Wenn man als Kind von Migranten doppelte Staatsbürgerschaft hat, haben die eigenen Kinder später auch doppelte Staatsbürgerschaft?
Meine Eltern sind 2006 von Polen nach Deutschland eingewandert. Als ich 2008 geboren wurde, hatte ich zunächst nur eine polnische Staatsbürgerschaft, bis meine Eltern 2014 auch die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt haben.
Meine Frage wäre jetzt, wenn ich theoretisch irgendwann mal ein Kind hätte, würde es dann automatisch eine polnische und eine deutsche Staatsbürgerschaft bekommen? Oder würde es nur eine deutsche kriegen, weil ich selbst ja nie wirklich in Polen gelebt habe? (Oder würde es aus irgendeinem anderen Grund nur die deutsche kriegen?)
3 Antworten
Wenn du die deutsche und eine weitere Staatsangehoerigkeit besitzt, erhaelt dein Kind automatisch die deutsche Staatsangehoerigkeit durch Geburt. Eine Besonderheit gibt es nur, wenn das Kind im Ausland geboren wird und der deutsche Elternteil nach dem 31.12.1999 selbst im Ausland geboren wurde und weiterhin im Ausland lebt. Ich habe sie bereits in meine Kommentaren erklaert.
Hinsichtlich der auslaendischen Staatsangehoerigkeit kommt es dann auf das Staatsangehoerigkeitsrecht des jeweils betroffenen Staates an. In den meisten Faellen duerfte das Kind dann automatisch auch deine weiter Staatsangehoerigkeit erhalten. Die gilt auch, wenn man mehr als nur 2 Staatsangehoerigkeiten besitzt.
Die Anzahl der zulaessigen zusaetzlichen Staatsangehoerigkeiten ist im deutschen Staatsangehoerigkeitsrecht nicht begrenzt.
Antwort ohne KI geschrieben ;-)
Nein.
Wie viele Generationen soll das denn gehen?
Natuerlich geht das so, wenn das Staatsangehoerigkeitsrecht des jeweils anderen Staat es zulaesst. Die meisten lassen es zu.
Im deutschen Staatsangehoerigkeitsrecht gibt es nur eine leichte Huerde bei einer Auslandsgeburt, wenn der deutsche Elternteil, von dem sich die deutsche Staatsangehoerigkeit herleitet, ebenfalls nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde und dort weiterhin seinen Lebensmittelpunkt hat.
Diese Huerde laesst sich aber leicht nehmen, indem man im ersten Lebenssjahr des Kindes die Eintragung in ein deutsches Geburtenregister beantragt. Dann erhaelt auch dieses Kind sofort die deutsche Staatsangehoerigkeit.
Das hängt ganz vom Land ab.
Deine Kinder können, selbst wenn im Ausland geboren, die deutsche beantragen, wenn du sie hast. Kommen sie in Deutschland zur Welt, haben sie sie durch dich automatisch.
Wie das mit der polnischen ist, weiß ich nicht. Jedes Land kann da eigene Regeln haben.
Deine Kinder können, selbst wenn im Ausland geboren, die deutsche beantragen, wenn du sie hast.
Nein, sie bekommen sie ganz automatisch, ohne dass da irgendetwas beantragt werden muss.
Einzige Ausnahme: Der deutsche Elternteil, von dem sich die deutsche Staatsangehoerigkeit herleitet, wurde nach dem 31.12.1999 ebenfalls im Ausland geboren und lebt dort auch weiterhin. Dann muss tatsaechlich etwas beantragt werden, naemlich die Eintragung in ein deutsches Geburtenregister. Wird dieser Antrag innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes gestellt, erhaelt es damit auch die deutsche Staatsangehoerigkeit.