrist von in der Regel ( gesetzlich ) 3 Monaten gibt.

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baykan 
Fragesteller
 28.12.2020, 20:47
@isomatte

Also muss man die erstausstattung nicht zurückbezahlen? MfG

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isomatte  29.12.2020, 05:45
@baykan

Warum sollte man ?

Die hast du dann ja rechtmäßig erhalten, ob du nun 3 Monate oder 3 Jahre in der Wohnung lebst spielt da keine Rolle.

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Ob und wieviel ALG II (sog. Hartz IV) du bekommst, wenn du bei deinen Eltern wohnst, hängt ab

  • von deinen Bedarfen,
  • von deinem Alter und
  • vom Einkommen und
  • vom Vermögen deiner mitwohnenen Verwandten.

Siehe dazu § 7 Leistungsberechtigte Absatz 3 und § 9 Hilfebedürftigkeit Absatz 5. Details dazu kommen später, wenn die Daten auf dem Tisch liegen.

Dein Zuschuss für eine Ersteinrichtung nach § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen Absatz 3 kann nur dann von dir zurückgefordert werden,

Aber damals hattest du ja wohl einen Bedarf an einer Ersteinrichtung - nur beim nächsten Mal wird es schwieriger, soweit du deine jetzige Ersteinrichtung behalten oder verkaufen kannst und sie nicht abbrennt oder gestohlen wird oder so.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Du kannst hinziehen wohin Du willst nur die Mietkostenerstattung fällt dann weg.

baykan 
Fragesteller
 25.12.2020, 12:48

Wenn ich zu meinen Eltern ziehe und dann irgendwann mal wieder eine eigene Wohnung habe und im Hartz-4 sein sollte, wird die Miete wieder übernommen oder?

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steefi  25.12.2020, 12:51
@baykan

Denke schon, aber ich bin Nicht die die das entscheidet.

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FrageFrettchens  25.12.2020, 13:33
@baykan

Du planst also eine andauernde und fortschreitende Arbeitslosigkeit? Hast du denn keine Ehre und Liebe für dich selbst? Hast du keinen Respekt vor dir selbst der dich dazu bringen könnte, dein Leben selbst zu finanzieren?

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du darfst natürlich wieder zu Deinen Eltern ziehen, aber die 415 € werden dann nicht weiter bezahlt und Du gehörst dann wieder zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern, was bedeutet, daß Du auch insgesamt weniger Geld bekommst.

Wie das mit der Erstausstattung ist, weiß ich nicht genau, aber Du hast dann auf jeden Fall nicht nochmal Anspruch auf eine Erstausstattung, wenn Du irgendwann wieder von Deinen Eltern ausziehst.

baykan 
Fragesteller
 25.12.2020, 12:47

Also würde ich dann bei meinen Eltern wieder nur das Geld für den Lebensunterhalt bekommen in Höhe von 432,00 Euro? Die Miete zahle ich dort nicht bei meinen Eltern.

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Neugierig1971  25.12.2020, 12:48
@baykan

Nein, die 432€ würdest Du auch nicht mehr bekommen.

Es wird eine Bedarfsgemeinschaft angenommen. Wenn Deine Eltern selber Geld verdienen, bekommst Du möglicherweise sogar gar nichts mehr, wenn Deine Eltern auch vom Jobcenter abhängig sind, bekommt ja nur der Haushaltsvorstand die 432€. Für alle anderen werden dann 200irgendwas Euro ausgezahlt.

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baykan 
Fragesteller
 25.12.2020, 12:50
@Neugierig1971

Wenn meine Eltern aber zu wenig verdienen, würde ich die 432,00 Euro Lebensunterhalt erhalten oder nicht? Ich bin bereits über 25 J. Ich weiß nicht, wie es dann mit der BG ist.

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Neugierig1971  25.12.2020, 12:52
@baykan

Nein, es wird das gesamte Haushaltseinkommen genommen, der Bedarf des gesamten Haushalts berechnet und dann die Differenz ausbezahlt, das kann dann auch nur z. B. 50 € sein.

Dein Alter spielt das überhaupt keine Rolle, sondern, daß Du im gleichen Haushalt bist.

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baykan 
Fragesteller
 25.12.2020, 12:55
@Neugierig1971

Ich hatte bei meinen Eltern aber vorher 432,00 Euro erhalten für den Lebensunterhalt. Die Miete wurde nicht vom Jobcenter an mich ausgezahlt. Da war ich bereits über 25 J. Ich denke, wenn ich wieder zu meinen Eltern ziehe, dass ich dann wieder das Geld nur für den Lebensunterhalt bekomme.

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Neugierig1971  25.12.2020, 12:56
@baykan

Hast Du da vielleicht eine eigene Wohnung? Wenn Du vorher 425 bekommen hast, dann wird es jetzt vermutlich wieder so sein, ich bin allerdings etwas verwundert.

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baykan 
Fragesteller
 25.12.2020, 12:57
@Neugierig1971

Ich habe aktuell eine eigene Wohnung. Da wird natürlich die Miete mitbezahlt. Als ich vorher bei meinen Eltern gewohnt hatte, bekam ich 432,00 Euro nur.

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Neugierig1971  25.12.2020, 12:58
@baykan

Das habe ich verstanden, ich wundere mich nur, daß Du in der Wohnung Deiner Eltern als eigener Hausstand bewertet wurdest.

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Comp4ny  25.12.2020, 13:29
@Neugierig1971
Es wird eine Bedarfsgemeinschaft angenommen. Wenn Deine Eltern selber Geld verdienen, bekommst Du möglicherweise sogar gar nichts mehr, wenn Deine Eltern auch vom Jobcenter abhängig sind, bekommt ja nur der Haushaltsvorstand die 432€. Für alle anderen werden dann 200irgendwas Euro ausgezahlt.

Das was du da von dir gibst, ist nicht richtig.
Ich weiß nicht wie du auf diesen falschen Weg sein kannst bzw. sagen kannst, dass er automatisch in die BG bzw. mit den Eltern in eine BG gesteckt wird? Wenn die Eltern gut verdienen, dann sind diese für den Sohn obwohl dieser bei ihnen wohnt nicht verpflichtet, für seinen Lebensunterhalt zu sorgen.

Genauso wenig dass er kein Geld mehr bekommen würde was ebenso Unsinn ist. Er bekommt seine normale Regelleistung + angemessene KdU wenn er diese beantragt. Dabei kann das JC auch gerne wissen dass es die eigenen Eltern sind, wie in meinem Fall, dennoch kann das JC hier nicht einfach anrechnen ;)

Selbst wenn seine Eltern ihre eigene BG sind, ist er noch immer seine eigene. Es sei denn man will das ändern.

Du kannst auch ne ganze WG mit ALG II-Beziehern machen... wären, wenn man es nicht beantragt, ebenfalls jeder seine eigene BG.

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