Wenn man den Alkoholgehalt aus Wein rausfiltert, kann man dann den Wein immer noch als Wein bezeichnen? Oder ist es dann vom Getränk her was anderes?

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Hallo

Wenn man den Alkoholgehalt aus Wein rausfiltert, kann man dann den Wein immer noch als Wein bezeichnen? Oder ist es dann vom Getränk her was anderes?

JA...

Ein Wein, dem der Alkohol entzogen wurde, bleibt ein Wein, explizit ein "alkoholfreier" Wein.

Dabei ist die Bezeichnung "alkoholfrei" nicht korrekt. Es handelt sich um einen alkoholreduzierten Wein. Bei dem Vorgang verbleibt üblicherweise ein Restalkohol, der bis zu 0,5% betragen darf.

Das es sich dann um Traubensaft handeln würde, ist Unsinn und per Verordnung verboten.

Wie ein "alkoholfreier" Wein herzustellen ist, darüber bestimmt § 47, der deutschen Weinverordnung.

Allerdings enthält auch Traubensaft naturgemäß meistens über eine geringe Menge an Alkohol. Oft liegt dieser sogar über einen höheren Alkoholgehalt, als "alkoholfreier" Wein. Während Fruchtsäfte eigentlich nur 0,5% Alkohol enthalten dürfen, liegt der erlaubte Alkoholgehalt bei Traubensaft bei bis zu 1,0%.

Würde Champagner der Alkohol entzogen, wäre es tatsächlich ein anderes Getränk. Per Verordnung muss Champagner über einen Mindestalkoholgehalt von 12% verfügen.

Alles Gute Dir... und bleib gesund.

Gruß, RayAnderson  😉

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