Was ist "begleitetes Trinken"?
In Begleitung von Eltern oder anderen Sorgeberechtigten dürfen Jugendliche bereits ab 14 Jahren legal Alkohol (Bier, Wein, Schaumwein) trinken. Auch in Gaststätten und in der Öffentlichkeit. Geregelt ist das seit 1952 im Jugendschutzgesetz unter Paragraf 9, Absatz 2.
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/07/fragen-und-antworten-begleitetes-trinken-jugendschutzgesetz.html