Wenn jemand eine Gefahr für sich und Andere ist, z.B. im Drogenrausch oder sehr schwer verletzt, gegen die Mitnahme im Krankenwagen wehrt, kann man ihn zwingen?

5 Antworten

Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, verbietet grundsätzlich eine Behandlung und/ oder einen Transport gegen sein Willen. Der Patient muss allerdings zum gegenwärtigen Zeitpunkt in einem Zustand der Verweigerungsfähigkeit befinden, denn das medizinische Personal hat ja die gesetzliche Verpflichtung zur Hilfeleistung, die nur dann entfällt, wenn der Patient davon rechtskräftig entbunden hat. Manche Erkrankungen oder Verletzungen, schließen eine Verweigerung (vorübergehend) aus. Ist der Patient verweigerungsfähig, so wird von der Rechtsprechung eine schonungslose Aufklärung des Patienten, die sich auf alle mit der Behandlungs-/ Transportverweigerung verbundenen, möglicherweise eintretenden, gesundheitlichen Konsequenzen bezieht, erst danach, ist eine Verweigerung als rechtskräftig anzusehen. Der Patient muss schließlich um die gesundheitlichen Risiken seiner Verweigerung wissen, erst dann, kann er anhand seines freien Willens eine Entscheidung treffen. Die Aufklärung und auf welche Punkte sich diese bezogen hat, sollte dokumentiert werden.

Ist ein Patient aus Sicht des Rettungsfachpersonals zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verweigerungsfähig und lehnt eine Beförderung ab, so kommt es auf den medizinischen Zustand des Patienten an. Ist dieser so, dass man noch eine Weile länger vor Ort verweilen kann, dann wird (sofern aus medizinischen Gründen nicht sowieso schon erfolgt), der Notarzt hinzugezogen und entscheidet dann über die Verweigerungsfähigkeit des Patienten, denn aus rechtlicher Sicht, ist dass eine Aufgabe, die ausschließlich von Ärzten wahrgenommen werden darf. Entscheidet der Notarzt auf "nicht verweigerungsfähig" oder zwingt der Zustand des Patienten auch ohne ärztliche Beurteilung der Verweigerungafähigkeit zu einem sofortigen Transport, so muss aufgrund der weiterbestehenden Hilfeleistungspflichten die Polizei hinzugezogen werden, die dann auf ihren rechtlichen Grundlagen auch durchaus die Möglichkeit dazu hat, eine Einweisung in ein weiterbehandelndes, geeignetes Krankenhaus auch mit körperlichen Zwangsmaßnahmen durchzusetzen. Unterlassen die Polizeibeamten dieses, so liegt es in ihrem Verantwortungsbereich und nicht mehr in der Verantwortung des medizinischen Personals, da dieses um seine Hilfeleistungsverpflichtung zu erfüllen, alles gemacht hat, was ihm rechtlich zusteht.

Ist jemand eine Gefahr für Andere, so kommt sowieso die Polizei.

Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Hi

ich habe Dir diese Frage bereits beantwortet

Man kann nicht gezwungen werden. Der Pat. kann eine sogenannte Transportverweigerung unterschreiben und bleibt dann dort wo er/sie sich befindet.

Alle daraus entstehenden Gesundh.Nachteile, sind eigenverantwortlich d.h die RTW Besatzung haftet nicht, falls der Pat. dann an seinen Verlz. ggf auch verstirbt etc.

Zwang ist nur duch Polizei und Richter möglich und da unterstützt dann auch der RTW, Ja!

MfG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja kann man.

Wer sich in einem Aussrgewöhnlichem Bewusstseinszustand befindet. Drogen Alkohol Medikamenten Rausch ist nicht Geschäftsfähig.

ebenso nach stattgehabter Bewusstlosigkeit.

Komplizierter wird es bei „klaren“ Patienten.

Hier ist entscheidend, ob der Gegenüber verstanden und realisiert hat welche Gefahr daraus resultieren kann

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Wenn jemand eine Gefahr für sich und Andere ist

Dann greifen die jeweiligen Gesetze für psychisch Kranke oder Ähnliches (Gesetze der Bundesländer) und die Polizei veranlasst, dass derjenige einem entsprechenden Arzt vorgestellt wird. Gegebenenfalls auch zwangsweise.

Dieser entscheidet dann weiter. Und auch hier kann es sein,dass derjenige dann zwangsweise in einer psychiatrischen Klinik bleibt.

Ansonsten, erkrankte und Verletzte, die bei klarem Verstand sind,die können zu nix gezwungen werden. Das ist dann einfach nur Dummheit.

Zwang kann aber immer nur die Polizei anwenden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich weiß, wie der Körper funktioniert.

Nein zwingen kann kein Mensch einen anderen Menschen die machen allerdings dann Beruhigungsmittel oder packen dich in ne Zelle zum ausrauschen und dann kannste wieder gehen. Ю